![]() |
![]() |
|
|
|||||||
| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
| Umfrageergebnis anzeigen: 10 Jahre € - Jubiläum? | |||
| Und das ist gut so! |
|
22 | 53,66% |
| Hätten wir uns auch ersparen können! |
|
11 | 26,83% |
| Ist mir eigentlich auch wurscht! |
|
7 | 17,07% |
| Was schon so alt? |
|
4 | 9,76% |
| Multiple-Choice-Umfrage. Teilnehmer: 41. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen | |||
![]() |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
|
|
|
#1 | |
|
-------------
![]() |
Zitat:
![]()
____________________________________
EnJoy * Kl. Anleitung, welche Infos bei Problemen benötigt werden * was ich nicht weiß, weiß Google bzw. vorm Posten Listen to Bart * BITTE, füttert keine Trolle, siehe auch Definition bzw. Merkbefreiung - Verordnung * Wie man Fragen richtig stellt |
|
|
|
|
|
|
#2 |
|
Inventar
![]() Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010
|
scheint mir aber eine studie eine der wirtschaft nahe stehenden organisation zu sein ... *achselzucken*
vielleicht ist da aber auch nur die eu-förderung miteingeflossen? und die kriegen ja ausnahmslos die großen, oder? ![]()
____________________________________
Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen. |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Der Unvergleichliche
![]() |
sagen wir mal so: sie bekommen mehr gehalt - ob sie dieses auch "verdienen", steht auf einem anderen blatt ...
![]() ![]() |
|
|
|
|
|
#4 |
|
Der Unvergleichliche
![]() |
Tjo bin eben nur ein Trottel der einen Beruf gelernt hat-ohne staatliche oder elterliche Förderung! Was willst da noch haben? Natürlich ist dein Akademisches wissen viel höher einzuschätzen!
![]() ![]() Und damit bin ich draußen... Wie erfreulich-bleib dort! ![]() |
|
|
|
|
|
#5 |
|
Veteran
![]() Registriert seit: 29.03.2006
Beiträge: 256
|
Ohne staatliche Förderung ? soso
Also keine Familienbeihilfe, Schulbücher gratis, Fahrtkostensatz, vom Staat bezahlte Lehrer, vom Staat errichtete Schulen, evtl ein Lehrherr der direkte/indirekte Subventionen bekommt etc.. Das mit den Eltern ist verständlich, bei so einem Kind... Viel genützt hat's eh nicht, die sogenannte Ausbildung, allein der obige thread strotzt vor Fehlern.
____________________________________
#635. Mark my words: This \'Internet\' thing is going to be BIG. |
|
|
|
|
|
#6 |
|
Gesperrt
![]() |
Dieser dumme Spruch macht mich tief betroffen und geht mir sehr nahe.
Ich weiß nicht, was du dir dabei denkst, wenn du so einen Schmarrn loslässt. Aber merke dir das ein für alle mal: Ein Kind kann niemals was dafür, ein Kind ist einfach nur ein Kind. Die Verantwortung liegt immer bei den Erwachsenen. So, und jetzt könnts mich steinigen für diese Aussage. Aber bei solchen Mist muss ich was sagen, so einen Blödsinn kann man nicht unwidersprochen lassen. Ja, ich weiß, das war wahrscheinlich nur so dahergesagt. Aber es ist mir sehr wichtig, daß man sowas klarstellt und das man über sowas nicht leichtfertig und gedankenlos spricht. |
|
|
|
|
|
#7 |
|
Administrator
![]() |
Vorsicht Leute, werdet nicht persönlich!
|
|
|
|
|
|
#8 |
|
Gesperrt
![]() |
Aha, das ist mir neu.
