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Alt 12.05.2003, 21:14   #1
technomage
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Standard Breitbandanschluß Steuervorteil?

In der Ausgabe einer bekannten Tageszeitung vom 12.05.2003 steht im Computer-Teil, daß ab 1. Mai Breitband Anschlüße (Anschluß, Grundgebühr)von der Steuer abgesetzt werden können. Wer hat hier einen Einblick wie ernst diese Meldung zu nehmen ist oder für wen dieser Vorteil nutzbar ist?
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Alt 12.05.2003, 21:15   #2
holzi
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gilt nach meinen Informationen nur für neue Anschlüsse - nicht für bereits bestehende
____________________________________
Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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Alt 12.05.2003, 22:20   #3
Alf
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In welcher Zeitung steht das? Was steht da? Welche Voraussetzungen/Bedingungen?
LG
Alf
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Alt 13.05.2003, 00:24   #4
PRRonto
optical slave
 
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Zitat:
Original geschrieben Alf
In welcher Zeitung steht das? Was steht da? Welche Voraussetzungen/Bedingungen?
LG
Alf
Die Zeitung kennst, heißt wie das Ding das die Cheffes früher überm Brain getragen haben. In dem Artikel steht genau nix informatives.

Ich weiß von einem Kollegen der nebenbei studiert, dass das für Schüler und Studenten schon immer frei war. Es sind somit beim Jahresausgleich 40€ mntl. absetzbar.

Ob sich das jetzt, da es generell möglich ist, nur auf neue Anschlüsse bzw. überhaupt nur auf die Anschlusskosten bezieht, geht aus dem Artikel nicht hervor. KR....zeitung halt
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Alt 13.05.2003, 07:02   #5
pc.net
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Zitat:
09.05.2003
Breitband-Internet steuerlich absetzbar
Mit der Steuerreform für 2004 sollen die Kosten für Breitbandanschlüsse absetzbar werden. Damit soll der Kreis der Nutzer dieser Technologie von bisher sechs Prozent der Haushalte und Unternehmen verdoppelt werden. War ursprünglich die Absetzbarkeit für alle Neukunden ab 1. Juli vorgesehen, wurde dieser Zeitraum nun um zwei Monate erweitert.

Jeder Österreicher, der nach dem 30. April 2003 einen Breitband-Internet-Anschluss einrichten lässt, soll dann die Anschluss- und Grundgebühr als Sonderausgabe von der Steuer absetzen können.

Auch der Begriff "Breitband" wurde nun genauer definiert: Breitbandtechnik liegt vor, wenn eine physikalische Downloadbandbreite von 250 kbit/Sekunde gegeben ist und ein ständiger Internetzugang gegen ein zeitunabhängiges, laufendes Grundentgelt vereinbart ist.

Ausgaben für die erstmalige Herstellung eines Internetzuganges mittels Breitbandtechnik bis zu einem Betrag von maximal 50 € und die laufenden Grundentgelte für den Internetzugang mittels Breitbandtechnik bis zu einem Betrag von maximal 40 € monatlich. Die Aktion ist und bleibt allerdings bis Ende 2004 befristet.
http://www.internet4you.at/de/unternehmen/news.html
____________________________________
Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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Alt 13.05.2003, 07:52   #6
pc.net
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noch ein link:
http://derstandard.at/standard.asp?id=1294636
und hier der text von der Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988,Artikel 40 (.pdf)

und versteckt ist wiederum eine bevorzugung des ex-monopolisten ...

§124b
Zitat:
81. Als Sonderausgaben im Sinne des § 18 Abs. 1 sind absetzbar:
Ausgaben für die erstmalige Herstellung eines Internetzuganges mittels Breitbandtechnik bis zu
einem Betrag von maximal 50 € und
die laufenden Grundentgelte für den Internetzugang mittels Breitbandtechnik bis zu einem Betrag
von maximal 40 € monatlich
.
Breitbandtechnik liegt vor, wenn eine physikalische Downloadbandbreite von 250 kbit/Sekunde
gegeben ist und ein ständiger Internetzugang gegen ein zeitunabhängiges, laufendes Grundentgelt
vereinbart ist. Voraussetzung ist, dass die erstmalige Herstellung des Internetzuganges nach dem
30. April 2003 erfolgt und die Ausgaben vor dem 1. Jänner 2005 anfallen. Nicht anzuwenden
sind § 18 Abs. 2 und 3 mit Ausnahme des § 18 Abs. 3 Z 1.
____________________________________
Praktizierender Eristiker

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Alt 13.05.2003, 08:23   #7
Tamarah
Lady of the Rings
 
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Registriert seit: 21.03.2003
Beiträge: 857

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Wie ich schon mal erwähnt habe:
Wer seinen Internet-Anschluss beruflich benötigt, der kann ihn auch unabhängig von dieser Bestimmung von der Steuer absetzen. Einfach Bestätigung vom Arbeitgeber holen und passt schon.
____________________________________
Wenn es nicht wichtig ist zu siegen, warum zählen wir dann die Punkte?
Tamarah ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.05.2003, 12:19   #8
technomage
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Registriert seit: 11.12.2002
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Beiträge: 54


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Also nach Auskunft beim Finanzamt kann ich pc.net recht geben. Dieser Steuervorteil ist als Sonderausgaben absetzbar wobei hier nicht die Viertelregelung zutrifft sondern der volle Betrag bis zu den 40 € eben. Des weiteren ist eine berufliche Notwendigkeit hier auch keine Vorraussetzung mehr. Auch wenns nur bis nächstes Jahr befristet ist werd ich trotzdem umsteigen. Wer weiß was es bis dahin noch so alles auf dem Providermarkt gibt.
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Alt 14.05.2003, 12:21   #9
technomage
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Registriert seit: 11.12.2002
Alter: 54
Beiträge: 54


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Eins hab ich noch vergessen. Diese Sonderausgabe ist zusätzlich zur normalen Grenze der Sonderausgaben und wird somit nicht in dieses Kontingent eingerechnet.
technomage ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.05.2003, 16:08   #10
blauesau
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Beiträge: 821


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Zu der Sache mit den Studenten: Hat da wer nähere Infos? Und was ist mit 40€ monatlich gemeint? Dass die monatlichen Gebühren 40€ nicht überschreiten dürfen, oder dass man maximal 40€ absetzen kann?
blauesau ist offline   Mit Zitat antworten
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