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| Internet Rat & Tat bei Internetproblemen | 
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|  11.03.2004, 18:02 | #11 | 
| Master  Registriert seit: 21.11.2001 
					Beiträge: 562
				 |   hab xdsl@student und wurde aus diesem grund schon 2 mal gesperrt.  die uni gibt die kundendaten nicht weiter, sperrt aber den user. es war immer der emule schuld. beim 2. mal habe ich versehentlich ein verzeichnis wieder freigegeben in welchem filme gespeichert sind, 1 woche später war schon die sperre da. davor habe ich monatelang keine filme heruntergeladen und hatte meinen frieden. 
				____________________________________ --Gruß an die Welle!-- | 
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|  12.03.2004, 10:15 | #12 | 
| Newbie  Registriert seit: 03.03.2004 
					Beiträge: 13
				 |   HALLO! Ich hab heute das gleiche bekommen: "Sehr geehrter Kunde! Wir senden Ihnen diese Nachricht im Auftrag der Paramount Pictures Corporation. Laut Gesetz sind wir dazu verpflichtet, uns gemeldete Copyrightverletzungen sowie die unauthorisierte Verbreitung Copyright-geschützten Filmen an unsere Kunden weiterzuleiten. Folgende Daten wurden uns von Paramount Pictures Corporation übermittelt: > > Infringed Work: Star Trek Enterprise" ... Ich hab bittorrent laufen und nachdem es fertig war gleich verschoben. Kann sich während ich saugen jemand bereits von mir saugen, und wie kann ich das dann unterbinden oder muß ich downloads zur verfügung stellen? Aber diese Woche hat die supi-tolle EU eine EU-Direktive zum "Schutz geistigen Eigentums" erlassen. siehe hier und hier wegu | 
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|  12.03.2004, 11:13 | #13 | |
| Jr. Member  Registriert seit: 07.02.2002 Alter: 47 
					Beiträge: 97
				 |   Zitat: 
 würde man erst dann von jemandem saugen können, wenn er das file fertig im share hat würde man nur selten etwas komplett bekommen, da der großteil der user seine fertigen files sofort aus dem share nimmt um ja nicht zu viel geben zu müssen.  | |
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|  12.03.2004, 12:54 | #14 | 
| Newbie  Registriert seit: 03.03.2004 
					Beiträge: 13
				 |   Hi! Kann ich das irgendwo abstellen, oder hab ich dann schlechtere Downloadraten! mfg | 
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|  12.03.2004, 15:13 | #15 | |
| Jr. Member  Registriert seit: 07.02.2002 Alter: 47 
					Beiträge: 97
				 |   Zitat: 
 standardmäßig kann man den upload nicht unterdrücken - das ist auch gut so! sobald du den upload weit herunterdrehst geht beim download auch nix mehr weiter! stelle upload auf 10k und dein esel wird laufen wie ein puma.  | |
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|  12.03.2004, 17:33 | #16 | |
| Retro Computing Fan  |   Zitat: 
  . Aber jetzt im Ernst: Die Macht geht vom Volke aus, wenn sie von der Industrie ausgeht ist es ein sicheres Zeichen dafür dass Demokratioe mit Korruption verwechselt wurde. Diese Copyright-Schwachsinnsdirektive ist auf dem Mist der Industrie gewachsen die offenbar die richtigen Leute geschmiert haben. Im Endeffekt ist es fast Egal wo ich Lebe, in China oder hier, nur hier darf ich wählen wer sich schmieren lässt. 
				____________________________________ Meine guten PCs: ZX Spectrum: 48+,128+,+2,+2a,+3,SAM Coupé. Commodore: C64 I/II, VC20, A500 mit GVP A530 40Mhz,A2000 GVP 030/33 18MB RAM, A600HD,A1200. Atari: 130XE, 800XL, Mega STE 4MB, Mega ST4. MSX: Philips, Sony. | |
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|  12.03.2004, 19:49 | #17 | 
| Master  Registriert seit: 08.05.2002 Ort: Münchendorf Alter: 37 
					Beiträge: 662
				 |   Mich würde aber doch sehr interessieren wie eine Amerikanische Firma sowas bis zu dir verfolgen kann und besser gesagt darf. Bei den FileSharing Tools bist ja ned namentlich regestriehrt, das heißt sie müssten deine Ip Verfolgen ist das nicht bereits eine Form des Hacken? Ich bezweifle auch das eine Am. Firma rechtlich in Europa vorgehen kann, aber wenn die amer. Firma eine Liste schickt kann die Eu gegen dich vor gehen. Und i glaub kaum das sie so eine Liste einfach wegwerfen würden. | 
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|  13.03.2004, 01:30 | #18 | 
| Gesperrt  |   Eine amerikanische Firma kann aber z.b. auch in Österreich eine Tocherfirma haben, die tut sich dann mit der Durchsetzung leichter. Außerdem darf natürlich auch jede ausländische Firma in Österreich klagen, bzw. deren österreichischer oder auch ausländischer Anwalt. Wir sind ja hier nicht in Ungarn zu Hause, daß man ein Gesuch stellen muss, bevor man einen Inländer klagen darf (kein Scherz !) Also ich denke mir das zumindest so. Wenns anders wäre, würde es mich überraschen. Kann natürlich nicht aus der Praxis berichten, weil ich mit solchen Dingen nichts zu tun habe. Aber ich würde mich in solchen Fällen nicht in Sicherheit wiegen. Ps: Damit will ich aber keine Zustimmung oder Ablehnung der obengennanten "Eu-Direktive" ausdrücken. Aber auf jeden Fall dürfte das eine sehr komplizierte Sachlage sein, wenn man sich die diversen Fuzo-Einträge durchliest. | 
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|  13.03.2004, 10:54 | #19 | 
| der da unten wohnt  Registriert seit: 15.07.2000 Alter: 52 
					Beiträge: 11.502
				 |   mit der ip adresse haben sie ja noch niemanden den sie klagen können, erst wenn der provider die benutzerdaten zu der ip adresse rausrückt gibts probleme und der provider tut dass nur wenn ein gerichtsbeschluss vorliegt. 
				____________________________________ Greetings LouCypher | 
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|  13.03.2004, 11:11 | #20 | 
| Inventar  |   ich hoffe, daß dieses Thema heute beim Forumtreffen ausführlichst beplaudert wird. Auch mit Unterstützung durch Mitnahme oben besprochener Briefe und Stellungnahmen der ISPs. Wenn auch vielleicht nur Auszugsweise. Ist sicher eine Sache (gerade mit emule), die die meisten von uns interessiert - ob sie`s zugeben oder nicht   Vielleicht bekommt man eine Direktschaltung in den Häfn um Stellungnahmen bereits Inhaftierter zu erhalten  
				____________________________________ hau weg - den Dreck | 
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