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Alt 08.04.2005, 17:54   #11
Marc
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Zitat:
Original geschrieben von reemrev

besonders bei CloneDVD (zu kaufen bei amazon.de!)
Moment, CloneDVD ist auch etwas ganz anderes. Das Programm kann anders als ConeCD keine geschützten Inhalte kopieren. Die DeCSS-Funktion wurde ja gerade entfernt und in AnyDVD „ausgelagert“.

Übrigens hatte ich mit den Macher Oliver Kastl sehr interessante Diskussionen über die Rechtslage.
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Alt 08.04.2005, 18:03   #12
Marc
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Zitat:
Original geschrieben von _m3
IMHO nicht: § 90c, Absatz 2 aus der Urheberrechtsgesetz-Novelle 2003 verbietet meiner Aufassung nach auch die Verbreitung von Umgehungsmitteln (CloneCD, ...). Und wenn Du einen Richter hast, dem Fad im Schädl ist, dann ist das Setzen eines Links bereits eine Verbreitung.
In dem von mir erwähnten Fall (LG München I - 21 O 3220/05) sah das Gericht einen Link als Beihilfe zur Verbreitung an. Damit haftet der Linksetzende wie der Hersteller selbst.

Dies ist bisher das einzige Urteil dazu. Wenn du jemanden beraten musst, musst du dies – und nicht die dem vielleicht diametral entgegenstehende eigene Meinung - als Grundlage nehmen.

Ich hätte mir den Ausgang auch anders gewünscht, aber man tut WebtoolMaster oder jedem anderen Ratsuchenden keinen Gefallen, eine der Rechtsprechung entgegenstehende Meinung als richtig zu verbreiten. Damit meine ich aber gar nicht dich, du hast ja ausdrücklich „IMHO“ dazugesetzt!
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Alt 08.04.2005, 18:20   #13
reemrev
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@(LG München I - 21 O 3220/05)
Wir sind aber in Österreich und hier gibts noch kein Urteil.
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Alt 08.04.2005, 18:37   #14
Sloter
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Und auch keine Abmahnung wie in D.
Das gibt es bei uns überhaupt nicht.
1, Anwalt kann Bietbrief schreiben. ob man nicht den Link entfernen möchte.
2, Anwalt kann Klage bei Gericht einreichen

Dazwischen gibt es laut Ö-Recht nichts.

Sloter
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Alt 11.04.2005, 18:19   #15
Marc
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Zitat:
Original geschrieben von Sloter
1, Anwalt kann Bietbrief schreiben. ob man nicht den Link entfernen möchte.
Naja, alles bloß eine Frage der Gebühren...
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Alt 11.04.2005, 18:40   #16
reemrev
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Google darf's ja auch, kannst ja auch so verlinken: google
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Alt 11.04.2005, 18:56   #17
Marc
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Zitat:
Original geschrieben von reemrev
@(LG München I - 21 O 3220/05)
Wir sind aber in Österreich und hier gibts noch kein Urteil.
Ja, das ist natürlich richtig. Aber beide Paragraphen in D und AT sind ja bloß eine Umsetzung der gleichen EU-Richtlinie.
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Alt 11.04.2005, 19:18   #18
reemrev
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Ja, aber in D gibts eben ein System, wo sich schon bei kleinsten Verfehlungen viel Geld verdienen lässt, eben mit Abmahnungen. Die Verhältnismäßigkeit spielt dabei keine Rolle, das heißt, wenn du eine Computerzeitschrift mit CD bei ebay anbietest, wo noch eine ältere Version von ANYDVD drauf ist, die möglicherweise noch eingeschränkt ist, zahlst 1000€ aufwärts. Das spielst bei uns nicht, wie du sagst Richtlinie.
Und warum darfs google?
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Alt 11.04.2005, 21:06   #19
maxb
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Haftet mein ISP eigentlich auch dafür, dass sein DNS bei www.slysoft.com die richtige IP zur CloneCD Seite liefert?


ist doch auch Beihilfe zur Verbreitung?

...
____________________________________

www.maxb.cc
und www.bikeandbeer.info
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Alt 11.04.2005, 23:29   #20
Marc
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Zitat:
Original geschrieben von reemrev
Ja, aber in D gibts eben ein System, wo sich schon bei kleinsten Verfehlungen viel Geld verdienen lässt, eben mit Abmahnungen.
Hallo,

du hast natürlich Recht, aber bitte wirf nicht die beiden jetzt hier zusammen behandelten Themen durcheinander. Wie es in D mit den Abmahnungen praktisch läuft, ist beschämend. Außer einem kleinen Teil davon unmittelbar profitierender Anwälte ist wohl niemand damit glücklich.

Die andere Frage ist die nach der Auslegung von § 90c UrhG in Österreich. Sicher sollen hier nicht nationale Befindlichkeiten verletzt werden, und selbstverständlich hat ein Urteil in D überhaupt gar keine unmittelbare Relevanz für A. Selbst untereinander können die Gerichte munter abweichen, auch wenn ab einer gewissen Instanz das aufwändiger wird. Trotzdem regeln § 95a UrhG (D) und § 90c UrhG (A) inhaltlich die gleiche Umsetzung der Richtlinie.

Das darfst du nun nicht mit den Abmahnungen durcheinander bringen. Nur weil das System der Abmahnungen praktisch in D „suboptimal“ läuft, dürfte trotzdem die Auslegung der entsprechenden UrhG-Norm in Österreich wohl nicht ganz anders sein als in D. Das hat aber nicht damit zutun, dass deutsche Entscheidungen eine Art „Ausstrahlungswirkung“ haben – auch wenn wohl allein aufgrund der Größe der gleiche Sachverhalt rein von der Wahrscheinlichkeit her eher in D als in A behandelt wird. Es ist einfach die dahinter stehende Richtlinie, die die einzelnen Staaten gezwungen waren, umzusetzen. Übrigens gibt es auch noch gewisse Streitigkeiten, wie welche Phrasen dort überhaupt im Detail gemeint waren und wie exakt die jeweiligen Umsetzen die treffen – das hat aber hier keine Relevanz mehr.

Interessanter sind die dahinter stehenden politischen Mechanismen. Egal ob Vorratsspeicherung oder Verschärfung des Urheberrechts – aus Bevölkerungssicht unliebsame Regelungen kommen immer aus EU. Hier betreiben die einzelnen Regierungen ein scheinheiliges Spiel:

1.) Auf nationaler Ebene, „neee, eigentlich wollen wir so etwas nicht“
2.) Auf EU-Ebene wird keinerlei Opposition geübt, sondern gar sanft unterstützt
3.) Den Bürger interessiert es nicht, EU ist zu abstrakt
3.) Schwubs, da ist die Richtlinie, und die Umsetzung in nationales Recht steht an
4.) Proteste und ein scheinheiliges „tja, wir können ja nun nicht anders“
5.) Die Umsetzung.

Insbesondere das Ausmaß an Lobbyarbeit ist auf EU-Ebene peinlich geworden. Aber bei ganz allgemeiner Politikverdrossenheit klagt man bei der nächsten Wahl über die geringe Beteiligung, und gut ist.
Marc ist offline   Mit Zitat antworten
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