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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 17.02.2009, 23:41   #1
The_Lord_of_Midnight
Gesperrt
 
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Beiträge: 19.154

Mein Computer

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Das Problem ist, daß diese ganzen Bestimmungen natürlich nur im Rahmen des Gewährleistungsrechtes zum Tragen kommen.
Das heisst, wenn die Ware innerhalb von 6 Monaten defekt wird.
Nach dieser Zeit handelt es sich um eine Garantieabwicklung und ist daher nur eine Kulanzleistung des Händlers.
Ausweg -> Abwicklung selbst direkt mit dem Hersteller erledigen und eventuell Versandkosten selbst tragen.
Dann sieht man selbst wie lange es dauert und muss nicht mehr auf den Händler schimpfen, der nur die Arbeit hat, aber nichts dafür kriegt.
The_Lord_of_Midnight ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2009, 10:14   #2
sebastiano
Newbie
 
Registriert seit: 10.11.2008
Beiträge: 16


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Zitat:
Zitat von The_Lord_of_Midnight Beitrag anzeigen
Das Problem ist, daß diese ganzen Bestimmungen natürlich nur im Rahmen des Gewährleistungsrechtes zum Tragen kommen.
das seh ich auch so. hatte im dezember ein defektes mainboard gekauf. (e-tec, nicht ditech, aber eigentlich egal) der händler nimmt dann nur die daten und die fehlermeldung auf und schickt das kaputte teil an den hersteller, der es ihm dann wieder zurückschickt. mehr hat der händler mit dem prozedere nicht zu tun. bei mir hat es über weihnachten und neujahr fast 8 wochen gedauert, bis ich das teil wieder hatte.
ich denke es wäre wichtig im kundenservice und reklamationsrecht eine europaweit einheitliche regelung zu finden, die auch im gesetzestext genau definiert, wer verantwortlich ist, wie lange eine reklamationsabwicklung dauern darf und welche ersatzleistungen man in anspruch nehmen darf.

unverhältnismäßig - angemessener - unzumutbar; alleine, wenn ich mir das durchlese, frage ich mich wie ausgebildete juristen auf solche fortmulierungen in gesetzestexten kommen können. mir unverständlich.
sebastiano ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2009, 12:23   #3
TONI_B
Inventar
 
Registriert seit: 30.03.2000
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Alter: 63
Beiträge: 1.508


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Zitat:
Zitat von sebastiano Beitrag anzeigen
...ich denke es wäre wichtig im kundenservice und reklamationsrecht eine europaweit einheitliche regelung zu finden, die auch im gesetzestext genau definiert, wer verantwortlich ist, wie lange eine reklamationsabwicklung dauern darf und welche ersatzleistungen man in anspruch nehmen darf...
Genau diese Überreglementierung (für alle Dinge alles ganz genau in ein Gesetz zu schreiben) wird doch der EU immer wieder vorgeworfen...
TONI_B ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2009, 19:11   #4
Boticelli
Senior Member
 
Registriert seit: 08.08.2006
Alter: 39
Beiträge: 143


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Na bin da auch eher für Landesreglementierungen, das muss nicht durch EU Recht geregelt werden, aber es müssen sich halt mit wachsender Technologie uach mehr Gedanken rund um das Verbraucherrecht gemacht werden, wenn man bedenkt wie schnell die Branche wächst...
Boticelli ist offline   Mit Zitat antworten
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