Zitat:
Zitat von FranzK
Das ist aber in meinen Augen ein Irrtum. Die Bank behandelte es so, als wäre es erst am 1. vorhanden. Hast du vorher behoben, hast du auch Überziehungszinsen verrechnet bekommen. In diesem Fall ändert sich also praktisch gar nichts. Aber in allen anderen Fällen, wo es nicht um termingebundene Überweisungen geht, gewinnt jetzt der Kunde.

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da ändert sich gar nix
also junker, wenn du am 1. dein geld mit valuta 1. am konto hast - und dann auf einmal mit valuta 2. bekommst (was ja wieder gegen regionales gesetz verstößt) und sich deiner meinug nix ändert na dann gute nacht
wenn ich früher abheb und ich überziehungszinsen zahle ist das eine sache - aber wenn ich einen tag weniger habenzinsen bekomme, bzw durch die zu späte gutschrift auf mein konto mir aufgrund einziehungs/daueraufträgen ich erhebliche sollsinsen zahle????
oder drück ich mich wirklich so beschissen aus das es keiner versteht
ok
wenn ich abhebe wann ich valutarisch ins soll komme ist es meine entscheidung.
wenn ich mein geld das mir mit 1. VALUTA! zusteht ich später bekomme - ist es nicht meine entscheidung
vor allem OHNE vorwarnung!!!
jetzt capisch
