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Hardware-Probleme Rat & Tat bei konkreten Hardware- und Treiberproblemen

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Alt 13.08.2007, 17:44   #1
knicksy
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Registriert seit: 29.03.2002
Beiträge: 92


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ich glaub da gibt es prinzipiell zwei sachen zu unterscheiden:

Garantie (des Herstellers) - unterschiedlich, freiwillig, kann mit kosten des konsumenten (porto, etc.) verbunden sein. bei festplatten bis zu 3 jahren (für manche seagate, z.B.).

Gewährleistung (des Verkäufers) - gesetzlich geregelt. 2 jährig. betrifft schäden die zum kaufzeitpunkt bereits bestanden haben. nicht jedoch nicht unsachgemäße bedienung!.

bei gewährleistung hat die ersten 6 monate der verkäufer die beweispflicht und muss beweisen dass der mangel zum kaufzeitpunkt noch nicht bestanden hat, die restlichen 18 jahre muss der käufer beweisen, dass der mangel zum kaufzeitpunkt bereits bestanden hat.

(nachtrag: "un" hat bei unsachgemäß gefehlt ;- )
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