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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#41 | |
Newbie
![]() Registriert seit: 10.11.2008
Beiträge: 16
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ich denke es wäre wichtig im kundenservice und reklamationsrecht eine europaweit einheitliche regelung zu finden, die auch im gesetzestext genau definiert, wer verantwortlich ist, wie lange eine reklamationsabwicklung dauern darf und welche ersatzleistungen man in anspruch nehmen darf. unverhältnismäßig - angemessener - unzumutbar; alleine, wenn ich mir das durchlese, frage ich mich wie ausgebildete juristen auf solche fortmulierungen in gesetzestexten kommen können. mir unverständlich. |
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#42 | |
Inventar
![]() Registriert seit: 30.03.2000
Ort: NÖ
Alter: 63
Beiträge: 1.508
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#43 |
Senior Member
![]() Registriert seit: 08.08.2006
Alter: 39
Beiträge: 143
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![]() Na bin da auch eher für Landesreglementierungen, das muss nicht durch EU Recht geregelt werden, aber es müssen sich halt mit wachsender Technologie uach mehr Gedanken rund um das Verbraucherrecht gemacht werden, wenn man bedenkt wie schnell die Branche wächst...
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#44 |
Gesperrt
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![]() Der Vorteil einer Eu-weiten Regelung wäre, daß sich alle Hersteller weltweit darauf einstellen würden.
Die Auswirkungen wären wesentlich größer. Ein einzelnes Land würde dann eventuell mit manchen Dingen gar nicht mehr beliefert werden, weil es sich nicht auszahlt, nur für uns eine Ausnahme zu machen. |
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#45 |
Elite
![]() Registriert seit: 14.11.1999
Alter: 39
Beiträge: 1.429
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![]() Hab mich jetzt vom VKI beraten lassen (8*0,68 €), es folgt ein eingeschriebener Brief mit einer letzten Frist, anschließend Wandlung (wie hier im Forum bereits empfohlen).
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#46 |
Gesperrt
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![]() Die Frage ist wie gesagt, wie alt war die Ware als du sie zum Händler gebracht hast ?
Weniger als ein halbes Jahr oder älter als ein halbes Jahr ? Denn wenn du eine Gewährleistungsfrist setzt, es sich aber in Wirklichkeit um einen Garantiefall handelt, könnte das ungut für dich ausgehen. Denn wenn du solche Fristen setzt, musst du es auch durchziehen und vor Gericht gehen. Das könnte teuer werden, wenn du nicht gut aufpasst. Ich will jetzt dem VKI nichts unterstellen, aber ich hoffe sie haben dich sehr genau über den Unterschied zwischen Gewährleistung (nur 6 Monate !) beim Händler und Garantie (beim Hersteller) aufgeklärt. Gehts in diesem Fall um ein Notebook ? Und gibt der Händler zusätzlich zur Gewährleistung auch nochmal Garantie auf das Notebook ? Denn normalerweise musst du die Garantie beim Hersteller einklagen. Wie gesagt, du kannst beim Händler nur 6 Monate auf Gewährleistung klagen. Danach wirds schwierig, weil du musst beweisen, daß das Teil schon beim Kauf defekt war. Und das ist wohl sehr schwierig, du weisst ja selbst, daß es beim Kauf funktioniert hat. Ganz sicher bin ich mir in diesem Fall aber auch nicht, denn eventuell gilt der Händler in diesem Fall auch gleichzeitig als Hersteller, wenn er die Notebooks selbst zusammenbaut ? Aber wie gesagt, man müsste erstmal eine schriftliche Garantiezusage vom Händler haben, wenn man ihn aufgrund der nicht erbrachten Garantieleistung verklagen will. Ansonsten -> Gewährleistung, nur 6 Monate. |
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#47 |
Inventarisierter Pyromane
![]() Registriert seit: 18.02.2000
Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm
Beiträge: 5.581
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![]() Ditech baut ja die Kasteln als Eigenmarke (Dimotion).
btw. wenns in den Garantiebestimmungen nicht extra geregelt ist, sollte wohl der "angemessene Zeitrahmen" auch hier gelten.
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden. Hamurabi, 1768-1686 v. Chr. |
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#48 |
Alter Sack
![]() Registriert seit: 19.09.1999
Ort: An der schönen alten Donau
Alter: 53
Beiträge: 1.579
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Viele Grüße Alex (SUV-Fahrer aus Leidenschaft) |
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#49 | |
Gesperrt
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![]() Zitat:
Klagen aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung sind nur innerhalb von 6 Monaten sinnvoll. Danach sollte er es tunlichst vermeiden, denn das ist sehr riskant und eventuell sehr kostspielig. Da kann er sich dann nur an den Hersteller der Barebones wenden, denn der ist für die Garantieleistung verantwortlich. Wie das bei einer Eigenmarke geregelt ist, ist mir nicht ganz klar. Ist aber auch egal, wenn es älter als 6 Monate ist. Außer der Kunde hat eine schriftliche Garantiezusage vom Händler in der Hand ? Und wohlgemerkt, Garantie ist eine freiwillige Leistung, da gibts keinerlei gesetzlichen Regelungen. Es steht ganz genau im Garantievertrag was man erwarten kann. Und was nicht drinsteht, gilt eben nicht. |
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#50 |
Gesperrt
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