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Microsoft KARRIERECAMPUS

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Alt 31.10.2006, 08:24   #21
wuzzerwundi
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Zitat:
Original geschrieben von Burschi
Die Ärzte waren und sind gegen die ecard, weil sie ziemlich hohe Kosten für sie bringt. Hat mir zumindest mein HNO gesagt. Weiß aber nimmer wie viel pro jahr, habs vergessen.
die hohen kosten entstehen auch den "Kunden" !

nicht jeder geht 10x/jahr zum Doktor,muss aber 10.- fix zahlen.
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Alt 31.10.2006, 09:16   #22
chrisne
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Beiträge: 3.692


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Zitat:
Original geschrieben von pong
... mit dem Ding bin ich mehr oder weniger verpflichtet 4x pro Jahr zum Arzt zu gehen, ob ich will oder nicht

pong
aha. mich zwing keiner zum arzt.
wer macht das bei dir?
chrisne ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.10.2006, 09:28   #23
pong
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pong eine Nachricht über ICQ schicken
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Zitat:
Original geschrieben von chrisne
aha. mich zwing keiner zum arzt.
wer macht das bei dir?
10€ die ich jetzt zwingend zu zahlen habe, ergeben 4 Kranken/Facharztscheine und da ich dem Staate nichts schenke.. aber so Idiotien wie Bezirksstellenarztgenehmigungen bleiben uns weiterhin erhalten...

pong
____________________________________
\"Ein Gewitter reinigt die Luft\", sagte der Mann, nachdem ein Blitz seine Frau erschlug

Nicht klicken!


Erstposteralarm/Beschwerde/Kummerkasten


Verplattet
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Alt 31.10.2006, 09:29   #24
wuzzerwundi
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Beiträge: 158


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Zitat:
Original geschrieben von chrisne
aha. mich zwing keiner zum arzt.
wer macht das bei dir?
er meint die 10.- zwangsgebühr.
wenn keiner zum arzt geht,was passiert mit den 10.- x Einwohnerzahl?
wuzzerwundi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.10.2006, 10:06   #25
Schappenberg
Tux Fan
 
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Beiträge: 860

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Zitat:
Original geschrieben von pong
10€ die ich jetzt zwingend zu zahlen habe, ergeben 4 Kranken/Facharztscheine ...
fast, ein Krankenschein hat €3,6 gekostet, was 2,7 (runden wir mal auf auf 3) Arztbesuchen entsprechen würde
____________________________________
Nur tote Fische schwimmen flussabwärts
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Alt 31.10.2006, 14:09   #26
pc.net
Aussteiger
 
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Registriert seit: 07.10.2001
Ort: Nettistan
Beiträge: 12.997

Mein Computer

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die e-card-gebühr wird nicht von jedem sozialversicherungsträger verrechnet - lediglich die GKK's sind per ASVG dazu verpflichtet - und es gibt auch sehr viele Anspruchsberechtigte von denen keine e-card-gebühr zu leisten ist:

