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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 02.12.2009, 08:41   #1
rev.antun
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so, und nun da sehr viele am ersten abbuchungen haben - und auch bei vielen die kohle noch nicht am konto ist - dank EU und "sittenwiedrigkeit" (das ich in den zusammenhang verdienst nennen würde (und in anderen branchen ja auch gemacht wird, ob nun die EU für die massiven überziehungen durch die nicht verbuchung auf den zig tausenden konten aufkommen wird ...


eigentlich geht es ja in der EU verordnung nur darum das verbrauchern die gutschrift mit buchungstag valutiert werden muss. und da meist die gehälter/pensionen vor dem 1. verbucht wurde aber mit 1. gutgeschrieben wurde, und einige durch behebungen vor dem 1. soll zinsen entstanden sind wurde diese geniale idee geboren - die ist ist aber jetzt voll nach hinten losgegangen

Geändert von rev.antun (02.12.2009 um 08:56 Uhr).
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Alt 02.12.2009, 08:58   #2
Hawi
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Ich versteh dich nicht.
Das Geld ist ja - wie immer - am 1. (15.) da (zu Mittag war es bei mir auf dem Konto). Welcher Schaden soll da entstehen? Ich gehe davon aus, dass die Konto-Abrechnung tagesweise erfolgt, also sollte es selbst dann nichts ausmachen, wenn es erst am Abend kommt.

Früher war das Geld nur scheinbar da. Der einzige Unterschied ist, dass sich früher der Überziehungsrahmen um den noch nicht valutierten Betrag erhöhte.
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Alt 02.12.2009, 10:19   #3
rev.antun
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Zitat:
Zitat von Hawi Beitrag anzeigen
Früher war das Geld nur scheinbar da. Der einzige Unterschied ist, dass sich früher der Überziehungsrahmen um den noch nicht valutierten Betrag erhöhte.
nicht SCHEINBAR es war da nur eben mit valuta 1. - ich hab mein cash zb erst mit 2. bekommen - nicht sehr witzig wenn es früher schon am 28.-30. am konto war, wenn auch mit valuta 1.
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Alt 02.12.2009, 11:08   #4
barns
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Ich bin zwar auch nicht alle, wie du Hawi schon mitgeteilt hast, versteh's aber auch nicht.

Was hatte ich früher davon, wenn der Betrag zwar, in meinem Fall so um den 25., schon aufschien, jedoch eigentlich noch nicht verfügbar war?
Es hat doch nur die Bank davon profitiert.

Oder steh ich auch auf der Leitung?
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Alt 02.12.2009, 12:05   #5
FranzK
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Ich versteh' auch nicht, worauf rev.antun da herumreitet. Die jetzige Regelung ist ein eindeutiger Fortschritt, ohne Wenn und Aber....

____________________________________
Ciao
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Alt 02.12.2009, 12:17   #6
FranzK
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Zitat:
Zitat von rev.antun Beitrag anzeigen
nicht SCHEINBAR es war da nur eben mit valuta 1. - ich hab mein cash zb erst mit 2. bekommen - nicht sehr witzig wenn es früher schon am 28.-30. am konto war, wenn auch mit valuta 1.
Das ist aber in meinen Augen ein Irrtum. Die Bank behandelte es so, als wäre es erst am 1. vorhanden. Hast du vorher behoben, hast du auch Überziehungszinsen verrechnet bekommen. In diesem Fall ändert sich also praktisch gar nichts. Aber in allen anderen Fällen, wo es nicht um termingebundene Überweisungen geht, gewinnt jetzt der Kunde.

