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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 01.05.2003, 18:42   #171
müllersq
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Um wieder zum Thema Streik zurückzukehren:
Ist es jetzt schon sicher, dass die Wiener Linien am 6. Mai vormittags ihrer Beförderungspflicht nicht nachkommen ?
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Alt 01.05.2003, 18:43   #172
Lord Frederik
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zumindestens wurde das den wiener taxifunkzentralen von den wiener linien mitgeteilt. und im übrigen nicht nur am 6.5 sondern auch am 13.5.
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Heiligpaladin spricht - beschützt die druidenbäumchen - mampft mehr biber
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Alt 01.05.2003, 19:05   #173
der_morpheus1
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Blinzeln

Streik:
streik (ausstand) gemeinsame,planmäßige arbeitsniederlegung durch eine größere anzahl von arbeitnehmern mit dem ZIEL,die ARBEITSBEDIENUNGEN und LÖHNE zu verbessern (sozialer streik) oder polit.forderungen durchzusetzten (politischer streik).der organisierte streik wird von einer gewerkschaft,der wilde streik unabhängig,meist gegen deren willen durchgeführt.beim symphatie streik wird zugunsten der arbeitnehmer eines anderen betriebs gestreikt.beim sitzstreik bleiben die arbeitnehmer an ihren arbeitsplätzen,verweigern aber die arbeit.beim bummelstreik werden die dienstvorschriften so genau befolgt,dass die arbeit nur schleppend vorangeht.(dienst nach vorschrift)die schärfste form des streiks ist der generalstreik.das streikrecht ist in vielen staaten,so in einigen länderverfassungen anerkannt.umstritten ist die rechtmäßigkeit des politischen streiks.in den kommunistischen ländern war der streik mit der begründung,die arbeiter könnten als besitzer der produktionsmittel nicht gegen sich selbst streiken, de facto verboten.während des streikes ruhen die arbeitsverhältnisse der streik teilnehmer.der streikende hat KEINEN ANSPRUCH AUF LOHN ODER GEHALT,auch nicht auf ARBEITSLOSENGELD.gewerkschaftsmitglieder erhalten s.unterstützung von der gewerkschaft.der bestreikte arbeitgeber ist zur aussperrung berechtigt.

mfg.morph.
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Manche Menschen Leben deswegen noch weil es Ilegal ist Sie zu Töten.

Die Dummheit der Menschen und das Universum sind grenzenlos wobei ich mir beim Universum nicht sicher bin.
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Alt 01.05.2003, 19:32   #174
müllersq
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Zitat:
Original geschrieben von Lord Frederik
zumindestens wurde das den wiener taxifunkzentralen von den wiener linien mitgeteilt. und im übrigen nicht nur am 6.5 sondern auch am 13.5.
Supa, da bestell ich mir gleich ein Taxi für den 6. und den 13. und verlange das Geld für die Fahrt von den Wiener Linien.
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Alt 01.05.2003, 19:35   #175
müllersq
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Zitat:
Original geschrieben von der_morpheus1
der streikende hat KEINEN ANSPRUCH AUF LOHN ODER GEHALT,auch nicht auf ARBEITSLOSENGELD.gewerkschaftsmitglieder erhalten s.unterstützung von der gewerkschaft.der bestreikte arbeitgeber ist zur aussperrung berechtigt.
Wie ist das eigentlich mit Arbeitnehmern, die nicht Gewerkschaftsmitglied sind und die arbeiten wollen ?
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Alt 01.05.2003, 20:02   #176
der_morpheus1
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Beiträge: 1.181


Blinzeln

nehmen wir an das in deinem betrieb gestreikt wird und du willst nicht streiken sondern beginnst normal zu arbeiten,dann bist du ein streikbrecher und das werden die streikenden kollegen nicht zulassen.wie weit diese dann gehen werden dich an der arbeit zu hindern kann ich nicht sagen(würde es aber auch nicht testen)
mfg.morph.
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der_morpheus1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.05.2003, 20:12   #177
frazzz
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Zitat:
Original geschrieben von Guru


Guru findet es arg, dass irgendjemand überhaupt darüber nachdenkt, in bestehende Pensionen einzugreifen.
Wir leben doch - denkt Guru - in einem Rechtsstaat. In einem solchen Staat ist es üblich, dass es Rechtssicherheit zu Verträgen gibt. Ein Anspruch auf eine Pension beruht auf Gesetzen, die zum Zeitpunkt des Pensionsantritt gelten und daher Rechtsgut sind, also auch nichts anderes als im Wesentlichen ein Vertrag zwischen dem Staat (der Republik Österreich) und dem Pensionsbezieher. Nach Gurus Verständnis kann sich da der Staat els Legislative und Exekutive gleichzeitig aus der Verantwortung stehlen und einfach in bestehendes Rechtsgut eingreifen.

Noch ist Österreich keine Bananenrepublik - aber so wirklich ganz sicher ist sich Guru da nicht.

Auf Wiederguru
Euer Guru

meine rede, einseitige vertragsänderungen sind illegal...

