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Alt 04.06.2002, 00:27   #1
D-MIKA
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Klar es gibt Scanner zu kaufen oder Radarwarngeräte fürs Auto und...
offiziell ist es AMTLICH verboten und auch eine Straftat(selbst das persönliche heimliche hören).
Nachzulesen bei der Regulierungsbehörde http://www.regtp.de/
Wenn es etwas lax gehandhabt wird, dann soll man zufrieden sein, aber das muss nicht an jedem Ort so gehandhabt werden. Ich kann mir vorstellen, daß von dem Einsatz der Geräte ausgegangen wird und da diese selbst nicht abstrahlen können, wird es geduldet.
Als Inhaber eines Funkzeugnisses, kann ich mein Flugfunkgerät nutzen, selbst wenn es nur zum hören ist (der Gesetzestext sagt u.a. aus ...Nachrichten die nicht für das Gerät bestimmt sind...dürfen nicht empfangen werden). Jedenfalls ist die Rechtssprechung ganz eindeutig, aber siehe oben locker gesehen (wenigstens bei den meisten Flughäfen).
____________________________________
Michael Kappe

http://condor.ephemeride.com/i/bdg/490.jpg
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