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Alt 09.07.2003, 21:11   #11
zed
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Registriert seit: 11.10.2000
Beiträge: 2.458


Standard

gibts eigentl. juristen unter uns ?

weil:

a) chello gibt ja nur an, dass es fair use ist und fair use kann sehr relativ sein, wie man auch der diskussion hier entnehmen kann.

b) besteht ein rechtsgültiger vertrag, der aufgrund von a) durch "zuviel"??!! download eigentl. von seiten des users nicht gebrochen werden kann.


würde eine kündigung seitens chello vor gericht standhalten?
weiss da wer was?

weil ansonsten ab zum rechtsschutzberater nach einer allfälligen kündigung...


btw... es gibt noch alte chello verträge (ein paar jahre zurück) da steht explizit zeit- und mengenmässig unbeschränkt drinn. denke da kann sich chello dann browsen gehen, oder?
____________________________________
Best regards, ZeD

--
\"Quis custodiet ipsos custodes?\" (Juvenal)
--
\"Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zurecht ein Sklave.\" (Aristoteles)
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