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Alt 17.11.2006, 23:12   #21
Hugo Habicht
Jr. Member
 
Registriert seit: 24.01.2002
Beiträge: 81


Standard Frage zur GIS Gebühr

Hallo hawaigaign

Du verwechselt da etwas.
Rundfunk- und/oder Fernsehempfang ist NICHT !!!!! mit Internetstreaming (egal ob TV oder Radio) gleichzusetzen.
In Österreich ist ein internetfähiger PC/MAC usw. derzeit noch nicht gebührenpflichtig.

Gruß
Hugo
____________________________________
Wo ich bin herrscht Chaos, Gott sei Dank kann ich nicht überall sein.
Hugo Habicht ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.11.2006, 13:54   #22
antzs
Newbie
 
Registriert seit: 29.04.2004
Beiträge: 15


Beitrag Rundfunkgebühr

Leider wird immer wieder bezüglich der von der GIS
eingehobenen Beträge viel Falsches verbreitet und der
Betrag immer nur als Ganzes betrachtet.

Laut Gesetz und auf der GIS-Homepage nachzulesen heisst der
von der GIS eingehobene Gesamtbetrag "Rundfunkgebühr".
Diese Rundfunkgebühr setzt sich aus folgenden Bestandteilen
zusammen:

Rundfunkgebühr für Fernsehempfangseinrichtungen incl. Radio:
==============================================
1) Radiogebühr (erhält das Finanzministerium)
2) Fernsehgebühr (erhält das Finanzministerium)
3) Fernsehentgelt (nur dieses erhält der ORF!)
4) Kunstförderung (im Verhältnis 70 zu 30 auf Bund und Land aufgeteilt)
5) Landesabgabe (fließt in das jeweilige Landesbudget ein)
6) 10% Umsatzsteuer (wird nur vom Fernsehentgelt berechnet)

B) Rundfunkgebühr für Radioempfangseinrichtungen (ohne Fernsehen):
================================================== =
1) Radiogebühr (erhält das Finanzministerium)
2) Radioentgelt (erhält der ORF)
4) Kunstförderung (im Verhältnis 70 zu 30 auf Bund und Land aufgeteilt)
5) Landesabgabe (fließt in das jeweilige Landesbudget ein)
6) Umsatzsteuer (wird nur vom Redioentgelt berechnet)

Rundfunkgebühr nur für Fernseheinrichtungen ohne Radio ist
nicht vorgesehen.

Rundfunkgebühr nur für Fernseheinrichtungen (incl. Radio OHNE ORF-Empfang) ist ebenso nicht vorgesehen.
Warum eigentlich nicht?

Das heisst also bei der jetzigen Diskussion um die
Einführung von DVB-T und Abschaltung des terrestrisch
analogen Fernsehsignals geht es einzig und allein um den
Wegfall des Fernsehentgelts (welches aber letztendlich der
Löwenanteil an der Rundfunkgebühr ist).

Die Fernsehgebühr, die Kunstförderung und die Landesabgabe sind UNABHÄNGIG vom ORF-Empfang. Diese Bestandteile muß man
auch dann bezahlen, wenn man nur deutsche Privatsender über
eine analoge SAT-Antenne empfängt.

Nur das (ORF-)Fernsehentgelt ist ABHÄNGIG davon, ob man den ORF empfangen kann oder nicht.

Beispiel:
======
- nur analoge Sat-Antenne vorhanden (kein ORF-Empfang möglich)
- kein DVB-T taugliches Gerät vorhanden
- analog terrestrisches Signal abgeschaltet
==>
nach momentaner Gesetzeslage muß in diesem Fall
KEIN ORF-Fernsehtentgelt bezahlt werden, sondern nur
die Fernsehgebühr, die Kunstförderung und die Landesabgabe.
Ich würde in diesem Fall nur das Radio anmelden.

Das weis auch die GIS, darum verlangen Sie vom Gesetzgeber auch eine Präzisierung des Gesetzes.

mfg antzs
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Alt 21.11.2006, 16:57   #23
pc.net
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Zur Präzisierung:

Bundesland ............ Radio ...... TV+Radio

Wien .................. 6,17 ...... 21,28
Niederösterreich ...... 6,05 ...... 20,98
Burgenland ............ 5,65 ...... 19,48
Oberösterreich ........ 5,05 ...... 17,18
Salzburg .............. 5,95 ...... 20,28
Steiermark ............ 6,35 ...... 21,88
Kärnten ............... 6,30 ...... 21,88
Tirol ................. 5,85 ...... 20,28
Vorarlberg ............ 5,05 ...... 17,18



es wäre also eine schöne ersparnis ...
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No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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Alt 21.11.2006, 22:25   #24
wuzzerwundi
Gesperrt
 
Registriert seit: 24.10.2006
Beiträge: 158


Standard Re: Rundfunkgebühr

Zitat:
Original geschrieben von antzs

Beispiel:
======
- nur analoge Sat-Antenne vorhanden (kein ORF-Empfang möglich)
- kein DVB-T taugliches Gerät vorhanden
- analog terrestrisches Signal abgeschaltet
==>
nach momentaner Gesetzeslage muß in diesem Fall
KEIN ORF-Fernsehtentgelt bezahlt werden, sondern nur
die Fernsehgebühr, die Kunstförderung und die Landesabgabe.
.

mfg antzs
da irrst du.

bitte sehr:

Besteht mit Einführung des digitalen Fernsehens in Österreich weiterhin Gebührenpflicht?
Die Antwort ist einfach: prinzipiell ja.

