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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
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Newbie
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Beiträge: 10
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Wiewohl es schon zig threads zu dem Thema gibt und die Emotionen hochwallen... es ist schwer eine rechtlich konkrete Aussage zu finden und der Gesetzestext ist leider recht "schwammig" formuliert.
Ich bitte deshalb um die Unterstützung der Community. Meine konkrete Situation sieht wie folgt aus: *)Ich habe eine Rundfunkanmeldung - nur Radio. *)Ich besitze keinen Fernseher - der Receiver ist über Componenten-Kabel mit meinem Monitor verbunden. *)Ich habe einen Digital-Receiver OHNE ORF-Digitalkarte - kann technisch ORF also nicht empfangen und bin laut letztem Verwaltungsgerichtsurteil nicht verpflichtet, ORF-Programmentgelt zu bezahlen - Rundfunkgebühr ja, ORF Nein. Den Receiver nutze ich übrigens zum Empfang von Satelliten-Radio und gelegentlich ARTE, meine Frau nutzt ihn um ihr italienisch aktuell zu halten (RAI, etc.). *)Ich habe natürlich Internet-Breitband, ich bin Informatiker und beruflich darauf angewiesen. Laut GIS bin ich durch den Internetanschluss rundfunkgebührenpflichtig. Aber... was genau sind in dieser Konstellation die Rundfunkgebühren? Ist das mit meiner Radiomeldung abgedeckt? Muss ich jetzt trotzdem ORF-Entgelt bezahlen? Auf den GIS-Formularen gibt es nur die Möglichkeit Radio oder Radio+Fernsehen, mein Gespräch mit dem GIS-Mitarbeiter hatte den Charakter:"Hören Sie auf zu diskutieren, Sie müssen bezahlen, egal was sie haben." Mit der Interpretation Internet=ORF-Fernsehen gibt es vermutlich tatsächlich niemanden, der das ORF-Entgelt nicht bezahlen muss - zumindest niemanden in der IT-Branche. Auf die Gefahr einen weiteren Flame-Thread zu starten bitte ich um Eure (versierten) Meinungen dazu. Mir geht's nicht um "Mach halt nicht die Tür auf" sondern um die rechtliche Situation. Vielen Dank. |
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#2 |
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Inventar
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die wahrscheinlich beste Antwort, die du hier bekommen wirst:
Wo kein Kläger, da kein Richter. pong
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\"Ein Gewitter reinigt die Luft\", sagte der Mann, nachdem ein Blitz seine Frau erschlug Nicht klicken! Erstposteralarm/Beschwerde/Kummerkasten Verplattet |
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#3 |
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Abonnent
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Ich kann es nur aus zweiter Hand berichten, aber bei einem Bekannten haben sie für den Internetanschluss nur die Radiogebühr verlangt.
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"Ford," he said, "you're turning into a penguin. Stop it." |
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#4 |
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Supportschani
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Beiträge: 3.466
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Zahle nur Radiogebühr, kein Fernseher/Receiver vorhanden, Computer wurde von mir angegeben.
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»I just looked in the mirror Things aren't looking so good I'm looking California And feeling Minnesota« |
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#5 |
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der da unten wohnt
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Alter: 52
Beiträge: 11.502
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Nur weil der verwaltungsgerichtshof in einem fall so geurteilt ist heisst das nicht das DU desshalb nicht zahlen musst. Erst wenn DU vor gericht gehst und gewinnst musst du nicht zahlen. Grundsätzlich ist bei uns jeder zum zahlen verpflichtet, der einen digital receiver hat auch ohne orf karte und selbst dann wenn du keinen ci schacht hast. Da gibts keine diskussion.
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Greetings LouCypher |
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#6 |
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Aussteiger
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... und zwar deswegen, weil der orf eigenproduktionen über "orf europe" unverschlüsselt ausstrahlt und du mit einem beliebigen digital-receiver somit auch orf-tv-programme empfangen kannst ...
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Praktizierender Eristiker No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso. Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein. |
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#7 | |
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Großmeister
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naja, so einfach sollte man es sich nicht machen, wenn man fest der überzeugung ist, kein programmentgelt bezahlen zu müssen.
hier ein auszug aus dem VwGH Erkenntnis 2008/17/0059 Zitat:
Nachzulesen -> http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wx...59_20080904X00 |
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#9 |
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der da unten wohnt
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Alter: 52
Beiträge: 11.502
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d.h. heisst also das man die orf gebühr nicht mehr zahlen muss, das ist ja fein, ich werd zwar auch weiterhin nichts zahlen aber solltens mich doch noch finden ist das ja schon ein lichtblick.
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Greetings LouCypher |
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#10 |
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Newbie
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Beiträge: 10
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Danke für die bis jetzt recht hilfreichen Kommentare.
Was das VwGH-Urteil anbelangt bin ich auch recht zuversichtlich. Ich will die GIS (und den ORF) auch nicht über's Ohr hauen - aber Recht muss Recht bleiben - und meine Rechtsschutzversicherung bezahle ich ja auch nicht zum Spaß. Mein großes Fragezeichen bleibt das Thema Internetverbindung. Jeder Provider ist verpflichtet, den von ihm gehosteten Inhalt mit "technisch vertretbaren Mitteln" auf rechtlich bedenklichen Inhalt zu prüfen. Die Frage ist, ob dieses Prinzip nicht auch auf die Streams des ORF anwendbar ist, insofern, dass eine freiwillige kostenlose Registrierung auf der Seite des ORF ein absolut vertretbarer geringer technischer Aufwand wäre um den Inhalt nur den Benutzern zugänglich zu machen, die ihn auch konsumieren wollen und dafür dann, natürlich, auch ORF gebührenpflichtig sind. Da die Registrierung kostenlos und praktisch sofort wirksam wäre, stünde sie auch dem öffentlich-rechtlichen Auftrag nicht im Weg. Dass das nicht im Sinne der Gebührenpolitik des ORF ist, ist mir natürlich klar. Nur bekommt man halt nicht immer das, was man sich wünscht... nicht einmal der ORF, wie das VwGH-Urteil zeigt. Was meint Ihr dazu? |
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