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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
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Inventar
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ich hab über ein forum vom jemanden ein paar computerteile gekauft.
erhalten hab ich aber was anderes als bestellt. den verkäufer hab ich per email über den sachverhalt aufgeklärt aber der meint nur das ich die richtige ware bekommen hab und er mir das geld nicht zurück überweisen wird. welche rechtlichen möglichkeiten hab ich um wieder an mein geld zu kommen. es geht hier um € 90,-. irgendwelche tipps? |
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#2 |
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big poppa pump
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privat zu privat?
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#3 | |
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Inventar
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Darf man erfahren welches Forum und welcher User (Nick)
Weiters wirst du ja seine persönlichen Daten haben (Kontonummer, Adresse) und eine schriftliche "Bestellung" PM/EMail Zitat:
pong
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\"Ein Gewitter reinigt die Luft\", sagte der Mann, nachdem ein Blitz seine Frau erschlug Nicht klicken! Erstposteralarm/Beschwerde/Kummerkasten Verplattet |
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#4 |
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Böhser Onkel
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Alter: 40
Beiträge: 773
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hm.. wennst den mailverkehr noch hast ist des glaub ich rechtlich kein problem dasst was gegen ihn unternimmst.. weis ihn darauf hin.. (am besten telefon - und sei ruhig etwas unfreundlich!).. dann wirds hoffentl. passen..
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Ein leerer Bauch ein wilder Blick das Herz verhärtet den Kopf im Strick ein Tag wie jeder andere ohne Liebe ohne Glück ein Schritt nach vorne zwei zurück Die Angst vor Schlimmerem treibt dich voran denn alles was du sahst von Anfang an - waren kleine Tragödien von Liebe und Tod von Armut und Elend von Sehnsucht und Not |
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#5 |
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<< Gayliebt >>
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Wenn der Schriftverkehr der Bestellung etc. noch vorhanden ist und der Verkäufer namentlich bekannt ist, sollte es ja kein Problem sein, zu reklamieren.
Zuerst freundlich, jedenfalls nicht gleich sauer reagieren. Hilft das ganze nicht, kommet es auf den Streitwert an, ob sich ein Gerichtsgang lohnt - meistens eben nicht. (um welchen Betrag gehts denn, was hast bestellt, was wurde geliefert?) Ciao Oliver
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lg Oliver Andere News auf www.OLIKLA.com Unterwegs sein mit OLIKLA ON TOUR Diskutieren ohne Grenzen im DEBATTIERCLUB |
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#6 |
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Böhser Onkel
![]() Registriert seit: 21.10.2003
Alter: 40
Beiträge: 773
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1. beitrag - um 90 euro
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Ein leerer Bauch ein wilder Blick das Herz verhärtet den Kopf im Strick ein Tag wie jeder andere ohne Liebe ohne Glück ein Schritt nach vorne zwei zurück Die Angst vor Schlimmerem treibt dich voran denn alles was du sahst von Anfang an - waren kleine Tragödien von Liebe und Tod von Armut und Elend von Sehnsucht und Not |
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#7 |
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Elite
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Beiträge: 1.271
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erstens mal wär interessant - wie bereits geschrieben - ob privat zu privat oder ob du die ware bei einem unternehmen gekauft hast (sonderbestimmungen des kschg). ich schätz mal eher von privat ...
prinzipiell hättest du die falschlieferung (aliud-leistung) nicht annehmen müssen - schätze mal, dass das eher schwer war weil wahrscheinlich verpackt und per nachnahme. dann sollte man noch wissen ob dir derjenige bewusst etwas falsches geschickt hat oder ob es sich dabei um ein missverständnis handelt. deinen schilderungen zufolge geh ich jetzt mal davon aus, dass es sich um kein missverständnis handelt und dir der verkäufer bewusst etwas falsches verschickt hat. dann bist beim subjektiven schuldnerverzug und hast folgende (theoretischen) möglichkeiten: du kannst auf die ordentliche erfüllung des vertrages bestehen und darüberhinaus einen verspätungsschaden geltend machen (§ 918 iVm § 1333 ABGB) oder vom vertrag zurücktreten (auch hier nach § 921 ABGB schadenersatz möglich). die beweislast, dass nicht ordentlich geleistet wurde, trifft hier ohnehin nicht dich, sondern dein gegenüber (§ 1298 ABGB). (die falschlieferung darfst natürlich nicht behalten - wäre dann zurückzustellen). strafrechtlich käme betrug in frage wobei man ihm das natürlich nachweisen müsste (vorsatz). ich würde ihm ein mail schreiben mit ein paar schönen §§ die die rechtslage klar erleutern und ihm weiters drohen, dass du das ganze deinem anwalt übergibst weil du eh rechtschutzversichert bist und, dass die staatsanwaltschaft/polizei eh an internet-betrügern interessiert ist ... alle angabe ohne gewähr ![]()
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"Geschichte sind die Lügen auf die man sich geeinigt hat." Napoleon Bonaparte. |
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#8 |
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Senatorin
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oder man probierts ganz einfach mal mit ein bisschen freundlichkeit.
lg cin
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Ich bin zwar nicht getauft, dafür aber geimpft __________________ Wenn es stimmt, dass Not die Mutter der Erfindung ist, dann ist mit Sicherheit Unvernunft die Großmutter der Verzweiflung __________________ If you can\'t dazzle \'em with brilliance, baffle \'em with bullshit. |
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#9 |
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Gesperrt
Registriert seit: 23.08.2000
Beiträge: 3.692
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wenn ich solche beiträge lese bin ich froh, dass ich retschutz habe.
und warum freundlich sein? ich habe was bestellt, bezahlt und das falsche geliefert bekommen. sehe da gar keinen grund freundlich zu bleiben. das erste was ich machen würde, ist mit der bank reden und schauen ob die die überweisung retour machen können. |
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#10 |
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<< Gayliebt >>
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@Cindy: genau so is es!
@Chrisne: meine Erfahrungen, und sei es nur beim Billa-Einkauf, haben immer bestätigt, dass man mit Freundlichkeit zu 80% gewinnt. Die restlichen 20% kann man sowieso nicht überzeugen, und die Option, dass ich mal richtig böse werde, schließe ich ja nicht vorher aus! Eine Rechtsschutzversicherung bringt gerade bei solchen Pimpifax Geschäften auch nichts, wenn der Streitwert vielleicht 50EUR ist. Ciao Oliver
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lg Oliver Andere News auf www.OLIKLA.com Unterwegs sein mit OLIKLA ON TOUR Diskutieren ohne Grenzen im DEBATTIERCLUB |
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