____________________________________
Ciao
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Alt 02.12.2009, 13:18   #7
rev.antun
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Zitat:
Zitat von FranzK Beitrag anzeigen
Das ist aber in meinen Augen ein Irrtum. Die Bank behandelte es so, als wäre es erst am 1. vorhanden. Hast du vorher behoben, hast du auch Überziehungszinsen verrechnet bekommen. In diesem Fall ändert sich also praktisch gar nichts. Aber in allen anderen Fällen, wo es nicht um termingebundene Überweisungen geht, gewinnt jetzt der Kunde.

da ändert sich gar nix

also junker, wenn du am 1. dein geld mit valuta 1. am konto hast - und dann auf einmal mit valuta 2. bekommst (was ja wieder gegen regionales gesetz verstößt) und sich deiner meinug nix ändert na dann gute nacht

wenn ich früher abheb und ich überziehungszinsen zahle ist das eine sache - aber wenn ich einen tag weniger habenzinsen bekomme, bzw durch die zu späte gutschrift auf mein konto mir aufgrund einziehungs/daueraufträgen ich erhebliche sollsinsen zahle????

oder drück ich mich wirklich so beschissen aus das es keiner versteht

ok
wenn ich abhebe wann ich valutarisch ins soll komme ist es meine entscheidung.

wenn ich mein geld das mir mit 1. VALUTA! zusteht ich später bekomme - ist es nicht meine entscheidung

vor allem OHNE vorwarnung!!!

jetzt capisch
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Alt 02.12.2009, 13:24   #8
barns
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Zitat:
Zitat von rev.antun Beitrag anzeigen
da ändert sich gar nix

also junker, wenn du am 1. dein geld mit valuta 1. am konto hast - und dann auf einmal mit valuta 2. bekommst (was ja wieder gegen regionales gesetz verstößt) und sich deiner meinug nix ändert na dann gute nacht

wenn ich früher abheb und ich überziehungszinsen zahle ist das eine sache - aber wenn ich einen tag weniger habenzinsen bekomme, bzw durch die zu späte gutschrift auf mein konto mir aufgrund einziehungs/daueraufträgen ich erhebliche sollsinsen zahle????

oder drück ich mich wirklich so beschissen aus das es keiner versteht

ok
wenn ich abhebe wann ich valutarisch ins soll komme ist es meine entscheidung.

wenn ich mein geld das mir mit 1. VALUTA! zusteht ich später bekomme - ist es nicht meine entscheidung

vor allem OHNE vorwarnung!!!

jetzt capisch
Klar. Jetzt müsste man halt wissen ob das legal ist bzw. den Banken auf die Finger klopfen.

Kann persönlich von keinem Problem berichten. Bei mir wars am 30.11. gebucht und am 01.12. verfügbar.
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Alt 02.12.2009, 14:23   #9
FranzK
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Zitat:
Zitat von rev.antun Beitrag anzeigen
da ändert sich gar nix

also junker, wenn du am 1. dein geld mit valuta 1. am konto hast - und dann auf einmal mit valuta 2. bekommst (was ja wieder gegen regionales gesetz verstößt) und sich deiner meinug nix ändert na dann gute nacht
...
Wenn du jetzt Geld mit Valuta 2. bekommen hast, das du sonst mit Valuta 1. bekommen hast, dann heißt das ja wohl, dass der Überweiser zu spät dran war. Wenn eine derartige Regelung eingeführt wird, muss man wohl damit rechnen, dass es anfangs ein wenig dauert, bis sich das System einspielt und alle damit richtig umgehen. Das ändert aber nichts daran, dass es für die Kunden einen Fortschritt darstellt.

Außerdem scheint die ganze Aufregung überwiegend ein Sturm im Wasserglas zu sein. Denn viele Leute (Pensionisten...) alterierten sich darüber, dass am Morgen des 1. keine Buchung vorhanden war. Der Grund liegt darin, dass es offenbar noch keine verbindliche Regelung darüber gibt, wann die Banken die Buchung veröffentlichen müssen. Das kann jetzt auch erst am Nachmittag passieren, was aber am Valutadatum grundsätzlich nichts ändert. Da wird eben ein wenig nachgebessert werden müssen.

____________________________________
Ciao
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Alt 02.12.2009, 14:26   #10
TONI_B
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Und nochmal: eine wesentliche Verbesserung gegenüber früher ist es allemal!
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