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Microsoft KARRIERECAMPUS

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Alt 07.11.2014, 03:01   #1
KrisKros
Veteran
 
Registriert seit: 17.05.2014
Beiträge: 281


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Stimmt! Gesetze sind dazu da um Befolgt zu werden! Das hören aber viele Unternehmer nicht sehr gern - die wollen mit "günstigen" angeboten die Konkurrenz schlagen und hoffen darauf das die Kunden nachdem sie sich mühsam alles zusammengeklaubt habe sagen "ah wegen den 1% " und darauf pfeifen darum steht das auch nirgends am Anfang!
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Alt 07.11.2014, 03:23   #2
FendiMan
Hochauflösend
 
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Registriert seit: 03.04.2001
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Beiträge: 9.641


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Was sind Umkosten?
So etwas ähnliches wie Unkosten?
____________________________________
Gruß
FendiMan

Bitte keine unnötigen Direktzitate, der Antworten-Button genügt!
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Alt 07.11.2014, 11:32   #3
Don Manuel
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Registriert seit: 08.02.2001
Beiträge: 9.977


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Ist es dumm oder einfältig, sich über ein Detail aufzuregen und dabei das Ganze zu ignorieren? Bei meinem Versuch, nicht dumm zu sein - gelingen kann das der Gattung Mensch prinzipiell nur höchst temporär - habe ich den bargeldlosen Zahlungsverkehr beim Endkonsumenten letztenendlich als demokratiepolitisch ziemlich bedenklich gefunden und halte das unkritische Akzeptieren dieser Entwicklungen tatsächlich für ähnlich einem Schaf, das seinem Schlächter zur Schlachtbank widerstandslos folgt.
Primär ist es eine höchst erfolgreiche Abzocke des Finanzsektors. Sekundär ein Überwachungsinstrument. Und schlussendlich könnten unter dem Vorwand der Kriminalitätsbekämpfung alle Freiheiten des Bargeldes völlig verschwinden.
Warum Abzocke? Die Finanzindustrie hat immer weniger Arbeit, verrechnet aber durch Computer erbrachte Arbeit immer öfter direkt. Wie "fortschrittlich", wenn man jetzt im Supermarkt auch nur mehr Automatenkassen antreffen wird, aber mit dem Bankomat hat die Gewöhnung daran ohnedies schon eingesetzt.
Nur - die Wirtschaft ist beim Kostensparen mit Hilfe von Automaten und Computern dabei, Selbstmord zu begehen, in all ihrer unregulierten tollen Freiheit. Denn je weniger Arbeit und Einkommen daraus es gibt, umso weniger Kunden wird es geben, die sich an den Automaten selbst mit dem Ramsch bedienen.
Unsere heutige Arbeitslosigkeit ist kein Unfall, Zufall oder ein vorübergehendes Symptom, eine temporäre Krise. Unsere Wirtschaft ist genauso krank wie das Weltklima und eigentlich die ganze von uns ruinierte Biosphäre.
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Alt 07.11.2014, 12:37   #4
alterego100%
Master of Disaster
 
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Alter: 60
Beiträge: 946

Mein Computer

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Ein fast zu philosophischer Beitrag, der sich hier in die Niederungen der monetären Irrungen und Wirrungen verirrt.

Nichts desto weniger: Die Wahrheit!
____________________________________
alterego

Ich finde solche, die von ihrem Geld erzählen
und solche, die mit ihrem Geiste protzen
und solche, die erst beten und dann stehlen;
ich finde solche, sie verzeihn, zum Kotzen.
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Alt 07.11.2014, 22:24   #5
mankra
Schon länger dabei
 
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Ort: Steiermark
Alter: 51
Beiträge: 3.117

Mein Computer

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An die Moralaposteln:
Ihr seit auch noch nie um 1km/h zu schnell mit dem Auto gefahren, mal kurz im Halteverbot gestanden, usw.......

