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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
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Gesperrt
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Das Problem ist, daß diese ganzen Bestimmungen natürlich nur im Rahmen des Gewährleistungsrechtes zum Tragen kommen.
Das heisst, wenn die Ware innerhalb von 6 Monaten defekt wird. Nach dieser Zeit handelt es sich um eine Garantieabwicklung und ist daher nur eine Kulanzleistung des Händlers. Ausweg -> Abwicklung selbst direkt mit dem Hersteller erledigen und eventuell Versandkosten selbst tragen. Dann sieht man selbst wie lange es dauert und muss nicht mehr auf den Händler schimpfen, der nur die Arbeit hat, aber nichts dafür kriegt. |
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#2 | |
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Newbie
![]() Registriert seit: 10.11.2008
Beiträge: 16
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Zitat:
ich denke es wäre wichtig im kundenservice und reklamationsrecht eine europaweit einheitliche regelung zu finden, die auch im gesetzestext genau definiert, wer verantwortlich ist, wie lange eine reklamationsabwicklung dauern darf und welche ersatzleistungen man in anspruch nehmen darf. unverhältnismäßig - angemessener - unzumutbar; alleine, wenn ich mir das durchlese, frage ich mich wie ausgebildete juristen auf solche fortmulierungen in gesetzestexten kommen können. mir unverständlich. |
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#3 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 30.03.2000
Ort: NÖ
Alter: 63
Beiträge: 1.508
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Zitat:
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#4 |
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Senior Member
![]() Registriert seit: 08.08.2006
Alter: 39
Beiträge: 143
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Na bin da auch eher für Landesreglementierungen, das muss nicht durch EU Recht geregelt werden, aber es müssen sich halt mit wachsender Technologie uach mehr Gedanken rund um das Verbraucherrecht gemacht werden, wenn man bedenkt wie schnell die Branche wächst...
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