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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' | 
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|  11.02.2009, 16:15 | #1 | 
| Inventar  Registriert seit: 01.11.2002 
					Beiträge: 4.023
				 |   Bei einem Gewährleistungsfall(oft auch Garantiefall) hast du Anspruch auf Rücknahme des Gerätes und Geld (ein wenig Abzug vom Kaufpreis wegen Nutzungsdauer -3,6%/Monat kann bei Notebooks angenommen werden), denn dies ist eine unangemessen lange Zeit die du das Gerät nicht nutzen kannst. | 
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|  11.02.2009, 23:38 | #2 | 
| Senior Member  Registriert seit: 08.08.2006 Alter: 39 
					Beiträge: 143
				 |   Auf jeden Fall mal melden und sehen was dann rauskommt, besser einmal zu viel gefragt als einmal zu wenig, und DiTech: bisher immer gut, hatte auch kaum so fehlerhafte Geräte oder Probleme wie dus beschreibst... das wundert mich ehrlich gesagt... aber naja vielleicht hängt das auch alles mit dem generellen Wertverfall zusammen, kann man eh anhand der Intel Preise gut sehen, da wollen alle nachziehen, aber je billiger alles, desto weniger Gewinn oder sogar Verlust kommt für die firma dabei rum, was sich auf lange Zeit ja auch nicht positiv auswirkt für uns. | 
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|  12.02.2009, 02:40 | #3 | |
| Gesperrt  |   Zitat: 
 Wie kommst du darauf ? Selbstverständlich hat der Verkäufer der Ware ein Anrecht auf angemessene Reparaturversuche. Da könntest ja beim kleinsten Fehler sofort ein neues Notebook verlangen. Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß das irgendjemand tut bzw. tun muss. Bei der Garantie hast überhaupt keinen Anspruch, da gilt nur das was in den Garantiebedingungen steht. Das ist nämlich eine freiwillige Leistung des Herstellers, da kannst du sicher nicht kommen und vom Hersteller irgendwas verlangen, was die nicht in den Garantiebedingungen festgelegt haben. | |
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|  12.02.2009, 15:18 | #4 | 
| Inventar  Registriert seit: 01.11.2002 
					Beiträge: 4.023
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|  12.02.2009, 09:46 | #5 | 
| Inventarisierter Pyromane  Registriert seit: 18.02.2000 Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm 
					Beiträge: 5.581
				 |   Es geht um "angemessen" - für einen kleinen Fehler wird man wohl kaum monatelang brauchen. Eingeschrieben eine angemessene Frist setzen, falls die Reparatur bis dahin nicht klappt -> Wandlung des Vertrags (wenns sein muss mit Klage). Möglichkeiten vorab: VKI (oder Guru  
				____________________________________ Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden. Hamurabi, 1768-1686 v. Chr. | 
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|  12.02.2009, 11:43 | #6 | 
| Gesperrt  |   Ja, leider ist das sehr schwammig gehalten. Man müsste gewisse Erfahrungswerte zur Verfügung haben. Woraus man ersehen kann, daß man z.b. ab 1 Monat Anspruch auf Wandlung hat. Denn so wie es derzeit gehalten ist, bleibt der Ärger am Konsumenten hängen. Und nicht weniger auch am Verkäufer der Waren, denn unnötige Konflikte sind für alle Beteiligten ein Problem. Das wäre wieder mal ein sinnvolles Betätigungsfeld für die EU. Wenn man sowas EU-weit definieren würde, dann könnten sich alle danach richten und man hätte Rechtssicherheit. | 
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|  12.02.2009, 11:59 | #7 | |
| Inventarisierter Pyromane  Registriert seit: 18.02.2000 Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm 
					Beiträge: 5.581
				 |   Genau definiert ist es nicht, eine Reparaturdauer >2 Monate dürfte aber wohl wesentlich darüber liegen. Ich kann aber eigentlich nichts Negatives über Ditech bzgl. Antwortszeit und Service sagen. Eigentlich kann ich mir schwer verstellen, dass man da nicht eine Lösung findet, ohne gleich mit schweren Geschützen aufzufahren. Zitat: 
 
				____________________________________ Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden. Hamurabi, 1768-1686 v. Chr. | |
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|  17.02.2009, 15:11 | #8 | |
| Inventar  Registriert seit: 06.04.2001 Alter: 44 
					Beiträge: 2.343
				 |   Zitat: 
 (4) Sind sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich oder für den Übergeber mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der Übernehmer das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung. Dasselbe gilt, wenn der Übergeber die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Übernehmer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären oder wenn sie ihm aus triftigen, in der Person des Übergebers liegenden Gründen unzumutbar sind. was unter "angemessen" fällt, wird da zwar nicht näher ausgeführt, in der praxis sind das jedoch 2, max. 3 (bei sehr geduldigen kunden) wochen. 
				____________________________________ "Life is like a box of rockets," said the Marine. "You never know what you´re gonna ret." Then he pulled the trigger of his BFG9000. | |
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|  12.02.2009, 12:02 | #9 | 
| Gesperrt  |   Die Frage ist auch, wo das Problem genau liegt. Denn ich glaube daß das eher bei den Lieferanten ist. Natürlich interessiert das den Kunden nicht, aber ich denke das wird bei anderen Händlern auch nicht anders sein ? | 
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|  12.02.2009, 12:06 | #10 | 
| Newbie  Registriert seit: 30.03.2008 Alter: 40 
					Beiträge: 5
				 |   ja aber in genau diesem fall erwarte ich mir von meinem ansprechpartner (händler) zumindest eine kurze rückinfo... 
				____________________________________ "First they put away the dealers,keep our kids safe and off the street. Then they put away the prostitutes, keep married men cloistered at home. Then they shooed away the bums, then they beat and bashed the queers, turned away asylum-seekers, fed us suspicions and fears. We didn't raise our voice, we didn't make a fuss. It's funny ´cause there was no one left to notice when they came for us." | 
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