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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#11 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 01.08.2001
Alter: 47
Beiträge: 1.508
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Die Frage ist noch unbeantwortet, vielleicht weiß es wer:
Wieviel Befugnisse haben diese Securitydepperln ? Jemanden anzuhalten und zur Kontrolle aufzufordern grenzt ja an Nötigung und Freiheitsberaubung ? |
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#12 | |||
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Inventar
![]() Registriert seit: 11.01.2003
Beiträge: 5.292
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
plus ev. körperverletzung (vorsatz?)
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pssst tanj |
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#13 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 01.08.2001
Alter: 47
Beiträge: 1.508
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heißt das jetzt, die dürfen dich gar nicht auffordern, sie in deine Tasche blicken zu lassen ?
Dürfen dich nicht zum Anhalten auffordern - was dürfen die denn überhaupt dann ? |
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#14 |
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Veteran
![]() Registriert seit: 13.02.2004
Alter: 65
Beiträge: 201
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rechtlich ist das eine grauzone. wenn ein verkäufer nachruft "haltet den dieb" und der hirnlose muskel haut dich auf und du hast geklaute sachen mit, dann ist er fein heraus. Aber auf verdacht und ohne grund? Allei wenn am MP3 player schon 100 Songs oben sind, ist das IMHO ein Zeichen, das der nicht neu ist. (oder verkaufens jetzt schon vorgefüllte Player?). Lustig wärs gewesen, wenn er handgreiflich wird.
Und die Moral von der Geschicht: Geiz ist geil, Saturn ist´s nicht ![]()
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Fresst Scheisse - 150 Milliarden Fliegen können sich nicht irren |
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#15 | |
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Halbgrieche
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Zitat:
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#16 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 18.03.2001
Beiträge: 4.563
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das hast vorallem zur weihnachtszeit, hab da mal einen dvd player gekauft (billigst teil) und hab erst nachm 2. gecheckt warum der net geht > er hat immer korrekt reagiert, aber nur solang man nicht mit der tv fernbedienung meines philips tvs was gedrückt hat > dann hat das scheiss teil auf nix mehr reagiert ... habs an einem andren tv ausprobiert, da funktioniertens, hab dann einen gscheiten pioneer gekauft der toll funktioniert.
der verkäufer vom media markt war ok, aber jedesmal musste ich beim sicherheitsbeamten genau mich rechtfertigen warum ich was da mache und er hat ma auf gut österr a goschn anghängt ob i zblöd bin an dvd player zu kaufen weil i den 2x zrückbring. und er hat immer die schachtel genau aufgmacht, angschaut usw ... voll nervig. angeblich müssen die typen dafür haften wenn was gestohlen wird. naja was solls, diese türvorstehertypen versuchen in erster linie abzuschrecken
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extraterrestrial:WCM SETI group - mySetiStats_xml | Meldestelle Kinderpornografie | my DVDs >When life hands you lemons, ask for tequila and salt.< |für den optimisten ist das glas halb voll, für den pessimisten halb leer und für den techniker doppelt so groß wie es sein müsste| error 042# - please restart this matrix! [OK] |
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#17 |
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Elite
![]() Registriert seit: 10.11.2000
Beiträge: 1.171
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soweit ich es verstehe habe die rechtlich gesehn gar kein leiber.
wie schon gesagt die executivgewalt befindet sich in der Hand des Staates. Somit kann er sich brausen gehn. Natürlich kann er dich aufhalten wenn es offensichtlich ist das du etwas geklaut hast (wie schon gesagt verkäufer ruft dir nach -Haltet den Dieb) aber das darf jeder Bürger in Österreich (zB darfst du auch einen Handtaschendieb anhalten bis die Polizei kommt) In die Tasche/Rucksack schaun darf er auch nicht, soweit ich weis - wie gesagt keine Executive. Wegen der 350€ würd ich sagen daß das auch Schwachsinn ist. Warum sollte ich als unbescholtener Bürger 350€ dafür zahlen das mich ein Hirnloser Gorilla belästigt.
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Sex ohne Liebe ist besser als gar kein Sex. (Hugh M. Hefner) |
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#18 | |
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Großmeister
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Die rechtliche Basis ist das sogenannte Anhalterecht §86, Strafprozessordnung. Das gilt für alle Privatpersonen und somit auch für die Security.
Zitat:
Das Anhalterecht kann jede Privatperson ausüben! Auch für das durchsuchen der Tasche muss so ein hinreichender Grund vorliegen. Das mit dem Eigentumsnachweis ist sowieso lächerlich. Der Besitz ist in diesem Falle ausreichend als Eigentumsnachweis ![]() |
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#19 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 11.01.2003
Beiträge: 5.292
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auf angemessene Weise
d.h. er darf mich höflich bitten anzuhalten! wenn ich dieser bitte nicht folge leisten möchte, hat er die konsequenzen zu tragen. ...auf beiden augen ![]()
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pssst tanj |
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#20 |
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Jr. Member
![]() Registriert seit: 01.05.2003
Beiträge: 39
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Ein Kaufhaus, bzw. die Mitarbeiter in einen solchen haben keinerlei Recht eine Taschenkontrolle durchzuführen. Wird dabei versucht Gewalt anzuwenden, erfüllt das dann den Tatbestand der Nötigung und sollte zur Anzeige gebracht werden.
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