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| Spiele Rat & Tat bei Problemen mit Spielen |
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#21 |
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Veteran
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Alter: 52
Beiträge: 219
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http://www.ris.bka.gv.at/
Ich mache mir immer Ausdrucke von Foren, die die Probleme bei meinen Spielen beschreiben. Damit geht es dann zum Händler. Einem Umtausch stimmt er immer zu. Da das Produkt allerdings fehlerhaft ist, könntest Du eigentlich auch eine Frist zum Nachbessern setzen und dann auf Wandlung (Geld zurück) bestehen. *Offtopic* Zu Spielen allgemein: Aktueller Fall Obscure -----> stürzt am PC immer ab, wenn man die Landkarte von der Wand nimmt (nach ca 5 Minuten Spielzeit). Testen die Spielefirmen überhaupt nicht mehr? Bis jetzt kein Patch erschienen. Neue Steigerungsstufe: Bei Westerner gibt es nach dem Patch mehr Fehler als vorher!!! Patches werden also auch nicht mehr getestet. Ich verstehe die Leute, die Spiele kopieren und nicht kaufen. Für solche Frechheiten gebe ich auch kein Geld mehr aus. Kaufe mir noch Spiele für die Konsolen, solange, bis durch die Internetanbindung der Konsolen die Spiele ebenfalls halbfertig verkauft werden. Dann ist Schluß mit Kaufen. */Offtopic*
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Das ist meine Meinung, die sich auf kein Wissen stützt. |
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#22 |
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Newbie
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Auf was man nicht nach ein bisschen stöbern stösst:
Auszug aus dem ABGB: „Gewährleistung §922. (1) Wer einem anderen eine Sache gegen Entgelt überlässt, leistet Gewähr, dass sie dem Vertrag entspricht. Er haftet also dafür, dass die Sache die bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften hat, dass sie seiner Beschreibung, einer Probe oder einem Muster entspricht und dass sie der Natur des Geschäftes oder der getroffenen Verabredung gemäß verwendet werden kann. In unserem Beispiel mit dem Spiel, dass seinen Dienst verweigert, wenn ein legales Brennprogram installiert ist würde dieser Praragraph in Kraft treten. Von einem Spiel kann im Grunde angenommen werden, dass es, so lange man die Voraussetzungen an der Packung einhält auch funktioniert. Dasselbe würde auch auch ein durch Bugs unspielbares Produkt gelten „Vermutung der Mangelhaftigkeit § 924. Der Übergeber leistet Gewähr für Mängel, die bei der Übergabe vorhanden sind. Dies wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, wenn der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe hervorkommt. Die Vermutung tritt nicht ein, wenn sie mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist.“ Also, wenn Mängel innerhalb 6 Monate des Erwerbs auftreten, obliegt es dem Übergeber zu Beweisen, dass keine Mängel sind. Klartext: Wenn man ein Spiel zum Media Markt bringt weil es einen Mängel hat, muss Media Markt beweisen, dass dem nicht so ist. Rechte aus der Gewährleistung § 932. (1) Der Übernehmer kann wegen eines Mangels die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), den Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts (Preisminderung) oder die Aufhebung des Vertrags (Wandlung) fordern.
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I thoroughly disapprove of duels. If a man should challenge me, I would take him kindly and forgivingly by the hand, lead him to a quiet place and kill him. |
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#23 |
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Veteran
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Hey wo hast Du das gefunden, das suchte ich nähmlich auch, habs aber nicht gefunden.