Die Verpflichtung zur Entrichtung der Rundfunkgebühren ergibt sich aus § 2 Abs. 1 Rundfunkgebührengesetz (RGG).
Dort heißt es: "Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung …. in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer) hat die Gebühren nach § 3 (Anm.: Rundfunkgebühren) zu entrichten. Dem Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung ist deren Betriebsbereitschaft gleichzuhalten."

Das bedeutet, dass die Rundfunkgebühren zu entrichten sind, sobald Rundfunkempfangsanlagen betriebsbereit gehalten bzw. betrieben werden.
Gebührenpflicht besteht bei empfangsbereiten Geräten
Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Rundfunkgebühren und die damit verbundenen Abgaben und Entgelte (bestehend aus ORF-Entgelt, Rundfunkgebühr für den Bund, Landesabgabe und Kulturförderungsbeitrag) durch die GIS von all jenen Haushalten eingehoben wird, die über betriebsbereite Geräte verfügen. Es ist dabei nicht definiert, welche Programme mit dem Gerät - rein technisch - empfangen werden können. Die Entscheidung über die für den Empfang am besten geeigneten Empfangsanlagen liegt beim Konsumenten. Diesem obliegt auch die durch den Umstieg auf digitalen terrestrischen Empfang eventuell notwendige Nachrüstung, da diese nicht im Einflussbereich des Programmanbieters (weder des ORF, noch ATV oder eines sonstigen Privatprogrammanbieters) liegt, sondern von der Europäischen Kommission beschlossen wurde und deren Umsetzung im Auftrag der „RTR Rundfunk- und Telekom Regulierungsbehörde“ erfolgt.

Zusammengefasst vertritt die GIS die Rechtsmeinung, dass immer dann Rundfunkgebühren zu entrichten sind, wenn Rundfunkprogramme (Radio und/oder TV) konsumiert werden können und zwar unabhängig davon, ob und wie oft die Programme des ORF mit diesen Geräten empfangen werden. Eine diesbezügliche Präzisierung durch den Gesetzgeber wird im Zuge der Einführung von DVB-T erwartet.

Damit besteht im Zuge der Einführung von DVB-T auch für Besitzer von analogen Satellitenanlagen weiterhin in vollem Umfang Gebührenpflicht.
wuzzerwundi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.11.2006, 13:20   #25
antzs
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Registriert seit: 29.04.2004
Beiträge: 15


Standard Rundfunkgebühren

@wuzzerwundi

Die Sache mit der Abschaltung des analogen terrestrischen
Signals ist zur Zeit nicht eindeutig geklärt. (Was der
GIS meiner Meinung nach ziemliches Unbehagen bereitet )

Zitat:
Zusammengefasst vertritt die GIS die Rechtsmeinung,
dass immer dann Rundfunkgebühren zu ...
Das heisst doch, dass das nur die MEINUNG der GIS ist und
sie es zur Zeit nicht durch das Gesetz untermauern können.

Deshalb schreibt die GIS ja folgenden Satz im Anschluss:

Zitat:
... Eine diesbezügliche Präzisierung durch den Gesetzgeber wird im Zuge der Einführung von DVB-T erwartet.
Zu diesem Thema passt auch folgender Artikel:

http://www.deranwalt.at/show.asp?id=...=Wissenswertes

Besonders interessant ist in diesem Artikel der 4. Absatz:

Zitat:
Die Gebührenpflicht besteht unabhängig davon, ob mit
den Empfangseinrichtungen Programme des öffentlich-
rechtlichen Rundfunks empfangen werden können oder –wie zB
bei Kabel- oder Satellitenanschlüssen- nicht. Können aus
gerätetechnischen oder auch aus geographischen Gründen (zB
im Gebirge) keine Programme des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks empfangen werden, so ist bei Vorhandensein von
Empfangseinrichtungen die Rundfunkgebühr ebenso wie auch
der sogenannte „Kunstförderungsbeitrag“ dennoch zu
entrichten, nicht aber die in der Regel gleichzeitig mit
dieser eingehobene Programmgebühr.
mfg antzs
antzs ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.11.2006, 18:41   #26
antzs
Newbie
 
Registriert seit: 29.04.2004
Beiträge: 15


Daumen runter Programmentgelt

Ich habe mich bezüglich Programmentgelt und Empfangbar-
keit der ORF-Programme noch einmal erkundigt.

Es scheint so, dass das Gesetz bezüglich ORF-Programmentgelt
angepasst wurde:

Zitat:
ORF-Gesetz, BGBl. I Nr.159/2005
§31.(3)
Das Programmentgelt ist unabhängig von der Häufigkeit und
der Güte der Sendungen oder ihres Empfanges zu zahlen. ...
Das würde also dann doch bedeuten, dass man das
Programmentgelt bezahlen muss, auch wenn man es technisch
nicht einmal empfangen kann!
Wer verfasst denn solche schwachsinnigen Gesetzestexte?

Zitat:
ORF-Gesetz
§31.(4)
Das Programmentgelt ist gleichzeitig mit den Rundfunk-
gebühren und in gleicher Weise wie diese einzuheben;
eine andere Art der Zahlung tilgt die Schuld nicht.
Das heisst man hat keine gesetzliche Möglichkeit bei
Vorhandensein eines Fernsehempfangsgeräts und keiner
technischen Möglichkeit die ORF-Programme zu empfangen,
die Fernsehgebühr, die Kunstförderung und die Landesabgabe
unabhängig vom ORF-Programmentgelt zu bezahlen.

ORF-Gesetz:
http://www.rtr.at/web.nsf/deutsch/Ru...FGesetze_ORF-G

antzs
antzs ist offline   Mit Zitat antworten
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