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Internet Rat & Tat bei Internetproblemen |
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#1 |
Jr. Member
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Alter: 54
Beiträge: 54
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![]() In der Ausgabe einer bekannten Tageszeitung vom 12.05.2003 steht im Computer-Teil, daß ab 1. Mai Breitband Anschlüße (Anschluß, Grundgebühr)von der Steuer abgesetzt werden können. Wer hat hier einen Einblick wie ernst diese Meldung zu nehmen ist oder für wen dieser Vorteil nutzbar ist?
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#2 |
Inventarisierter Pyromane
![]() Registriert seit: 18.02.2000
Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm
Beiträge: 5.581
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![]() gilt nach meinen Informationen nur für neue Anschlüsse - nicht für bereits bestehende
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden. Hamurabi, 1768-1686 v. Chr. |
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#3 |
Jr. Member
![]() Registriert seit: 08.09.2000
Beiträge: 22
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![]() In welcher Zeitung steht das? Was steht da? Welche Voraussetzungen/Bedingungen?
LG Alf |
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#4 | |
optical slave
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![]() Zitat:
Ich weiß von einem Kollegen der nebenbei studiert, dass das für Schüler und Studenten schon immer frei war. Es sind somit beim Jahresausgleich 40€ mntl. absetzbar. Ob sich das jetzt, da es generell möglich ist, nur auf neue Anschlüsse bzw. überhaupt nur auf die Anschlusskosten bezieht, geht aus dem Artikel nicht hervor. KR....zeitung halt ![]() |
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#5 | |
Aussteiger
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![]() Zitat:
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Praktizierender Eristiker No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso. Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein. |
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#6 | |
Aussteiger
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![]() noch ein link:
http://derstandard.at/standard.asp?id=1294636 und hier der text von der Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988,Artikel 40 (.pdf) und versteckt ist wiederum eine bevorzugung des ex-monopolisten ![]() §124b Zitat:
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Praktizierender Eristiker No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso. Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein. |
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#7 |
Lady of the Rings
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![]() Wie ich schon mal erwähnt habe:
Wer seinen Internet-Anschluss beruflich benötigt, der kann ihn auch unabhängig von dieser Bestimmung von der Steuer absetzen. Einfach Bestätigung vom Arbeitgeber holen und passt schon. ![]()
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Wenn es nicht wichtig ist zu siegen, warum zählen wir dann die Punkte? |
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#8 |
Jr. Member
![]() Registriert seit: 11.12.2002
Alter: 54
Beiträge: 54
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![]() Also nach Auskunft beim Finanzamt kann ich pc.net recht geben. Dieser Steuervorteil ist als Sonderausgaben absetzbar wobei hier nicht die Viertelregelung zutrifft sondern der volle Betrag bis zu den 40 € eben. Des weiteren ist eine berufliche Notwendigkeit hier auch keine Vorraussetzung mehr. Auch wenns nur bis nächstes Jahr befristet ist werd ich trotzdem umsteigen. Wer weiß was es bis dahin noch so alles auf dem Providermarkt gibt.
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#9 |
Jr. Member
![]() Registriert seit: 11.12.2002
Alter: 54
Beiträge: 54
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![]() Eins hab ich noch vergessen. Diese Sonderausgabe ist zusätzlich zur normalen Grenze der Sonderausgaben und wird somit nicht in dieses Kontingent eingerechnet.
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#10 |
Hero
![]() Registriert seit: 08.04.2003
Beiträge: 821
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![]() Zu der Sache mit den Studenten: Hat da wer nähere Infos? Und was ist mit 40€ monatlich gemeint? Dass die monatlichen Gebühren 40€ nicht überschreiten dürfen, oder dass man maximal 40€ absetzen kann?
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