Link bittemfg Peter
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Im Grunde will der Mensch nur eins: Spass haben, glücklich sein und die Zeit so fröhlich wie möglich miteinader zu verbringen. Dafür verzichtet er gerne auf alles andere. --------------------------------------- Unser Motto: Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen, dafür aber jede Menge Nieten Admiral James T. Kirk ---------------------------------------- Ich kommuniziere also mach ich mich verdächtig ---------------------------------------- |
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#24 |
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Newbie
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Gerne:
Hier mal eine Wahnsinnig gute Seite für Internet Recht: Internet 4 Jurists Österreichisches ABGB: ABGB
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I thoroughly disapprove of duels. If a man should challenge me, I would take him kindly and forgivingly by the hand, lead him to a quiet place and kill him. |
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#25 |
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Veteran
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Vielen Dank auch, habe wohl immer nach den falschen Seiten gesucht.
. Wobei die zweite doch sehr Juristisch ist, und ich kein Jurist bin.lg Peter
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Im Grunde will der Mensch nur eins: Spass haben, glücklich sein und die Zeit so fröhlich wie möglich miteinader zu verbringen. Dafür verzichtet er gerne auf alles andere. --------------------------------------- Unser Motto: Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen, dafür aber jede Menge Nieten Admiral James T. Kirk ---------------------------------------- Ich kommuniziere also mach ich mich verdächtig ---------------------------------------- |
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#26 |
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Newbie
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Die 2. ist echt nur das ABGB 1:1. Hab aber einfach nacht Mängel an der Sache und ABGB gegoogelt und so den § gefunden.
Ich denke mal so hat man weitaus mehr Chancen bei einem Umtausch, als wenn man einfach sagt ihr müsst! Klingt halt doch etwas anders, wenn man in bester Juristen Manier $922 runterleiert ![]()
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I thoroughly disapprove of duels. If a man should challenge me, I would take him kindly and forgivingly by the hand, lead him to a quiet place and kill him. |
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#27 |
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Elite
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Beiträge: 1.037
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normallerweise ist es so: wenn du bei einem händler etwas kaufst muß er dir eine 2 jährige gewährleistung geben. im ersten halben jahr muß der händler sollte ein defekt auftreten, dass dieser defekt zum zeitpunkt der übergabe nicht vorhanden war.
stellt bei cd´s bzw. dvd´s die eingeschweist verkauft werden ein problem dar. bsp.: du kaufst das ding nimmst es mit nach hause entdeckst ein paar extreme kratzer --> willst es zurückgeben, sagt der verkäufer, dass du die cd / dvd beim einlegen zerkratzt hast. ich pack halt die spiele immer gleich nach dem einkauf aus (z.b. gleich im media markt) und schau ob die disc äußerlich ok ist. weiters hast du das recht innerhalb von 7 tagen vom verkaufsvertrag ohne besondere grunde zurückzutreten, sprich ware zurück, geld zurück. nur weiß ich nicht ob in diesen fall die verpackung unbeschädigt sein muß. is natürlich ziemlich schwer wenn das spiel eingeschweißt ist. ich hoffe das ich unsern paragrahpendschungel so halbwegs versanden habe bzw. jetzt keinen mist gepostet habe. falls korrigiert mich bitte. ![]() |
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#28 | ||
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Newbie
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Zitat:
Zitat:
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#29 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 10.12.2001
Ort: Wien
Alter: 44
Beiträge: 2.651
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Zitat:
Nochmal, das Problem mit den ABGB ist, dass es nur sehr vage formulierte "Grundregeln" sind, der Rest ist oft Auslegungssache. Sprich im Endeffekt gewinnt bei einem Streit der mit dem besseren Anwalt ![]()
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If the milk turns out to be sour, I ain't the kinda pussy to drink it. "Every time I see an Alfa Romeo go by, I tip my hat" - Henry Ford |
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#30 |
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Newbie
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Hehe ist schon klar, aber wenn der Kunde schon mit etwas Grundwissen auftaucht, und sich auf ein paar § des ABGB berufen kann, wird eher noch auf ihn eingegangen. Zumindest glaube ich das. Heh ist sicher trotzdem auch Fingerspitzengefühl gefragt, aber ich schätze mal die Paragrafen zu kennen schadet auf keinem Fall.
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