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#1 | |
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Inventar
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Beiträge: 9.977
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Kopiere mal die 2 Absätze der AGB hier rein
Zitat:
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#2 |
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Elite
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wie du so schön sagst "sollte"
aus meiner sicht, ist aber nicht. ich möchte festhalten, ich hab nicht so das große problem mit aufschlag bei bankomat zahlung. aus den vorliegenden informationen seh ich die informationspflicht des verkäufers nur mangelhaft erfüllt. und bei verträgen wird eine klausel immer zu ungunsten des verfassers ausgelegt. |
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#3 |
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Aussteiger
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ich habe in 2 e-tec fillialen (wien 15 und wien 20) direkt am schalter eni a4-blatt mit einem entsprechenden hinweis angebracht gesehen ... IMHO ist das VOR dem kauf gut erkennbar ...
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Praktizierender Eristiker No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso. Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein. |
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#4 |
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Master
![]() Registriert seit: 26.03.2008
Beiträge: 738
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Faktum ist: auch wenn es (was ich wirklich nicht in der Filiale im 20. sah) in geeigneter Weise für den Kunden ersichtlich ist, nicht legal ist.
Preisgestaltung hin oder her - ich will zeitgerecht VORHER wissen was Sache ist und nicht kurz davor bzw. während dessen. Es gibt Geschäfte, die bieten keine bargeldlose Zahlung an, aber das ist VORHER schon bekannt. Manche zahlen nicht, oder ungern mit der Bankomatkarte, da sie vom Staat nicht "überacht" werden möchten? Hauptsache man sammelt mit der Billakarte die Bonuspunkte oder lässt sich mit sonst anderen Platikkärtchen ködern. Es bleibt jedem selbst überlassen, wie er es gerne hätte... ich für meinen Fall, hätte es für MICH "nachvollziehbar". ![]() |
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#5 | |
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Veteran
![]() Registriert seit: 17.05.2014
Beiträge: 281
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Zitat:
Und somit wertlos! Ich wills auch legal da kann der hinpicken was er will das hat dann Klopapierstatus! |
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#6 | |
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Master
![]() Registriert seit: 26.03.2008
Beiträge: 738
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Zitat:
Ich denke, dass wir aneinander vorbeigelesen haben - oder so ähnlich. Es geht da um keine AGB, es geht um das gültige Gesetz in Österreich. Grundsätzlich ist es so --> Zitat: "Unzulässige GebührDem help-Juristen Sebastian Schumacher zufolge ist der Händler nicht verpflichtet, eine Zahlung per Bankomat- oder Kreditkarte anzubieten. Wenn er sie aber akzeptiert, dann, so Schumacher: "...darf er dafür kein gesondertes Entgelt verlangen. Bei Zahlungen durch eine elektronische Zahlungskarte darf keine Gebühr aufgeschlagen werden, es muss derselbe Preis verrechnet werden, wie bei einer Barzahlung." Aus, Schluß, Basta. |
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#7 | |
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Elite
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Zitat:
@KrisKros: in welchem Universum lebst du denn? Beim Kauf von egal was entsteht ein Vertrag, und dem liegen die AGB zugrunde. Theoretisch kannst du die beinspruchen, nichts desto trotz haben sie vor Gesetz volle Gültigkeit. Wenn das von pc.net gepostete etwas weiter oben wahr ist, daß bargeldverkehr grundsätzlich einen rabatt bekommen kann, ist die vorgehensweise auch zu 100 % legal. Und zu guter letzt bleibt übrig der Kundenwille. Wenn jemanden nicht paßt, wie e-tec vorgeht, gibts genug andere geschäfte. nur in keinem geschäft gibts 200% leistung für 50% preis. |
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#8 |
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Schon länger dabei
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Genau so ist es.
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www.mankra.com Meine private Site |
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#9 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010
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@ KrisKros:
Sowas geht vielleicht in den Dritte- oder Vierte-Welt-Ländern, aber nicht bei uns. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind sehr wohl bindende Vorgaben und dürfen keinen geltenden Gesetzen widersprechen. |
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#10 |
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Veteran
![]() Registriert seit: 17.05.2014
Beiträge: 281
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