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Alt 22.12.2003, 16:20   #9
thb
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Hi!

Original geschrieben von Peter Martin:
Zitat:
Als rechtlicher Eigentümer kannst du mit diesem Gut machen was du willst (BGB §854;§929;Schenkung §516ff)
gilt nur, wenn keine Rechte Dritter berührt werden. Ich habe gerade keinen Gesetzestext zur Hand, aber so ist das. Ich habe mir z. B. letztes Jahr einen Schlüssel für das Haupttor unserer Kleingartenkolonie offiziell nachmachen lassen. Ich bin der rechtmäßige Eigentümer dieses Schlüssels. Allerdings darf ich ihn nicht an jedermann veräußern, weil die Rechte des Kleingartenvereins berührt werden.

Original geschrieben von Rico:
Zitat:
du bist nicht "Besitzer" der Software,
Aber selbstverständlich bin ich dann Besitzer der Software. Allerdings werde ich in diesen Fällen nicht EIGENTÜMER der Software. Wenn man schon rechtliche Dinge diskutiert, dann bitte nicht die falschen Begriffe verwenden.

Gruß

Thomas
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