...und können zur nichtigkeit des vertrags führen
ob das jemand zu erreichen versucht?
____________________________________
pssst

tanj


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Alt 01.05.2003, 20:23   #178
frazzz
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Standard Re: @frazzz

Zitat:
Original geschrieben von XAVER
Link funkt nicht hier die Seite:

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WGKK



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WICHTIGE WERTE

RECHTSGRUNDLAGEN




SCHNELLSUCHE



Wichtige Werte





Pensionsversicherung

Geringfügigkeitsgrenze

Freiwillige Versicherung

Ausgleichszulage

Pflegegeld



Pensionsversicherung

Höchstbemessungsgrundlage EUR 2.955,61

Höchstpension (brutto) EUR 2.364,49




Geringfügigkeitsgrenze
Grenzbeträge bei Vorliegen einer Beschäftigung, die als gering-
fügig im Sinne des § 5 (2) ASVG gilt:


Monatlich EUR 309,38

Täglich EUR 23,76




Freiwillige Versicherung

Monatliche Höchstbeitragsgrundlage
für die freiwillige Weiterversicherung EUR 3.920,--

Monatliche Mindestbeitragsgrundlage
für die freiwillige Weiterversicherung EUR 567,30

Jährlicher Höchstbeitrag
zur Höherversicherung EUR 6.720,--




Ausgleichszulage
Richtsätze für die Prüfung des Anspruches auf Ausgleichszulage (solange sich der (die) Pensionist(in) in Österreich aufhält):


Richtsätze für die Prüfung des Anspruches auf Ausgleichszulage (solange sich der (die) Pensionist(in) in Österreich aufhält): EUR 643,54

Alters- oder Berufsunfähigkeitspension wenn
der Ehegatte (die Ehegattin) im gemeinsamen
Haushalt lebt EUR 965,53

Witwen(Witwer)pension EUR 643,54

Waisenpension (einfach verwaist bis zur
Vollendung des 24. Lebensjahres) EUR 240,34

Waisenpension (einfach verwaist nach
Vollendung des 24. Lebensjahres) EUR 427,07

Waisenpension (doppelt verwaist bis zur
Vollendung des 24. Lebensjahres) EUR 360,87

Waisenpension (doppelt verwaist nach
Vollendung des 24. Lebensjahres) EUR 643,54

Erhöhung der Richtsätze für Bezieher einer
Alters- oder Berufsunfähigkeitspension für
jedes Kind um EUR 68,49




Pflegegeld
Die Einstufung erfolgt unter Zugrundelegung einer ärztlichen Begutachtung. Für bestimmte Gruppen von Behinderten, zB für Blinde oder Rollstuhlfahrer, sind Mindesteinstufungen festgelegt.

Vom Pflegegeld wird keine Lohnsteuer und kein Krankenversicherungsbeitrag abgezogen. Es gebührt zwölfmal jährlich und wird monatlich im Nachhinein mit der Pension ausgezahlt.

Bei einer Änderung im Pflegebedarf kann es zu einer Erhöhung bzw. niedrigeren Einstufung oder Entziehung des Pflegegeldes kommen. Eine Erhöhung ist unbedingt zu beantragen.


Stufe 1 EUR 145,40
Stufe 2 EUR 268,00
Stufe 3 EUR 413,50
Stufe 4 EUR 620,30
Stufe 5 EUR 842.40
Stufe 6 EUR 1.148,70
Stufe 7 EUR 1.531.50






Zurück

Höchstbemessungsgrundlage EUR 2.955,61
=netto?


wie schon gepostet, von brutto war keine rede...

deine aufstellung ist wunderschön, spricht aber wieder nur brutto-bezüge an, die zumindest mich nicht interessieren.
keinerlei bezug zu gegenseitigen aufhebungsgründen, div. abzügen,...


btw: weshalb sind hier die politiker-pensionen nicht aufgeführt?

gibt es eine zahl, wieviele politiker pensionen aus diesen ämtern beziehen, so inc. gemeinde- und bezirksräten?
müssen ja zehntausende sein
____________________________________
pssst

tanj


frazzz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.05.2003, 20:29   #179
Hermander
gesperrt
 
Registriert seit: 23.12.2002
Beiträge: 497


Hermander eine Nachricht über ICQ schicken
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Zitat:
Original geschrieben von müllersq


Wie ist das eigentlich mit Arbeitnehmern, die nicht Gewerkschaftsmitglied sind und die arbeiten wollen ?
ja ,da bist du gleich ein aussetziger.
weil wer anders denkt(als rot) kann nicht normal sein.

ich kann nur hoffen das ein streikender gekündigt wird,dann wirst sehen wie schnell die anderen wieder auf ihren arbeitsplatz wären.

als ich vor 20 jahren als einer der ersten von der gewerkschaft weg bin,haben alle glaubt das ich gekündigt werde(vom betriebsrat?),da damals fast noch pflichtmitgliedschaft,aber heute sind fast 80% ausgetreten.
irgendwie hatte ich einen riecher.....
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Alt 01.05.2003, 20:32   #180
maxb
Großmeister
 
Benutzerbild von maxb
 
Registriert seit: 06.08.2001
Ort: Wien
Beiträge: 5.077

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Zitat:
Original geschrieben von Guru


Die Pension ist keine Versicherung... die Pension ist ein Ruhestandsbezug, die auf rechtlichen Grundlagen beruht. Ob da der (staatliche) Verteiler "Pensionsversicherungsanstalt" in Konkurs ginge oder nicht, würde am Rechtsanspruch nichts ändern.

Guru
--
summum ius summa iniuria

... und eben diese rechtliche Grundlagen schafft und ändert der Staat.

so schließt sich wieder der Kreis vom Geben und vom Nehmen
____________________________________

www.maxb.cc
und www.bikeandbeer.info
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