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#41 |
11110110001
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![]() Also ganz klar dürfte die Rechtslage hier nicht sein!
Mir wurde vor Kurzem von einem Rechtsanwalt(!) empfohlen, in strittigen Verkehrssituationen eine Cam im Auto zu montieren/mitzuführen - die Beweislast liegt bei Verwaltungsverfahren nämlich beim Beklagten (Autofahrer) und "nicht" beim Kläger (der Behörde) - um zu zeigen, wie sich die Situation zugetragen hat. Im Zweifelsfall verlasse ich mich also auf den Rechtsanwalt und ned irgend ein BlaBla von wegen "dudu, das darfst aber nicht, gel?" ![]()
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(\___/) (='.'=) (")_(") ...errare humanum est... |
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#42 |
Gesperrter Benutzer
Registriert seit: 11.08.2002
Beiträge: 5.485
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![]() Wars Lionel Hutz?
![]() Gottseidank entscheiden Rechtsanwälte noch nicht, was erlaubt ist und was nicht... Und wenn die Gegenpartei auch so einen gescheiten Rechtsanwalt hat, dann wird dieser ein Verfahren wegen Verletzung des Datenschutzrechtes anstreben bzw. versuchen dadurch das Beweismittel für nichtig erklären zu lassen. |
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#43 | |
Veteran
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![]() Zitat:
Im Übrigen gibt es im Verwaltungsverfahren keinen Kläger und Beklagten. |
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#44 |
Der Unvergleichliche
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![]() @Zoni
Hast den Post 1 gelesen? Schaut net so aus es geht nicht um verkehrsituationen sonder um die Überwachung des Autos um es vor Sachbeschädigung zu schützen -auf öffentlichen Verkehrsflächen- "laterndlgarage"! Du bist der nächste Äpfel mit Birnen vergleicher.... ![]() |
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#45 |
Hochauflösend
![]() Registriert seit: 03.04.2001
Ort: Wien 10
Alter: 63
Beiträge: 9.641
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![]() Du schreibst:
Naja. Die Nachbarwohnung ist kein öffentlicher Raum. Da darf trotzdem nicht gefilmt werden, darum meine Antwort.
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Gruß FendiMan Bitte keine unnötigen Direktzitate, der Antworten-Button genügt! |
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#46 |
Gesperrter Benutzer
Registriert seit: 11.08.2002
Beiträge: 5.485
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![]() Weiterlesen bitte:
Und auch wenn der Nachbar wirklich etwas in den Nachbarsgarten geworfen hat, darf er einen neuen Prozess wegen dieser "Überwachung" anstreben und wird vermutlich auch gewinnen. Obs was bringt... |
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#47 |
Hochauflösend
![]() Registriert seit: 03.04.2001
Ort: Wien 10
Alter: 63
Beiträge: 9.641
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![]() Die Aufnahmen wurden in dem Prozess thematisiert und stellen keine Übertretung des Datenschutzgesetzes dar.
Es wurden keine Videos, sondern Fotos als Beweis vorgelegt. Und das ist anscheinend legal.
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Gruß FendiMan Bitte keine unnötigen Direktzitate, der Antworten-Button genügt! |
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#48 |
Gesperrter Benutzer
Registriert seit: 11.08.2002
Beiträge: 5.485
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![]() Und du schriebst, daß die Fotos von einem Video (leite ich von deinem Post so ab) stammten. Und es gibt nicht nur ein Gericht und einen Richter.
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#49 |
Hochauflösend
![]() Registriert seit: 03.04.2001
Ort: Wien 10
Alter: 63
Beiträge: 9.641
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![]() Es wurden nur Fotos vorgelegt und ich habe von Aufnahmen geschrieben, nicht von Videos.
Damit gibt es keinen Angriffspunkt, und der in diesem Fall Beklagte müsste das Gegenteil beweisen.
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Gruß FendiMan Bitte keine unnötigen Direktzitate, der Antworten-Button genügt! |
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#50 |
Gesperrter Benutzer
Registriert seit: 11.08.2002
Beiträge: 5.485
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![]() Also wurden Fotos mit einem Fotoapparat gemacht. Ich dachte jetzt an Fotos aus einer Videoaufzeichnung. Hat sich so gelesen. Hier gehts aber um Videoaufzeichnung.
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