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#11 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 12.02.2001
Alter: 57
Beiträge: 2.908
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Ich kann nur für mich sprechen, aber ich habe nichts gegen Käufe bei ebay einzuwenden. Gebrauchtverkäufe sind sowieso OK, da habe ich mein Geld schon bekommen und wenn Neuware verkauft wird, dann stammt die ja auch von Flight One oder Aerosoft.
BTW: Ich habe Jagdflieger nichts vorzuwerfen. Das "ÄHEM" war höchstens(!) ein freundlicher Hinweis. |
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#12 |
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Master
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Beiträge: 675
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Zum Verkauf von Software bei ebay
Da haben wir zur Zeit sowieso ein generelles Problem, auf dass von ebay-Seite früher oder später reagiert werden muss. Das Problem heißt "neues Jugendschutzgesetz" und "neuer Jugendmedienschutzstaatsvertrag". Nach dieser neuen Gesetzgebung muss JEGLICHE Spielesoftware auf einem sog. TRÄGERMEDIUM von der USK (Berlin) einer Alterszertifizierung bekommen. Hat sie diese nicht (z.B. Software älteren Datums) gilt automatisch "erst frei ab 18". Dies wiederum bedeutet, dass der Verkäufer einer solchen Software sicherstellen muss, dass er die Software nur an einen Erwachsenen verkauft. Dies gilt auch für privaten Ebay-Versteigerer. Warum ist das so: Weil die Novellierung des Jugendschutzes in Deutschland die sog. "neuen Medien" leider nur sehr unzufriedenstellend abdeckt. Da haben Leute gearbeitet die keine Ahnung von Computern, Software und Internet haben. Was ist der Folge (wenn man das Gesetz genau auslegt: da (meines Wissens) weder der FS noch seine Addons jemals von der USK begutachtet worden sind, gilt hier grundsätzlich "Verbot für unter 18 jährige". Anders ist dies, wenn man ein Addon (bsp. einen Flieger) aus dem Internet herunterlädt. Da ist nämlich kein Trägermedium im Spiel (z.B. CD-ROM - die Festplatte gilt erst dann als Trägermedium, wenn sie ausgebaut und herumgetragen würde). Wenn man einen Mod für einen Ego-Shooter herunterlädt ist das völlig wurscht (kein Trägermedium - keine Altersfreigabe notwendig). Wenn aber einer seine DF737 bei ebay verkauft, dann verkauft er ein Trägermedium und dürfte dies eigentlich nicht, da er nicht sicherstellen kann, dass die DF an einen Erwachsenen geht. Er könnte schon, aber nach genereller Auffassung nur, indem er seine CD in einer "geschlossenen Benutzergruppe" anbietet (über 18) und am besten noch mittels eines sog. Post Ident Verfahrens sicherstellt, dass der Empfänger über 18 ist. Im Grunde müsste bei Ebay also der Verkauf jedes Nintendo-Spiels verboten werden, weil kein USK drauf ist. Bin mal gespannt wie sich das entwickelt. Gruß, Watsi
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Boycott Starforce |
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#13 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 12.02.2001
Alter: 57
Beiträge: 2.908
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Das erinnert mich an eine lustige Begebenheit: ich habe mir vor ein paar Tagen bei einem Versandhändler in Deutschland eine neue Soundkarte bestellt. Wie versprochen war die auch zwei Tage später hier. Nun gehörte zu der Karte eine Vollversion des Spiels "Hitman 2", dass mit USK18 eingestuft ist. Dementsprechend befand sich auf der Verpackung der Soundkarte ein USK18-Aufkleber. Mit anderen Worten, der Versandhändler hat gegen das neue Recht verstoßen, u.a. weil er mein Alter nicht überprüft hat und weil er USK18-Software auf dem Versandwege angeboten hat (obwohl nicht direkt erwähnt, ist sie ja Bestandteil des Pakets, was ich gekauft habe).