Zitat:
Zitat von D&D&D&D Beitrag anzeigen
Warum muss die Diskussion beleidigend und kann nicht "nüchtern-neutral" geführt werden.
Sorry, kann es nicht anders bezeichnen.
Wasser ist nass, Nachts wird es dunkel, sich über Kostentransparenz aufzuregen ist dumm.

Fakt ist, Maestro, KK halten brav die Hand auf und diese Kosten müssen bezahlt werden.

Aber wie man hier sieht, die Kunden wollen statt transparenter Preisgestaltung lieber angelogen werden........
____________________________________
www.mankra.com Meine private Site
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Alt 07.11.2014, 22:39   #6
KrisKros
Veteran
 
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Die Kunden wollen nicht angelogen werden und erwarten sich eine gesetzeskonforme Preisauszeichnung! Sonst gar nichts -scheint ja nicht zu viel verlangt-meistens!
KrisKros ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.11.2014, 23:53   #7
pc.net
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Ort: Nettistan
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Fakt ist, dass es OGH-Urteile gibt, die die sogenannte "Zahlscheingebühr" bei Mobilfunkanbietern und Versicherungen als unzulässig erklären:
http://www.konsument.at/geld-recht/z...d-gesetzwidrig
http://wirtschaftsblatt.at/home/nach...Versicherungen

Diese Urteile beziehen sich immer auf das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG). Für den Anbieter ist es unerheblich, ob die Bezahlung der Rechnung mittels "Überweisung per Zahlschein" bzw. "Einzugsermächtigung" erfolgt, da die Gebühren dafür die gleichen sind.

Im §27 Abs. 6 ZaDig ist aber auch erlaubt eine Ermäsigung für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstruments anzubieten. Bei der Selbstabholung im Ladengeschäft ist das Zahlungsinstrument "Barzahlung" somit ermäßigt. Meiner Interpretation nach sieht der OGH die Barzahlgung auch als nicht vergleichbar mit dem Zahlungsinstrument "Bankomatzahlung". Somit tritt die Barzahlung auch nicht in Konkurenz zu dieser für den Anbieter gebührenpflichtigen Zahlungsart.

IMHO darf das der e-tec also auch und die Diskussion samt Anfeindungen ist unnötig.

Allerdings ist das alles meine nicht-juristische Interpretation. Wer das anders sieht sollte die e-tec Geschäftsführung kontaktieren und sie nach der rechtlichen Grundlage für diese Vorgangsweise befragen oder einen Juristen bzw. den Konsumentenschutz bemühen.
____________________________________
Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
pc.net ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.11.2014, 16:42   #8
pc.net
Aussteiger
 
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Registriert seit: 07.10.2001
Ort: Nettistan
Beiträge: 12.997

Mein Computer

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sagte ich ja schon:

Zitat:
Zitat von pc.net Beitrag anzeigen
... Wer das anders sieht sollte die e-tec Geschäftsführung kontaktieren und sie nach der rechtlichen Grundlage für diese Vorgangsweise befragen oder einen Juristen bzw. den Konsumentenschutz bemühen.
____________________________________
Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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Alt 08.11.2014, 00:37   #9
Satan_666
Inventar
 
Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010


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@ pc.net:

Mag alles stimmen, was Du schreibst - dennoch ist e-tec verpflichtet, die Kunden VOR der Kaufabsicht darüber zu informieren. Und genau das tut er nicht. Somit geht man als Kunde davon aus, dass man den exakt gleichen Preis bezahlt, unabhängig davon, ob man bar bezahlt oder per Maestro- oder Kreditkarte. So gesehen kann ich den Unmut von D&D&D&D sehr wohl nachvollziehen.
Satan_666 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.11.2014, 02:26   #10
KrisKros
Veteran
 
Registriert seit: 17.05.2014
Beiträge: 281


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War heute auch in Heute Konkret der Fall mit der BANKOMATGEBÜHR- Das ist lt. deren Rechtsanwalt NICHT zulässig. Man kann das zurückfordern oder auch einklagen. Die Sendung steht leider noch nicht in der TvThek bereit- wird aber um 5:30 wiederholt!!
KrisKros ist offline   Mit Zitat antworten
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