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Microsoft KARRIERECAMPUS

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Alt 17.11.2009, 13:20   #121
alterego100%
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immer
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alterego

Ich finde solche, die von ihrem Geld erzählen
und solche, die mit ihrem Geiste protzen
und solche, die erst beten und dann stehlen;
ich finde solche, sie verzeihn, zum Kotzen.
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Alt 18.11.2009, 12:02   #122
garfield36
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Ich kann ihn so gut verstehen.
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Alt 18.11.2009, 15:01   #123
Baron
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Neuheiten von der Gerichtsfront!

Bekannt gemacht am 16. November 2009
Konkursmasse: Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Konkursmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 16. November 2009

Tja -was das jetzt wieder heißt?
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Alt 18.11.2009, 16:10   #124
holzi
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dh., dass nicht mal genug Geld für das Konkursverfahren selbst da ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Masseunzul%C3%A4nglichkeit
____________________________________
Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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Alt 18.11.2009, 18:17   #125
garfield36
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Wie sieht das mit offenen Forderungen von Arbeitnehmern aus? Da gibt es doch einen eigenen Fond, oder nicht?
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Alt 18.11.2009, 19:03   #126
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Ja, den Insolvenzausgleichsfonds.
Der zahlt aber nur an echte Arbeitnehmer aus, Freischaffende bleiben da imho aussen vor.
____________________________________
alterego

Ich finde solche, die von ihrem Geld erzählen
und solche, die mit ihrem Geiste protzen
und solche, die erst beten und dann stehlen;
ich finde solche, sie verzeihn, zum Kotzen.
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Alt 18.11.2009, 19:30   #127
Baron
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@Holzi
Ist das auch nach österr.Recht so?
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Alt 18.11.2009, 19:37   #128
holzi
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Im Wesentlichen ja.

Zitat:
Nach § 124 wird folgender § 124a samt Überschrift eingefügt:
"Masseunzulänglichkeit
§ 124a. (1) Reicht die Konkursmasse nicht aus, um die Masseforderungen zu erfüllen, so hat dies der Masseverwalter unverzüglich dem Konkursgericht anzuzeigen und mit der Befriedigung der Massegläubiger innezuhalten. Er darf jedoch solche Rechtshandlungen vornehmen, die zur Verwaltung und zur Verwertung geboten sind. Daraus herrührende Masseforderungen sind unverzüglich zu befriedigen.
(2) Das Konkursgericht hat die Masseunzulänglichkeit öffentlich bekannt zu machen. Ab diesem Zeitpunkt kann an den zur Konkursmasse gehörenden Sachen nur mehr wegen Masseforderungen nach Abs. 1 dritter Satz ein richterliches Pfand- oder Befriedigungsrecht erworben werden.
(3) Nach der Verwertung hat der Masseverwalter dem Konkursgericht einen Verteilungsentwurf im Sinne des § 47 Abs. 2 vorzulegen. Nach Durchführung der Verteilung hat das Konkursgericht den Konkurs aufzuheben (§ 166).
(4) Können die Masseforderungen auf Grund geänderter Umstände wieder erfüllt werden, so hat der Masseverwalter dies dem Konkursgericht unverzüglich anzuzeigen. Ab der vom Konkursgericht zu veranlassenden öffentlichen Bekanntmachung der Massezulänglichkeit hat der Masseverwalter wieder nach § 124 Abs. 1 vorzugehen. Abs. 2 zweiter Satz ist nicht mehr anzuwenden."
aus: http://www.tirolerrak.at/content/ins...tsnovelle.html
____________________________________
Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.

Geändert von holzi (18.11.2009 um 19:40 Uhr).
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Alt 18.11.2009, 20:47   #129
Baron
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THX holzi!
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Alt 18.11.2009, 21:30   #130
Obi-Wan
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Zitat:
Zitat von holzi Beitrag anzeigen
dh., dass nicht mal genug Geld für das Konkursverfahren selbst da ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Masseunzul%C3%A4nglichkeit

Ist das jetzt schlecht, oder sehr schlecht?
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- Bin wieder hier, in meinem Revier... und natürlich in meinem Eulennest -
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