Vielleicht sollte ich da mal anrufen und den Vorschlag machen, dass ich das Telefonat mit dem Staatsanwalt vergesse, wenn die die Rechnung für die Soundkarte vergessen ![]() |
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#14 |
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gesperrt
Registriert seit: 15.04.2003
Beiträge: 17
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moin moin,
Um einige von euch zu beruhigen. Den Kumpel den ich meine ist zugleich mein Nachbar. Mit dem ich gelegendlich ein paar Flüge unternehme, real und im FS. Der hat sich die DF 737 zugelegt und nach meiner Frage ob ich mir diese mal ausleihen könnte hat er mir sein Einverständiss gegeben. Zugleich möchte ich auch darauf hinweisen, das dies keine Straftat ist. Oder muss jetzt schon für die Benutzung zahlen? Wenn die CD gekauft und der Programmierer sein "Taschengeld" dafür bekommt ist doch alles Okey. Wenn sich meine Schwester eine Britney Spears CD kauft und diese Ihrer Freundin für ein paar Tage ausleiht, dann ist das kein verbrechen, da ja die CD Ordnungsgemäß bezahlt wurde. Natürlich möchten die Verkäufer dass sich "jeder" seine eigene CD kauft, weil diese Leute Ihren Geldgeilen Hals nie voll kriegen. Mit meinem Nachbar habe ich halt ein gutes Freundschaftliches Verhältniss. Wenn ich mir ein Addone zulege und er sich ebenfalss dafür interessiert dann leihe ich ihm das halt mal aus. Da ist doch nix schlimmes dran. Ich hoffe das brisante Thema legt sich wieder. Mfg Jagdflieger |
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#15 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 21.12.2000
Alter: 59
Beiträge: 4.501
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Hallo anonymer Jagdflieger!
Zitat:
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Martin Georg/EDDF Teamchef Eurowings VA *** VATSIM Europe Division Director (VATEUD1) Eurowings VA Webseite: http://www.ewgva.de Digital Aviation - Manuals |
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#16 |
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Master
![]() Registriert seit: 11.06.2002
Beiträge: 623
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Nun, streng genommen ist eure Vorgehensweise sehr wohl ein Problem. Denn grundsätzlich hast du beim Kauf der Df737 nur das Recht, sie auf EINEM PC zu installieren, wenn ich mich nicht irren sollte.
Es ist dasselbe wie bei jeder anderen Software. Du erwirbst immer nur die Lizenz für einen einzigen Platz. Sonst könnte ich die DF737 ja auf jedem x-beliebigen Pc installieren, und deren Besitzer nützen die DF737 dann. Die CD selbst wird ja nach der Installation nicht mehr benötigt. Der Vergleich mit einer Musik-Cd hinkt etwas. Wenn du eine Audio-Cd herborgst, dann hast du selbst ja in der Zeit nicht die Möglichkeit, diese zu nüzten. Bei Software, die auf dem PC installiert wird, habt ihr beide die Möglichkeitn, die DF737 parallel zu nützen.
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Heimo |
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#17 |
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Registriert seit: 15.04.2003
Beiträge: 17
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na bitte.
Wenn sich mein Nachbar jetzt strafbar gemacht hat dann werde ich es ihm halt mal sagen. Aber wenn das so ist dann werde ich mir überlegen ob ich mir in zukunft weitere Produkte zulege. Also müsste rechtlich gesehen mein Nachbar die DF737 deinstallieren so das ich diese nutzen kann ohne das er sich einer Straftat bezichtigen muss. Ich finde das sowas von absurt. Jagdflieger |
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#18 |
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Registriert seit: 15.04.2003
Beiträge: 17
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@citizen
Da müsste ja ein Bürofutzi der 20 Computer für 20 Angestellte hat für jeden PC denn er hat sich ein Windows Betriebssystem zulegen. Das würde doch in Kaufzwang ausarten. Ich bin nicht einer der bei jedem Kauf auf die Nutzungbestimmungen achtet. Ich werde heuteabend gleich die DF737 zurückgeben, aber erst drehe ich ein paar runden, wenn keiner von euch was einzuwenden hat Jagdflieger |
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#19 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 12.02.2001
Alter: 57
Beiträge: 2.908
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Das mit den 20 Lizenzen für 20 PCs ist in der Tat der Fall. Und wenn Du 2000 PCs hast, musst Du auch 2000 mal Windows kaufen. Das ist allerdings nur bedingt ein Kaufzwang, denn Du könntest genauso gut Linux nehmen (vorausgesetzt, Deine Software läuft darunter, aber das ist Zwang, den Du auf Dich selbst ausübst).
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#20 |
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Registriert seit: 15.04.2003
Beiträge: 17
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@HansHartmann
Gehe mal in das Commerzbank Gebäude in Frankfurt und frage mal nach den User Lizenzen den die für jeden PC haben müssten. Da kannste gleich ne Grossrazzia durchführn und alle Angestellte verhaftenlassen. Ich glaube keinen Augenblick daran das irgendein Bürohaus mehrmals das gleiche Produkt kauft. Du bist Programmierer von DF und EW Pro? Wieviele mitarbeiter habt ihr? Ich würde gern mal bei euch vorbei kommen und die Lizenzen sehen. Da wäre ja jeder Bankrott bevor er überhaupt mit der arbeit loslegen kann. Jagdflieger |
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