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| Internet Rat & Tat bei Internetproblemen |
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#1 |
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Gesperrt
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Einfach vom Rückgaberecht gebrauch machen.
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#2 |
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Master
![]() Registriert seit: 13.06.2005
Beiträge: 621
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Kommt darauf an. Rein prinzipiell ist ein Vertrag zustandegekommen.
Was für ein "Mißverständnis" und wie bist Du darauf gekommen? Hast Du den Artikel schon zuhause? Ich glaube nicht, also kann es nicht so mißverständlich sein. Wie unvollständig war die Produktbeschreibung, das Du, ohne den Artikel in der Hand zu haben, dies jetzt anders beurteilst? Wenn der Artikel in wesentlichen Merkmalen falsch beschrieben war, dann denke ich schon das Du ihn zurückgeben kannst, sonst eher nicht. Dies gilt jedoch nur für den Privatkauf. Bei Gewerbetreibenden sieht dies anders aus und die Definition "Gewerbetreibender" sieht ein eBayverkäufer meistens anders als das Finanzamt und deren Meinung zählt. Privatmeinung ohne Garantie und Gewährleistung. |
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#3 |
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Hochauflösend
![]() Registriert seit: 03.04.2001
Ort: Wien 10
Alter: 63
Beiträge: 9.641
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Das gilt nur bei gewerblichen Verkäufern und ist normalerweise auf der Angebotsseite extra angeführt.
Bei einem Privatkauf hängt es davon ab, was mißverständlich war. Stimmt die Beschreibung und du hast sie falsch interpretiert, ist es Pech. "Lückenhaft" ist halt ein vage Angabe. Um welches Angebot handelt es sich? Kannst du einen Link posten?
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Gruß FendiMan Bitte keine unnötigen Direktzitate, der Antworten-Button genügt! |
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