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Alt 22.10.2010, 20:51   #1
Christoph
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Halt und bitte auf dem Laufenden, das würde mich sehr interessieren.
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Christoph

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Alt 25.10.2010, 09:54   #2
steelrat
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also neueste Entwicklung:

Meine Mutter erhielt ein Schreiben datiert auf 15. Okt wo mehr oder weniger drinsteht, dass sie die Daten löschen, wenn kein gesetzlicher Grund zur Aufbewahrung besteht, und auch die Veröffentlichung auf der HP unterlassen werden, oder auch nicht...

Des weiteren wurde in diesem Schreiben auch beauskunftet, welche Daten sie haben, ohne die Daten tatsächlich auch zu beauskunften... mit andren Worten, es kam ein A*schauswischpapier retour....

dieses wurde dann wie folgt beantwortet:
Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 15.10.2010, untersage ich Ihnen hiermit die Löschung der auf meine Person bezogenen Daten bis zur vollständigen und gesetzeskonformen Auskunft lt. DSG2000 §26.
Lt §26 verlange ich eine Beauskunftung sämtlicher von Ihrem Unternehmen gespeicherter Daten und nicht einen Vordruck, der lediglich die Datenkategorien enthält. Des Weiteren fordere ich Sie auf, die genaue Bezugsquelle der Daten bekanntzugeben (Nennung der definitiven Bezugsquelle, nicht wieder blosse Nennung mehrerer möglicher Bezugsquellen, wie in dem Schreiben vom 15.10).
Die Frist für die Beauskunftung ist der 5.11.2010.

sollten sie sich bis 5.11 also nicht äussern, dann wird die DSK damit jede menge Spass haben
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Alt 25.10.2010, 12:18   #3
Christoph
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Na jetzt wirst Du aber heftig.
Bin gespannt ob ihr jetzt eine vollständige Auskunft mit allen Daten und Quellen bekommt.
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Christoph

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Alt 25.10.2010, 13:31   #4
steelrat
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naja offenbar war das erste Schreiben (siehe weiter oben) nicht ganz klar verständlich für den ONAZ (OttoNormalAdressbucghabZocker)

also hab ich das ganze noch mal gaaaan deutlich verfasst! das Detail, dass ihnen bei Nicht beauskunftung die DSK zusätzlich auch durchsteigen wird, hab ich mal wohlweislich ausgelassen! Ich will den Jungs da dort auch noch SPASS gönnen
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Alt 25.10.2010, 20:33   #5
Christoph
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Sehr guat!
Halt uns bitte auf dem Laufenden.
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Alt 26.10.2010, 00:29   #6
steelrat
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ja klar mach ich! wobei ich denke, dadurch dass sie das erste Auskunftsbegehren bereits mit einer Standardantwort abgespeist haben in der Hoffnung uns vergackeiern zu können, wird beim zweiten Schreiben von denen nen mehr dabei rauskommen. das meinten auch die netten Herren der DSK ; diese haben den gesamten Akt bereits auch per Mail erhalten und freuen sich sicher sehr drüber wenn sie alle gültigen Rechtsmittel an der Hand haben so wem mal drüber zufahren..

btw. Herold warnt auf seiner HP schon vor der Seite Gelbesbranchenbuch.com (diese Scheinfirma hat den Sitz wohl in Spanien, aber der Eintragungsantrag ist haargenau der gleiche Zettel mit anderem FirmenNamen...
soll heissen, diese Scheinfirma haben sie wohl schon aufgegeben, weil Herold da die Reputation zerstört hat durch die Veröffentlichung der "Geschäftspraktiken"

Und da das Schreiben nicht als Angebot verfasst ist, sondern den Charakter eines Antrages erweckt, und suggeriert, man sei bereits Kunde, ist auch die WKO bereits dran, dass dem Schutzverband zu übergeben...

Das tragische dran, selbst wenn die den Laden dicht machen, steht die nächste Scheinfirma vermutlich schon in den Startlöchern...

bei der Firma ist telefonisch zwar auch wer erreichbar, aber für Innsbrucker haben die ALLE einen sehr sehr sehr deutschen dialekt (und zwar ned grad bayrisch... weiter nördlich wohl

Das tragische am Rande... dieser "Methode" die geistigen Defizite und die Leseschwächen anderer auszunutzen scheint sich sogar tatsächlich zu rentieren... und da das Angebot vorwiegend an FirmenKunden geht, greift hier das normale KSchG nicht, dass dem "Kunden" bei fernmündlichen Verträgen oder einem Vertrag, der nicht in den Räumlichkeiten der Firma unterfertigt wurde ja einen Zeitraum von 14 Tagen zum Storno ohne Konsequenzen einräumt! bei Firmen Kunden ist dies ja nicht so...

Allerdings mache ich mir auch mit Hilfe der DSK keine allzugrossen Hoffnungen, dass die Daten meiner Mutter echt gelöscht werden... ich denke wohl eher, die werden auf ne andere Scheinfirma umgelagert; überprüfbar ist das wohl nur wenn man deren Rechner direkt durchsuchen könnte...

nur wenn das nur ein paar hundert Leute machen würden, also die Unterlassungsklage und den Ärger mit der DSK verursachen, würd sich das für diese Betreiber in ein paar Monaten generell nicht auszahlen...

Hauptproblem-> viele Geschädigte erkennen ihren Schaden ja selber nicht... (und damit mein ich ned die 2000€ sondern viel mehr, dass die eigenen Daten auf Seiten mit fragwürdigem Background veröffentlicht werden & offenbar bereits an gewisse Kreise weitergereicht wurden, die auf das DSG, ums mal nicht ganz so fein auszudrücken, einfach einen Riesenhaufen DUNG draufmachen
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Alt 26.10.2010, 00:31   #7
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PS: falls sich noch wer denkt, dass das ein Kampf gegen Windmühlen ist, dem sei an dieser Stelle gesagt, ich habe nicht vor zu Ross mit Lanze anzutreten! ich hab ne Abrissbirne... *sfg*
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Alt 29.10.2010, 13:59   #8
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Standard Fazit

Die Betreiber der Seite haben nach meinem 2ten schreiben beschlossen, sie wollen sich mit niemanden anlegen, der die Rechtslage kennt, und auch fähig ist sie für sich zu nutzen, und haben in Folge dessen die Einträge auf der Website einfach gelöscht

da sie der Auskunftspflicht aber NICHT nachgekommen sind, geht das nun an die DSK


man hat ja sonst keinen Spass
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Alt 29.10.2010, 20:53   #9
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Gratulation zum 1. Erfolg!

Die Einträge auf der Seite sind ja wenigstens gelöscht, ich würde das auch weiter durchziehen, vielleicht werden andere User dadurch geschützt.
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Alt 31.10.2010, 11:33   #10
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he klar geht das an die DSK wenn die Beauskunftung nicht erfolgt oder die wieder nur ein Klopapier verschicken wo NIX wirklich wichtiges draufsteht
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