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Microsoft KARRIERECAMPUS

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Alt 17.05.2008, 13:19   #1
garfield36
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So ist es!
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Alt 17.05.2008, 14:15   #2
Philipp
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Problematisch ist nur das sich einige Geräte selbstständig ohne nachzufragen in offene Netze einloggen.
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Alt 19.05.2008, 13:14   #3
Baron
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Ja aber -achtung PC.Net dünnes Eis!
Gabs /gibts da nicht einen Paragraphen "vorschubleistung zum Diebstahl" oder so? Bin ja kein rechtspfleger aber ich habe da schon mal gehört das sich zb. in solchen Fällen die Versicherung eben unter hinweis auf diesen abputzt auch wenn das auto nicht mehr zurückommt!
IMHO wurden auch schon Strafen wegen nicht versperren des wagens verhängt!
Also da kommen dann 2 drann!
Wenn wir das dann auf den Fall WLAN umlegen-glaube ich ist unsere Rechtsprechung nicht vollkompatibel mit der Deutschen.
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Alt 19.05.2008, 14:17   #4
Oli
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Du darfst 2 Dinge nicht vermischen. Die Versicherung wird sich zu recht abputzen, wenn der Schaden "grob fahrlässig" durch den Versicherungsnehmer verursacht wurde. Dazu zählt heute auch teilweise schon, wenn man die Navi-Halterung im versperrten KFZ lässt und dann eingebrochen wurde.

Nichts desto trotz bleibt der Strafbestand Diebstahl bestehen (es ist halt dann kein Einbruch, beim Einbruch, der höher bestraft wird, muss man ein Hindernis umgehen, also eine Absperrung, etc.).
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Alt 19.05.2008, 15:28   #5
holzi
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Zitat:
Zitat von Oli Beitrag anzeigen
.... Dazu zählt heute auch teilweise schon, wenn man die Navi-Halterung im versperrten KFZ lässt und dann eingebrochen wurde.
...

Kennst du da konkrete Beispiele dazu? Wär doch lächerlich, wegen einer leeren Halterung gleich grobe Fahrlässigkeit geltend machen. Dann müsste man ja jedesmal das Klump neu montieren und einrichten.
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
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Alt 20.05.2008, 01:26   #6
Guru
 
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Zitat:
Zitat von holzi Beitrag anzeigen
Kennst du da konkrete Beispiele dazu? Wär doch lächerlich, wegen einer leeren Halterung gleich grobe Fahrlässigkeit geltend machen. Dann müsste man ja jedesmal das Klump neu montieren und einrichten.
Dann müsste man auch das Autoradio ausbauen, die extra Fußmatten entfernen, die Zusatzsitzbezüge in den Kofferraum legen usw....

Autozubehör ist bis zu einem bestimmten Wert bereits ab der Teilkasko gegen Diebstahl versichert. Es steht nirgendwo in den Versicherungsbedingungen, dass das Zubehör nicht sichtbar sein dürfte - und bei der immer weiteren Verbreitung der Navis würden sich die Versicherungen ein bisserl schwer tun, das noch zu ändern.

Guru
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Alt 20.05.2008, 09:56   #7
Oli
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Bei bestehenden Versicherungsverträgen ist dies meist kein Problem. Ich hatte vor kurzem einen Bericht im ORF gesehen, wo ein ÖAMTC Jurist darauf hingewiesen hat, dass bei neu abgeschlossenen Versicherungsverträgen man aufpassen sollte, da eben oft solche Schäden dann ausgeschlossen werden.

ACHTUNG: dies gilt nicht bei fix eingebauten Navis, wie erwähnt, meinte ich die mobilen Navis; und hier reicht es anscheinend nicht mehr, nur das Navi aus dem Auto zu entfernen, sondern auch die Halterung.

Leider finde ich die Quelle dazu nicht mehr - und ärgerlich ist es trotzdem; Jedesmal die Halterung entfernen ist nicht nur umständlich, die Dinger sind ja auch oft nicht dafür ausgelegt, dass man die mehrmals täglich demontiert.
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lg Oliver

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Alt 20.05.2008, 15:12   #8
Satan_666
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Zitat:
Zitat von Baron Beitrag anzeigen
Wenn wir das dann auf den Fall WLAN umlegen-glaube ich ist unsere Rechtsprechung nicht vollkompatibel mit der Deutschen.
Glaubst Du das?

Soweit ich das Urteil verstanden habe, hat der gute Mann die Straftat des unberechtigten Abhörens einer Telekommunikationseinrichtung begangen. Er hat somit gegen ein Datenschutzgesetz verstoßen - und das würde letztendlich (vermutlich) auch bei uns schlagend werden, wenn man sich bewusst in ein fremdes, unverschlüsseltes WLAN-Netz einwählt, um kostenfrei im Internet zu surfen.

Somit kann man diesen Fall gar nicht mit einem unversperrten Auto vergleichen, welches man oder woraus man irgendwas entwendet. Es sei denn, im Auto liegen geheime Geschäftsunterlagen (beispielsweise der Terminkalender eines Psychiaters) und man setzt sich rein ins Auto, um diese Unterlagen zu studieren und widerrechtlich zu verwenden (zum Beispiel öffentlich machen).
____________________________________
Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen.
Satan_666 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.05.2008, 14:29   #9
garfield36
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Kommt mir vor wie ein Unterricht für angehende Kriminelle.
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Commander Jameson
garfield36 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.05.2008, 14:46   #10
Baron
Der Unvergleichliche
 
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Zitat:
Zitat von garfield36 Beitrag anzeigen
Kommt mir vor wie ein Unterricht für angehende Kriminelle.
Tja...
1.) man lernt nie aus
2.) nachdem es zum Thema WLAN nun eine DEUTSCHE Gerichtsentscheidung gibt sollte man das im Auge behalten!
Da ich im Gegensatz zu dir ja eines habe interessiert mich das durchaus !

BTW-hat das von dir vorgeschlagene (und vieldiskutierte) 800€ System WLAN -N? (oder zumindest oben eine Heizplatte für den Weihrauchkessel-zur selbstbeweihräucherung/Rauchzeichen! SCNR! )
Baron ist offline   Mit Zitat antworten
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