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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#161 | |
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Zitat:
du hast ja nur eine pensionsversicherung,daher gibts,wenn die pleite geht,nichts! ist wie mit allen versicherungen,die schäden(in unserem fall die pensionen)werden von den prämienzahlern geleistet. wenn jetzt zuviele schäden(pensionen) bezahlt werden müssen,gibts mehrere möglichkeiten: 1. Beitragserhöhung 2. Konkurs und in verträge wurde schon immer eingegriffen(Bausparer,Sparzinsen,etc.) |
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#162 |
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Großmeister
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für alle die gedenken am 6.Mai mitzustreiken, bitte unbedingt dieses lied vorher einstudieren, damit ja alles im richtigen rahmen abläuft.
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#163 |
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gesperrt
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apropos.
war wer von euch heute auf den div. Maiaufmärschen Propagandas aufsaugen? Weil den Verzetnitsch seine Pension muss ja gesichert bleiben ! ![]() |
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#164 | |
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Abonnent
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Alter: 54
Beiträge: 434
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Zitat:
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#165 | |
![]() ![]() Registriert seit: 01.01.1980
Ort: Wien
Beiträge: 65.570
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Zitat:
Guru -- summum ius summa iniuria |
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#166 | |
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gesperrt
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Zitat:
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#167 |
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Veteran
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Alter: 71
Beiträge: 217
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Na ja die Amis sind halt Punkto sozial gerade kein leuchtendes Beispiel beim Steuerbeitrag aber sicherlich.
Nur damit es für alle ersichtlich ist bezüglich Höchstpension:http://www.pensionsversicherung.at/esvapps/page/page.jsp?p_pageid=210&p_menuid=5209&p_id=2 wünsche allen schönen Feiertag ![]() |
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#168 |
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Veteran
![]() Registriert seit: 19.08.2000
Alter: 71
Beiträge: 217
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Link funkt nicht hier die Seite:
WÄHLEN SIE EINEN SV TRÄGER eSV - PORTAL AUVA BETRIEBSKRANKENKASSEN BGKK BVA HAUPTVERBAND KGKK NÖGKK OÖGKK PVA SGKK STGKK SVA SVB TGKK VA BERGBAU VADÖE VGKK WGKK WÄHLEN SIE EINEN SV TRÄGER HOME SUCHE KONTAKT HILFE WICHTIGE WERTE RECHTSGRUNDLAGEN SCHNELLSUCHE Wichtige Werte Pensionsversicherung Geringfügigkeitsgrenze Freiwillige Versicherung Ausgleichszulage Pflegegeld Pensionsversicherung Höchstbemessungsgrundlage EUR 2.955,61 Höchstpension (brutto) EUR 2.364,49 Geringfügigkeitsgrenze Grenzbeträge bei Vorliegen einer Beschäftigung, die als gering- fügig im Sinne des § 5 (2) ASVG gilt: Monatlich EUR 309,38 Täglich EUR 23,76 Freiwillige Versicherung Monatliche Höchstbeitragsgrundlage für die freiwillige Weiterversicherung EUR 3.920,-- Monatliche Mindestbeitragsgrundlage für die freiwillige Weiterversicherung EUR 567,30 Jährlicher Höchstbeitrag zur Höherversicherung EUR 6.720,-- Ausgleichszulage Richtsätze für die Prüfung des Anspruches auf Ausgleichszulage (solange sich der (die) Pensionist(in) in Österreich aufhält): Richtsätze für die Prüfung des Anspruches auf Ausgleichszulage (solange sich der (die) Pensionist(in) in Österreich aufhält): EUR 643,54 Alters- oder Berufsunfähigkeitspension wenn der Ehegatte (die Ehegattin) im gemeinsamen Haushalt lebt EUR 965,53 Witwen(Witwer)pension EUR 643,54 Waisenpension (einfach verwaist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) EUR 240,34 Waisenpension (einfach verwaist nach Vollendung des 24. Lebensjahres) EUR 427,07 Waisenpension (doppelt verwaist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) EUR 360,87 Waisenpension (doppelt verwaist nach Vollendung des 24. Lebensjahres) EUR 643,54 Erhöhung der Richtsätze für Bezieher einer Alters- oder Berufsunfähigkeitspension für jedes Kind um EUR 68,49 Pflegegeld Die Einstufung erfolgt unter Zugrundelegung einer ärztlichen Begutachtung. Für bestimmte Gruppen von Behinderten, zB für Blinde oder Rollstuhlfahrer, sind Mindesteinstufungen festgelegt. Vom Pflegegeld wird keine Lohnsteuer und kein Krankenversicherungsbeitrag abgezogen. Es gebührt zwölfmal jährlich und wird monatlich im Nachhinein mit der Pension ausgezahlt. Bei einer Änderung im Pflegebedarf kann es zu einer Erhöhung bzw. niedrigeren Einstufung oder Entziehung des Pflegegeldes kommen. Eine Erhöhung ist unbedingt zu beantragen. Stufe 1 EUR 145,40 Stufe 2 EUR 268,00 Stufe 3 EUR 413,50 Stufe 4 EUR 620,30 Stufe 5 EUR 842.40 Stufe 6 EUR 1.148,70 Stufe 7 EUR 1.531.50 Zurück |
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#169 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 04.02.2000
Beiträge: 2.488
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Guru belieben zu theoretisieren. Wenn die Pensionsversicherung pleite geht, ist der Staat sowieso am Ende. Dann geht es uns allen dreckig. Siehe Argentinien. Die Pension, die man dann vielleicht noch bekommt, ist wahrscheinlich nur mehr unter dem Existenzminimum, wenn überhaupt. Ich weiß schon, dass es Verträge gibt, aber wenn Not am Mann ist, muss eben über alles nachgedacht werden, da darfs keine Tabus geben. Es geht doch nicht aln, dass die Sanierung der Pensionskassen nur auf dem Rücken derer erfolgt, die jetzt noch nicht in der Pension sind. Alle die bereits im Ruhestand sind, können sich beruhigt zurücklehnen. Sozusagen als Belohnung für das bis vor kurzem übliche frühe Ausscheiden aus dem Arbeitsprozees bekommen sie alle noch eine viel höhere Pension als die jetzt jüngeren. Wenn ich so rede, spricht daraus nicht der Neid, meine Mutter zB. und einige Bekannte und Verwandte sind in genau der Situation, sie sind relativ früh in Pension gegangen und es geht ihnen finanziell recht gut. Warum sollen sie nicht auch etwas beitragen zu der allgemeinen finanziellen Misere? Zumindest Bezieher höherer Pensionen könnten moderat zur Kasse gebeten werden, wie das die SPÖ vorschlägt. Aber Schüssel will sichs nicht mit seinen Wählern verderben. Der denkt sich wahrscheinlich, wenn er den Pensionisten jetzt was wegnimmt, das spürt er gleich bei der nächsten Wahl. Wälzt er die Belastungen auf die später in Pension gehenden ab, so macht das nicht so ein Aufsehen, weil das auch erst in Jahren wirksam wird. Und was das Eingreifen in bestehende Verträge betrift: Das gabs schon so oft, dass es eigentlich nur noch lächerlich ist, diesen Punkt überhaupt anzuführen.
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#170 |
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Super-Moderator
![]() Registriert seit: 29.08.1999
Ort: Wien 11
Beiträge: 7.598
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sorry woli
schüssel denkt nicht er lenkt........ ![]()
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Heiligpaladin spricht - beschützt die druidenbäumchen - mampft mehr biber
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