Mir hat unser Betriebsrat immer gesagt, daß die Überzahlung erhalten bleiben muss. Man bekommt natürlich bei weitem keine Abgeltung der Inflation, aber zumindest 20 oder 30 Euro brutto sollten es schon mehr sein. Natürlich ist das real auch ein Verlust, aber so ist das nun mal. Oder gibts diesbezüglich Unterschiede zwischen den verschiedenen Kollektivverträgen ? |
|
|
|
|
|
#9 |
|
Gesperrter Benutzer
Registriert seit: 11.08.2002
Beiträge: 5.485
|
@Satan
Welcher Kollektivvertrag soll das sein? Im Regelfall gibt es die Erhöhung auf die IST-Löhne und die Kollektivlöhne. Erstere sind im Regelfall immer niedriger, aber nicht 0%. Und da kann sich der Chef winden wie er will, die Erhöhung mußt du bekommen, außer man hat einen super Betriebsrat, der ev. eine Betriebsvereinbarung mit Verzicht rausbringt, da eh Überbezahlung. ![]() |
|
|
|
|
|
#10 | |
|
Inventar
![]() Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010
|
Zitat:
der IT-kollektivvertrag beispielsweise. und viele andere genauso. generell - was für die jeweiligen arbeitnehmer gilt, wird wie folgt festgelegt: 1. arbeitsgesetz 2. generalkollektivvertrag 3. branchenkollektivvertrag 4. firmeninterne betriebsvereinbarung 5. anstellungsvertrag dabei gilt: von oben nach unten darf es ausschließlich verbesserungen für den arbeitnehmer geben aber keine verschlechterungen. ein beispiel: das 13. und 14. gehalt wird nicht, wie manche meinen, im arbeitsgesetz geregelt, sondern in den branchenkollektivverträgen. würde jetzt einer der sozialpartner den kollektivvertrag kündigen (was nicht nur theoretisch möglich wäre, sondern voriges jahr im druckergewerbe praktisch gemacht wurde), dann bedeutet dies, dass alle mitarbeiter, die ab diesem zeitpunkt in eine firma dieser branche kommen, kein urlaubs- und kein weihnachtsgeld mehr bekommen. demnach gilt: wenn in einer der 5 stufen eine regelung definiert wurde, wie etwaige überzahlungen zu handhaben sind, falls sich die mindestgehälter ändern, dann ist diese auch umzusetzen. kommt eine derartige regelung nirgends vor, dann gilt, dass der arbeitgeben tun kann, wie er möchte. und im ach so modernen IT-sektor gibt es nun mal keine derartigen regelungen bis zum kollektivvertrag und demnach steht es den unternehmern frei, ihre mitarbeiter schön langsam in richtung mindestlohn abrutschen zu lassen. und um das zu ändern, sind wir vor etwa 3 jahren mehrfach auf die straße gegangen - aber der größte IT-anbieter österreichs, der auch noch die medien fest im griff hat, versteht es sehr gut, dass dies nicht publik gemacht wird: die raiffeisengruppe! zum thema IST-erhöhung: ich habe es in diesem forum schon mehrfach geschrieben, dass sowas nicht in jedem kollektivvertrag vorgesehen ist. im IT-bereich sieht es so aus, dass wir vor 4 jahren eine regelung für die IST-lohnerhöhung gefunden haben und die auch im zuge der verhandlungen auch von beiden seiten unterschrieben wurden, aber ein paar wochen danach die wirtschaftskammer verkündet hat, dass dieser passus nicht anerkannt wird, weil das verhandlungsteam kein mandat hatte, so etwas auszuverhandeln. ein affront gegenüber den arbeitnehmern, wie ich finde. die derzeitige IST-lohnerhöhung im IT-bereich sieht wie folgt aus (x% und y% werden jährlich verhandelt): - mitarbeiter, die am mindestgehalt sind, bekommen die kollektivvertragliche erhöhung - maximal 10% der mitarbeiter bekommen eine einmalzahlung von mindestens x% des jahresgehalts von den restlichen mitarbeitern wird die monatliche gehaltssumme ermittelt; davon wird eine erhöhung von y% ermittelt. und dieser betrag muss als erhöhung an die mitarbeiter aufgeteilt werden, wobei 15% ausgenommen werden dürfen. wer in welcher höhe bedacht wird, liegt im ermessen der firmenleitung. theoretisch dürfte die firma jeden mit beispielsweise 1 euro beglücken und der rest bekommt dann ein einziger mitarbeiter! und man braucht nicht denken, dass sowas nicht vorkommt. es gab voriges jahr tatsächlich firmen, wo einzelne mitarbeiter mit einer erhöhung von unter 50 cent bedacht wurden. und nochmal zur erinnerung: DAS in einer branche, die im grunde für modernisierung steht. ein armutszeugnis, wie ich finde.
____________________________________
Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen. Geändert von J@ck (04.02.2012 um 10:48 Uhr). |
|
|
|
|
![]() |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|