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Internet Rat & Tat bei Internetproblemen |
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#11 | |
Inventar
Registriert seit: 01.03.2000
Beiträge: 3.197
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Übrigens hatte ich mit den Macher Oliver Kastl sehr interessante Diskussionen über die Rechtslage. |
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#12 | |
Inventar
Registriert seit: 01.03.2000
Beiträge: 3.197
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Dies ist bisher das einzige Urteil dazu. Wenn du jemanden beraten musst, musst du dies – und nicht die dem vielleicht diametral entgegenstehende eigene Meinung - als Grundlage nehmen. Ich hätte mir den Ausgang auch anders gewünscht, aber man tut WebtoolMaster oder jedem anderen Ratsuchenden keinen Gefallen, eine der Rechtsprechung entgegenstehende Meinung als richtig zu verbreiten. Damit meine ich aber gar nicht dich, du hast ja ausdrücklich „IMHO“ dazugesetzt! ![]() |
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#13 |
Inventar
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![]() @(LG München I - 21 O 3220/05)
Wir sind aber in Österreich und hier gibts noch kein Urteil. |
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#14 |
Inventar
![]() Registriert seit: 05.01.2000
Beiträge: 3.812
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![]() Und auch keine Abmahnung wie in D.
Das gibt es bei uns überhaupt nicht. 1, Anwalt kann Bietbrief schreiben. ob man nicht den Link entfernen möchte. 2, Anwalt kann Klage bei Gericht einreichen Dazwischen gibt es laut Ö-Recht nichts. Sloter |
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#15 | |
Inventar
Registriert seit: 01.03.2000
Beiträge: 3.197
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#17 | |
Inventar
Registriert seit: 01.03.2000
Beiträge: 3.197
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#18 |
Inventar
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![]() Ja, aber in D gibts eben ein System, wo sich schon bei kleinsten Verfehlungen viel Geld verdienen lässt, eben mit Abmahnungen. Die Verhältnismäßigkeit spielt dabei keine Rolle, das heißt, wenn du eine Computerzeitschrift mit CD bei ebay anbietest, wo noch eine ältere Version von ANYDVD drauf ist, die möglicherweise noch eingeschränkt ist, zahlst 1000€ aufwärts. Das spielst bei uns nicht, wie du sagst Richtlinie.
Und warum darfs google? |
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#19 |
Großmeister
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![]() Haftet mein ISP eigentlich auch dafür, dass sein DNS bei www.slysoft.com die richtige IP zur CloneCD Seite liefert?
ist doch auch Beihilfe zur Verbreitung? ... |
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#20 | |
Inventar
Registriert seit: 01.03.2000
Beiträge: 3.197
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du hast natürlich Recht, aber bitte wirf nicht die beiden jetzt hier zusammen behandelten Themen durcheinander. Wie es in D mit den Abmahnungen praktisch läuft, ist beschämend. Außer einem kleinen Teil davon unmittelbar profitierender Anwälte ist wohl niemand damit glücklich. Die andere Frage ist die nach der Auslegung von § 90c UrhG in Österreich. Sicher sollen hier nicht nationale Befindlichkeiten verletzt werden, und selbstverständlich hat ein Urteil in D überhaupt gar keine unmittelbare Relevanz für A. Selbst untereinander können die Gerichte munter abweichen, auch wenn ab einer gewissen Instanz das aufwändiger wird. Trotzdem regeln § 95a UrhG (D) und § 90c UrhG (A) inhaltlich die gleiche Umsetzung der Richtlinie. Das darfst du nun nicht mit den Abmahnungen durcheinander bringen. Nur weil das System der Abmahnungen praktisch in D „suboptimal“ läuft, dürfte trotzdem die Auslegung der entsprechenden UrhG-Norm in Österreich wohl nicht ganz anders sein als in D. Das hat aber nicht damit zutun, dass deutsche Entscheidungen eine Art „Ausstrahlungswirkung“ haben – auch wenn wohl allein aufgrund der Größe der gleiche Sachverhalt rein von der Wahrscheinlichkeit her eher in D als in A behandelt wird. Es ist einfach die dahinter stehende Richtlinie, die die einzelnen Staaten gezwungen waren, umzusetzen. Übrigens gibt es auch noch gewisse Streitigkeiten, wie welche Phrasen dort überhaupt im Detail gemeint waren und wie exakt die jeweiligen Umsetzen die treffen – das hat aber hier keine Relevanz mehr. Interessanter sind die dahinter stehenden politischen Mechanismen. Egal ob Vorratsspeicherung oder Verschärfung des Urheberrechts – aus Bevölkerungssicht unliebsame Regelungen kommen immer aus EU. Hier betreiben die einzelnen Regierungen ein scheinheiliges Spiel: 1.) Auf nationaler Ebene, „neee, eigentlich wollen wir so etwas nicht“ 2.) Auf EU-Ebene wird keinerlei Opposition geübt, sondern gar sanft unterstützt 3.) Den Bürger interessiert es nicht, EU ist zu abstrakt 3.) Schwubs, da ist die Richtlinie, und die Umsetzung in nationales Recht steht an 4.) Proteste und ein scheinheiliges „tja, wir können ja nun nicht anders“ 5.) Die Umsetzung. Insbesondere das Ausmaß an Lobbyarbeit ist auf EU-Ebene peinlich geworden. Aber bei ganz allgemeiner Politikverdrossenheit klagt man bei der nächsten Wahl über die geringe Beteiligung, und gut ist. |
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