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Alt 19.02.2014, 16:49   #11
barns
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Zitat:
Zitat von zonediver Beitrag anzeigen
Also ganz klar dürfte die Rechtslage hier nicht sein!
Mir wurde vor Kurzem von einem Rechtsanwalt(!) empfohlen, in strittigen Verkehrssituationen eine Cam im Auto zu montieren/mitzuführen - die Beweislast liegt bei Verwaltungsverfahren nämlich beim Beklagten (Autofahrer) und "nicht" beim Kläger (der Behörde) - um zu zeigen, wie sich die Situation zugetragen hat. Im Zweifelsfall verlasse ich mich also auf den Rechtsanwalt und ned irgend ein BlaBla von wegen "dudu, das darfst aber nicht, gel?"
Im Verwaltungsverfahren gilt das Prinzip der freien Beweiswürdigung durch die Behörde (§45 AVG).
Im Übrigen gibt es im Verwaltungsverfahren keinen Kläger und Beklagten.
barns ist offline  
 


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