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#37 |
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Inventur
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also ich bezweifle ob die klausel mit der konventionalstrafe gültig ist.
denn für den verbraucher nachteilige oder ungewöhnliche klauseln in AGB´s sind nur dann gültig, wenn extra darauf hingewiesen wird. Glaub aber nicht, dass das der fall ist.(Hinweis) und 3000,- ATS sind schon eher ungewöhnlich, aber auf jeden fall nachteilig für den verbraucher. nur falls die mündliche zusage vergessen wird. lg woodz |
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