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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#15 | |
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Elite
![]() Registriert seit: 19.12.2003
Beiträge: 1.210
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Zitat:
Artikelzustand: DEFEKT Verkaufe ein nagelneues Mainboard der Marke XYZ, hab es nur kurz zum Testen in Betrieb gehabt, kenne mich aber nicht aus und verkaufe es daher als defekt. Beim Test ging es aber einwandfrei. Von daher hat er aber im Ebay-System das Gerät richtig deklariert und zwar als defekt ... Könntest du Paragraphen nennen, um hier evtl. nachzuschlagen? Die Gewährleistung hat er ja eindeutig ausgeschlossen. Eher problematisch wird folgendes: ABGB §922, Abs. 2 Ob die Sache dem Vertrag entspricht, ist auch danach zu beurteilen, was der Übernehmer auf Grund der über sie gemachten öffentlichen Äußerungen des Übergebes oder des Herstellers, vor allem in der werbung und in den der Sache beigefügten Angaben ... In Ebay richtig deklariert, dennoch konträr beworben. Im Gegensatz steht ABGB §930 Wer eine fremde Sache wissentlich an sich bringt, hat ebenswowenig Anspruch auf eine Gwährleistung, als derjenige, welcher ausdrücklich darauf Verzicht getan hat. ABGB §930 kam beim Kauf zur Anwendung, der Käufer wusste, dass er auf Gewährleistung verzichtet. So, aber wie es nach den grundsätzlichen Sachen weitergeht, das dürfen Juristen klären. @marc -> die Frage die eigentlich aufkommt, ist, ob er durch die Ersatzleistung beim defekten Schlauch nicht doch wieder in vollem Umfang für 6 mOnate gewährleistungspflichtig ist? |
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