Zitat:
Original geschrieben von Satan_666
Und wenn die 2 nicht zusammenpassen? Wer hat dann die "Schuld" zu tragen? Wen "klage" ich dann im Endeffekt? Welcher Händler ist dann für die Beweislage zuständig?
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kommt darauf an was ausgemacht wurde. Kauft man einfach das einzelne Trumm dann muss nur das für sich genommen funktionieren. Meist gibt es aber Normen oder es steht auf der Verpackung "works with ...". Das muss dann gewährleistet sein.
Man kann natürlich auch vorher ausmachen, dass zB das DVD-LW mit dem Board XY zusammenarbeiten muss. Wenn der Händler zustimmt dafür einzustehen, dann muss er es zurücknehmen wenns nicht geht. Da ist der KomplettPC-Käufer im Vorteil, weil da nimmt man schon von vornherein an, dass das Ganze funktionieren muss.
Zum PHG (Produkthaftungsgesetz): was hat das mit der OEM-Version von Software zu tun? Das PHG regelt die verschuldensunabhängige Ersatzpflicht von Drittschäden durch fehlerhafte Produkte und schreibt für diese Ansprüche eine Pflichtversicherung vor.
Zwischen Ö und D sollte es im Gesetz keine Unterschiede geben, weil der materielle Gehalt auf eine EG-RL zurückgeht und daher in allen Staaten der EU die gleichen Bestimmungen gelten.
Der Hersteller haftet sicher auch bei OEM-Produkten für die Fehlerhaftigkeit, aber ein Recht auf Gratis-Hotline läßt sich daraus sicher nicht ableiten.