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#13 |
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Aussteiger
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grundsätzlich stimme ich schon jener argumentation zu, dass der kunde sich an den vertrag halten soll und diesen dazu auch entsprechend kennen sollte ...
allerdings gibt es mehrere punkte zu bedenken: 1.) falsche beratung des unsachkundigen kunden bzw. falsche konfiguration des verkauften endgeräts. die geräte sind seitens der betreiber fast immer so eingestellt, dass sie kosten verursachen, egal ob der kunde sich dessen bewußt ist oder nicht. zudem ist die deaktivierung einiger optionen am (gebrandeten) endgerät oftmals gar nicht möglich. die verkäufer in den mobilfunk-shops weisen aber nicht darauf hin (meistens aus eigener unwissenheit). die kunden werden bei beratungsgesprächen dann noch oft mit - zwar rechtlich gesehen unverbindlichen aber - sehr blumigen formulieren in sicherheit gewogen. 2.) aktuell geht es aber hauptsächlich um die ungebührlich hohen kosten, wenn man keinen pauschaltarif für datentransfer hat ... der rechtliche begriff "Verkürzung über die Hälfte" (Laesio enormis) beschreibt die problematik. der mobilfunkbetreiber kauft die daten-mengen zu sehr günstigen konditionen ein und verkauft sie dem kunden dann aber zu wucherpreisen ... wenn die relation zw. einkaufspreis+verwaltungsaufwand und dem verkaufspreis bei den nicht pauschalierten datentransfer-preisen stimmen würde, dann wären derartig hohe rechnungen wie die aktuellen auslöser keinesfalls möglich ...
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Praktizierender Eristiker No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso. Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein. Geändert von pc.net (31.03.2011 um 14:40 Uhr). |
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