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#21 | |
Master
![]() Registriert seit: 13.06.2005
Beiträge: 621
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#22 |
Inventarisierter Pyromane
![]() Registriert seit: 18.02.2000
Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm
Beiträge: 5.581
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![]() es gibt auch ein paar hier im forum, die ohne bezahlung posten
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden. Hamurabi, 1768-1686 v. Chr. |
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#23 |
Master
![]() Registriert seit: 13.06.2005
Beiträge: 621
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#24 | |
der da unten wohnt
![]() Registriert seit: 15.07.2000
Alter: 52
Beiträge: 11.502
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Greetings LouCypher |
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#25 | |
Master
![]() Registriert seit: 13.06.2005
Beiträge: 621
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![]() Zitat:
Wenn es so ist wie porli sagt, dann ist EINDEUTIG der Käufer die "linke Bazille" und dann gehören ihm die Kosten. Falls es anders ist, dann umgekehrt. Aber es gibt ja die Mails ;-) |
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#26 |
der da unten wohnt
![]() Registriert seit: 15.07.2000
Alter: 52
Beiträge: 11.502
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![]() seh ich anders. Man übergibt einfach keinen wertgegenstand an einen fremden (zb. post) ohne quittung, das tut man einfach nicht.
Es gibt ja auch onlineshops die einen unversicherten und einen versicherten versand anbieten, nur für den empfänger ist das wurscht, weil das versandrisiko beim gewerblichen verkauf an privat imho IMMER der verkäufer trägt, ob das allerdings auch beim privat an privatverkauf gilt weis ich nicht.
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Greetings LouCypher |
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#27 |
Master
![]() Registriert seit: 13.06.2005
Beiträge: 621
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![]() Stimmt, beim Gewerblichen -> Verkäufer
Privat -> ausmachen Wie bei der Garantie. Nur die Sachmangelhaftung, die kann man nicht ausschließen. |
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#28 |
der da unten wohnt
![]() Registriert seit: 15.07.2000
Alter: 52
Beiträge: 11.502
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![]() dann bleibt noch die frage ob sie es sich ausgemacht haben oder er einfach nur unversichert verschickt hat weil der käufer den versicherten versand nicht extra verlangt hat.
Wenn nichts vereinbart wurde kann der verkäufer wohl von versicherten versand ausgehen oder?
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Greetings LouCypher |
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#29 |
Master
![]() Registriert seit: 13.06.2005
Beiträge: 621
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![]() Eigentlich nicht. Bei eBay stehen unten immer die Versandbedingungen. Wenn dort ein X€ versicherter Versand steht, dann ist es klar. Wenn dort ein Y€ gemäß Post oder so steht und der Käufer unsicher ist, welche Versandart dies jetzt ist, dann kann er ja nachfragen. Somit ist das "ausgemacht" was dort steht. Nachdem ich da nicht mitgesteigert habe ;-) weiß ich es nicht.
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#30 |
minderwertiges individuum
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![]() hatte dortstehn:
unversicherter versand:... versicherter versand: bitte nachfragen! laut rechtlehrer und §905 im ABGB liegt das risiko, falls nciht anders ausgemacht beim käufer! hab mir auch schon überlegt ihm die hälfte zurückzugeben! find ich auch fair, weil dann beide den gleichen schaden haben und nicht einer allen! werd ihm mal ne mail schreiben! das es nicht gscheit war nur als brief zu schicken is mir auch klar! es war auch mehr ein versehn, weils meine mutter aufgegeben hat, da ich keine zeit hatte und sie halt nicht besser weiß, weil ichs ihr vergessen hab dazuzusagen! danke für die zahlreichen antworten! |
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