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#1 |
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Veteran
![]() Registriert seit: 15.06.2002
Alter: 62
Beiträge: 203
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Bei mir tauchte letztens mal wieder die Frage Luftstraßen Benutzung auf.
Mir ist nicht so richtig klar welcher Höhe welche Luftstraße zugeordnet ist. Weiterhin ist mir nicht klar ob ich an jedem beliebigen Punkt in die Luftstraße einfliegen kann. Vielleicht kann mir da mal jemand weiter helfen Danke Euch Olaf |
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#2 |
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Elite
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Alter: 54
Beiträge: 1.418
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Hallo !
Die Luftstraßen sind dem unteren oder/und dem oberen Luftraum zugeordnet. Der untere Luftraum endet bei FL245 und der obere Luftraum beginnt bei FL 246. In den jeweiligen Charts sind den einzelnen Luftstraßen noch separate Höhenrestriktionen zugeordnet, sofern diese erforderlich und vorhanden sind. Ist keine weitere Einschränkung vorhanden, fliegt man in den jeweiligen Flugflächen entsprechend der Halbkreisregel. Das Einfliegen in Luftstraßen, oder das Verlassen der Luftstraßen geschieht in der Regel an definierten Navigationspunkten, die Bestandteil der Luftstraße sind ( z.B. Intersection, Waypoint, VOR, NDB ). Die Wege von einem Airport zu einer Luftstraße oder von einer Luftstraße in Richtung Airport bezeichnet man als SID bzw. STAR. Sie sind wieder aus anderen Charts ersichtlich. MfG Frank
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Mit freundlichen Grüßen vom Int. Airport EDBM
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#3 |
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Veteran
![]() Registriert seit: 15.06.2002
Alter: 62
Beiträge: 203
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Danke Frank jetzt sehe ich klar
Olaf |
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