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| Arbeiten & Geld verdienen in der IT-Branche Angebote und Fragen zu IT-Jobs |
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#21 |
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Alter Sack
![]() Registriert seit: 19.09.1999
Ort: An der schönen alten Donau
Alter: 53
Beiträge: 1.579
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Was meinst du mit AGs?
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Viele Grüße Alex (SUV-Fahrer aus Leidenschaft) |
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#22 |
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Inventar
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Beiträge: 5.292
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arbeitgeber...
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pssst tanj |
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#23 |
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Gesperrt
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wenns für überstunden überhaupt nichts gibt bzw. nur 1 zu 1 abgeltung, würde ich mich einmal bei der arbeiterkammer erkundigen. oder als gewerkschaftsmitglied bei der gewerkschaft. die sind für solche fragen zuständig und sollten das sehr genau beantworten können.
hängt sicher von vielen faktoren ab. z.b. wenn im gehalt schon ein überstunden-pauschale enthalten ist, kann man nicht noch zusätzlich was verlangen. oder wie gesagt vom kollektivvertrag. |
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#24 | |
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Aussteiger
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Zitat:
regelungen: arbeitszeitgesetz - kollektivvertrag - betriebsvereinbarung ... wobei die jeweils untergeordnete regelung, der übergeordneten nur zum vorteil des arbeitnehmers widersprechen darf ...
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Praktizierender Eristiker No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso. Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein. |
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#25 |
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Alter Sack
![]() Registriert seit: 19.09.1999
Ort: An der schönen alten Donau
Alter: 53
Beiträge: 1.579
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Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 §49
(1) "Der Beamte hat auf Anordnung über die im Dienstplan vorgeschriebenen Dienststunden hinaus Dienst zu versehen (Mehrdienstleistung). [...]" (2) An Werktagen erbrachte Mehrdienstleistungen (ausgenommen jene nach § 47a Z 2 lit. b) sind nach Möglichkeit im selben Kalendervierteljahr im Verhältnis 1 : 1 in Freizeit auszugleichen.[...] (3) Mehrdienstleistungen an Werktagen, die im betreffenden Kalendervierteljahr nicht durch Freizeit ausgeglichen sind, gelten mit Ablauf des Kalendervierteljahres als Überstunden. Mehrdienstleistungen an Sonn- und Feiertagen gelten in jedem Fall als Überstunden und sind nach besoldungsrechtlichen Vorschriften abzugelten. Also: grundsätzlich gibt es nur Mehrdienstleistungen (früher als Überstunden bekannt, weil ja über die normale Dienstzeit hinausgehend). Erst, sobald ein Freizeitausgleich im Verhältnis 1:1 im gleichen Kalendervierteljahr nicht möglich ist, werden aus den Mehrdienststunden wie von Zauberhand Überstunden, die dann entsprechend "normal" (im Verhältnis 1:1,5) abgegolten werden. Und jetzt frage ich: was nützt mir die Gewerkschaft dabei? Die hat da nämlich zugestimmt. Arbeiterkammer? Ich darf zwar fleissig Beiträge zahlen, aber vertreten werde ich von denen nicht wirklich (Stichwort: Bildungsscheck - gilt für alle Arbeitnehmer, außer für Beamte...).
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Viele Grüße Alex (SUV-Fahrer aus Leidenschaft) |
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#26 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 30.03.2000
Ort: NÖ
Alter: 63
Beiträge: 1.508
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Und wenn immer über die Lehrer geschimpft wird: es ist in der Öffentlichkeit nicht bekannt, dass Lehrer die erste "Überstunde" (=z.B. Supplierung) in einer Woche GAR NICHT bezahlt bekommen! D.h. bis zu 4 Stunden pro Monat "dürfen" Lehrer mehr arbeiten ohne dass es zusätzlich Geld gibt...
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#27 | |
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<< Gayliebt >>
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Zitat:
In der Privatwirtschaft ist dies auch Praxis - genannt hier Überstundenpauschale. Ciao Oliver
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lg Oliver Andere News auf www.OLIKLA.com Unterwegs sein mit OLIKLA ON TOUR Diskutieren ohne Grenzen im DEBATTIERCLUB |
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#28 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 30.03.2000
Ort: NÖ
Alter: 63
Beiträge: 1.508
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"Pauschale" bedeutet aber, dass du etwas dafür bezahlt bekommst.
Es hat wahrscheinlich keinen Sinn hier über Vorurteile bezüglich Lehrer zu diskutieren - nur einen Hinweis: es gibt eine Studie, dass Lehrer übers Jahr gerechnet 38-42 Stunden pro Woche arbeiten (je nach Fach). |
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#29 |
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Abonnent
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naja das sind die lehrer die sich selbst soviel arbeit machen
![]() man kann arbeit ausm weg gehn und das is bei an lehrer nedmal schwer bzw gekündigt kann man wegen schlechter arbeitseinstellung als lehrer a ned werden
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\'I think I spider\' |
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#30 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 30.03.2000
Ort: NÖ
Alter: 63
Beiträge: 1.508
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Woher stammen diese genauen Kenntnisse?
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