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Fotografie & Bildbearbeitung Alles zum Thema digitale Fotografie und Nachbearbeitung

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Alt 01.02.2007, 08:56   #1
Satan_666
Inventar
 
Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010


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Die Rechtslage ist so, dass Du nachweisen musst, dass Du die vom Zoll beanstandete Ware bereits bei der Ausreise besessen hast - was leicht gelingt, wenn man die Rechnungen aufhebt.

Ob jetzt der Zoll die Ware beanstandet, hängt von vielen Faktoren ab. Nur, weil Du ein paar Bilder mit einer offensichtlich als neu anzusehenden Kamera gemacht hat, wird dem Zoll nicht genügen. Wenn also die Kamera nicht deutlich als gebraucht anzusehen ist, wirst Du in einen Beweisnotstand kommen - und die Einfuhrumsatzsteuer sowie etwaige Zölle zu tragen haben; beim Versuch sie zu schmuggeln auch die entsprechende Strafe.

Anders sähe es aus, wenn Du das als "Geschenk" deklarieren könntest....
____________________________________
Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen.
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