Suchlauf im Datensatz dauere 50 Jahre
Eine anschauliche Analogie benutzten die EU-Parlamentarier heute zur Begründung ihres Votums. Mehrheitlich wurde der Entwurf der Kommission zur Speicherung von Verbindungsdaten bei Telekommunikations-Providern heute abgelehnt. Der Entwurf sah eine Speicherung von Verbindungsdaten für Telefon-, Handy- und Netzverbindungen für drei Jahre vor. Dabei würde ein Datenvolumen von 20.000 bis 40.000 Terabyte anfallen - ein einziger Suchlauf durch den Datensatz würde mit der heute bei den Providern vorhandenen Technik 50 Jahre dauern.
Erfreulicherweise waren jedoch nicht die entstehenden Kosten bei den Providern der Hauptgrund für die Ablehnung für die großflächige Überwachungsmaßnahme. Die vorgeschlagene Vorratsdatenspeicherung würde gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, welche vorschreibe, Daten müssen auf geregelte Weise gespeichert werden, die Speicherung müsse einem legitimen Ziel dienen. Indessen sei die Wirksamkeit des Generalverdachts gegen alle EU-Bürger bezogen auf die Ziele mehr als fraglich.
Weiterer positiver Aspekt: auch für zukünftige Entwürfe forderte das Parlament eine klare Beschränkung der Erfassung auf die Verbindungsdaten: keinesfalls solle eine Erfassung von Kommunikationsinhalten in Erwägung gezogen werden. Zu guter Letzt scheint die Möglichkeit vom Tisch, dass eine entsprechende Richtlinie ohne Zustimmung des Parlaments verabschiedet wird - Der vorgelegte Alternativentwurf kann vom Parlament ebenfalls abgelehnt werden. Im neuen Vorschlag wird eine 12-monatige Datenspeicherung vorgeschlagen.