![]() |
![]() |
|
|
|||||||
| News & Branchengeflüster aktuelle News von Lesern, sowie Tratsch und Insiderinformationen aus der Computerbranche |
![]() |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
|
|
|
#1 |
|
Commander Jameson
![]() |
So ist es!
____________________________________
Commander Jameson |
|
|
|
|
|
#2 |
|
verXENt
![]() |
Problematisch ist nur das sich einige Geräte selbstständig ohne nachzufragen in offene Netze einloggen.
|
|
|
|
|
|
#3 |
|
Der Unvergleichliche
![]() |
Ja aber -achtung PC.Net dünnes Eis!
Gabs /gibts da nicht einen Paragraphen "vorschubleistung zum Diebstahl" oder so? Bin ja kein rechtspfleger aber ich habe da schon mal gehört das sich zb. in solchen Fällen die Versicherung eben unter hinweis auf diesen abputzt auch wenn das auto nicht mehr zurückommt! IMHO wurden auch schon Strafen wegen nicht versperren des wagens verhängt! Also da kommen dann 2 drann! Wenn wir das dann auf den Fall WLAN umlegen-glaube ich ist unsere Rechtsprechung nicht vollkompatibel mit der Deutschen. ![]() |
|
|
|
|
|
#4 |
|
<< Gayliebt >>
![]() |
Du darfst 2 Dinge nicht vermischen. Die Versicherung wird sich zu recht abputzen, wenn der Schaden "grob fahrlässig" durch den Versicherungsnehmer verursacht wurde. Dazu zählt heute auch teilweise schon, wenn man die Navi-Halterung im versperrten KFZ lässt und dann eingebrochen wurde.
Nichts desto trotz bleibt der Strafbestand Diebstahl bestehen (es ist halt dann kein Einbruch, beim Einbruch, der höher bestraft wird, muss man ein Hindernis umgehen, also eine Absperrung, etc.).
____________________________________
lg Oliver Andere News auf www.OLIKLA.com Unterwegs sein mit OLIKLA ON TOUR Diskutieren ohne Grenzen im DEBATTIERCLUB |
|
|
|
|
|
#5 | |
|
Inventarisierter Pyromane
![]() Registriert seit: 18.02.2000
Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm
Beiträge: 5.581
|
Zitat:
Kennst du da konkrete Beispiele dazu? Wär doch lächerlich, wegen einer leeren Halterung gleich grobe Fahrlässigkeit geltend machen. Dann müsste man ja jedesmal das Klump neu montieren und einrichten.
____________________________________
Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden. Hamurabi, 1768-1686 v. Chr. |
|
|
|
|
|
|
#6 | |
![]() ![]() Registriert seit: 01.01.1980
Ort: Wien
Beiträge: 65.570
|
Zitat:
Autozubehör ist bis zu einem bestimmten Wert bereits ab der Teilkasko gegen Diebstahl versichert. Es steht nirgendwo in den Versicherungsbedingungen, dass das Zubehör nicht sichtbar sein dürfte - und bei der immer weiteren Verbreitung der Navis würden sich die Versicherungen ein bisserl schwer tun, das noch zu ändern. Guru |
|
|
|
|
|
|
#7 |
|
<< Gayliebt >>
![]() |
Bei bestehenden Versicherungsverträgen ist dies meist kein Problem. Ich hatte vor kurzem einen Bericht im ORF gesehen, wo ein ÖAMTC Jurist darauf hingewiesen hat, dass bei neu abgeschlossenen Versicherungsverträgen man aufpassen sollte, da eben oft solche Schäden dann ausgeschlossen werden.
ACHTUNG: dies gilt nicht bei fix eingebauten Navis, wie erwähnt, meinte ich die mobilen Navis; und hier reicht es anscheinend nicht mehr, nur das Navi aus dem Auto zu entfernen, sondern auch die Halterung. Leider finde ich die Quelle dazu nicht mehr - und ärgerlich ist es trotzdem; Jedesmal die Halterung entfernen ist nicht nur umständlich, die Dinger sind ja auch oft nicht dafür ausgelegt, dass man die mehrmals täglich demontiert.
____________________________________
lg Oliver Andere News auf www.OLIKLA.com Unterwegs sein mit OLIKLA ON TOUR Diskutieren ohne Grenzen im DEBATTIERCLUB |
|
|
|
|
|
#8 | |
|
Inventar
![]() Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010
|
Zitat:
Soweit ich das Urteil verstanden habe, hat der gute Mann die Straftat des unberechtigten Abhörens einer Telekommunikationseinrichtung begangen. Er hat somit gegen ein Datenschutzgesetz verstoßen - und das würde letztendlich (vermutlich) auch bei uns schlagend werden, wenn man sich bewusst in ein fremdes, unverschlüsseltes WLAN-Netz einwählt, um kostenfrei im Internet zu surfen. Somit kann man diesen Fall gar nicht mit einem unversperrten Auto vergleichen, welches man oder woraus man irgendwas entwendet. Es sei denn, im Auto liegen geheime Geschäftsunterlagen (beispielsweise der Terminkalender eines Psychiaters) und man setzt sich rein ins Auto, um diese Unterlagen zu studieren und widerrechtlich zu verwenden (zum Beispiel öffentlich machen).
____________________________________
Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen. |
|
|
|
|
|
|
#9 |
|
Commander Jameson
![]() |
Kommt mir vor wie ein Unterricht für angehende Kriminelle.
![]()
____________________________________
Commander Jameson |
|
|
|
|
|
#10 |
|
Der Unvergleichliche
![]() |
Tja...
1.) man lernt nie aus 2.) nachdem es zum Thema WLAN nun eine DEUTSCHE Gerichtsentscheidung gibt sollte man das im Auge behalten! Da ich im Gegensatz zu dir ja eines habe interessiert mich das durchaus ! BTW-hat das von dir vorgeschlagene (und vieldiskutierte ) 800€ System WLAN -N? (oder zumindest oben eine Heizplatte für den Weihrauchkessel-zur selbstbeweihräucherung/Rauchzeichen! ![]() |
|
|
|
![]() |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|