Zitat:
ASVG § 31c.
(1) Eine innerhalb des ELSY zu verwendende Chipkarte
(insbesondere die e-card) hat alle Arten von Krankenscheinen
(Krankenkassenschecks, Behandlungsscheine, Patientenscheine,
Arzthilfescheine) zu ersetzen. Sie ist zu diesem Zweck ab dem
Zeitpunkt ihrer Verfügbarkeit bei jeder Inanspruchnahme eines/einer
mit der entsprechenden technischen Infrastruktur ausgestatteten
Vertragspartners/Vertragspartnerin (§§ 338 ff.) vorzulegen. Die
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen ist ermächtigt, im
Einführungszeitraum regional jeweils den Zeitpunkt festzulegen, ab
dem von der Vorlage des Krankenscheines wegen der gesicherten
Verfügbarkeit der technischen Infrastruktur der e-card abzusehen ist.
(2) Für die e-card ist von der anspruchsberechtigten Person ein
Service-Entgelt von 10 Euro pro Kalenderjahr für Rechnung des
Versicherungsträgers zu zahlen. Das Service-Entgelt ist nicht zu
zahlen von
1. Bezieherinnen und Beziehern einer Pension nach diesem
Bundesgesetz oder dem GSVG,
2. Versicherten nach § 479a Abs. 1 Z 2,
3. Bezieherinnen und Beziehern von Sonderunterstützung nach § 1
Abs. 1 des Sonderunterstützungsgesetzes, BGBl. Nr. 642/1973,
4. Personen, die eine einkommensabhängige Rentenleistung nach dem
Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, dem Heeresversorgungsgesetz
oder dem Opferfürsorgegesetz beziehen,
5. in der Krankenversicherung der Kriegshinterbliebenen sowie in
der Krankenversicherung der Hinterbliebenen nach dem
Heeresversorgungsgesetz versicherten Personen,
6. Personen, die auf Grund der Richtlinien nach § 31 Abs. 5 Z 16
hievon befreit sind,
7. Versicherten nach § 8 Abs. 1 Z 4,
8. Versicherten nach § 8 Abs. 1 Z 1 lit. c,
9. als Angehörige geltenden Kindern (§ 123 Abs. 2 Z 2 bis 6) und
von Angehörigen der Personen nach Z 1 bis 4, 7 und 8.
(3) Das Service-Entgelt für ein Kalenderjahr ist jeweils am
15. November des vorangegangenen Jahres, erstmals am 15. November
2005, fällig und vom Versicherten/von der Versicherten für sich und
seine/ihre Angehörigen einzuheben durch
1. den Dienstgeber/die Dienstgeberin von in einem
Beschäftigungsverhältnis (Dienst-, Lehr- oder
Ausbildungsverhältnis) stehenden Personen,
2. das Arbeitsmarktservice von krankenversicherten
Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern nach dem AlVG,
3. den Krankenversicherungsträger von
a) selbstversicherten Personen nach §§ 16 und 19a,
b) (mehrfach) geringfügig beschäftigten Personen,
c) Bezieherinnen und Beziehern von Kinderbetreuungsgeld (§ 8
Abs. 1 Z 1 lit. f),
d) Bezieherinnen und Beziehern von Krankengeld, wenn der
Anspruch nicht zur Gänze oder zur Hälfte nach § 143 Abs. 1
Z 3 ruht,
e) Bezieherinnen von Wochengeld,
4. die sonst zur Ausstellung von Krankenscheinen (Abs. 1)
verpflichtete Stelle bzw. nach Ablösung des Krankenscheines
durch die e-card zuletzt verpflichtet gewesene Stelle.
(4) Auf das Service-Entgelt sind die Vorschriften über die
allgemeinen Beiträge entsprechend anzuwenden. Der Hauptverband kann
für die Einhebung und Abfuhr der Service-Entgelte abweichende
Bestimmungen in den Richtlinien nach § 31 Abs. 5 Z 34 vorsehen.
(5) Das Service-Entgelt ist auf Antrag der/des Betroffenen vom
Krankenversicherungsträger rückzuerstatten,
1. wenn es für eine Person nach Abs. 2 Z 1 bis 7 eingehoben wurde;
2. wenn es für eine am 15. November eines Jahres nach diesem
Bundesgesetz krankenversicherte Person eingehoben wurde, deren
Pensionsstichtag (§ 223 Abs. 2 ASVG oder § 113 Abs. 2 GSVG) vor
dem 1. April des folgenden Kalenderjahres liegt;
3. wenn es in sonstigen Fällen für eine Person eingehoben wurde,
die nicht zur Zahlung des Service-Entgelts verpflichtet ist;
4. im Ausmaß des über Abs. 2 hinausgehenden Betrages, wenn es für
eine Person für ein Kalenderjahr mehrfach eingehoben wurde.
im großen und ganzen kann man sagen, dass die berufstätigen asvg-versicherten somit eine e-card-gebühr zu entrichten haben ... das sind rd. 2,7 mio. personen von rd. 8,0 mio. anspruchsberechtigen personen ...

zahlen und fakten der österreichischen sv ...

btw. anstatt zu raunzen: es steht jedem frei eine gesetzesinitiative zur abschaffung der e-card-gebühren einzubringen ...

____________________________________
Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
pc.net ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.10.2006, 14:25   #27
wuzzerwundi
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Registriert seit: 24.10.2006
Beiträge: 158


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kann man in Österreich eigentlich die Krankenkasse wechseln,wie in anderen ländern auch?
wuzzerwundi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.10.2006, 14:31   #28
Sammy23
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Benutzerbild von Sammy23
 
Registriert seit: 29.03.2006
Beiträge: 256


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"im großen und ganzen kann man sagen, dass die berufstätigen asvg-versicherten somit eine e-card-gebühr zu entrichten haben ... das sind rd. 2,7 mio. personen von rd. 8,0 mio. anspruchsberechtigen personen ..."

???

zb Beamte zahlen natürlich AUCH für die e-card
____________________________________
#635. Mark my words: This \'Internet\' thing is going to be BIG.
Sammy23 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.10.2006, 16:19   #29
Oli
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Zitat:
Original geschrieben von wuzzerwundi
kann man in Österreich eigentlich die Krankenkasse wechseln,wie in anderen ländern auch?
Selbstverständlich. Werd selbstständig, hast a andere Kassa. Werde Landwirt, hat ebenfalls eine andere Kassa. Genauso die Beamten.

Einfacher gehts auch, wennst .z. B. von Wien nach OÖ ziehst. Kommst von der WGKK zur OÖGKK.

Alles klar - Ciao Oliver
____________________________________
lg Oliver

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Oli ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.10.2006, 16:58   #30
chrisne
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Registriert seit: 23.08.2000
Beiträge: 3.692


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Zitat:
Original geschrieben von Oli
Selbstverständlich. Werd selbstständig, hast a andere Kassa. Werde Landwirt, hat ebenfalls eine andere Kassa. Genauso die Beamten.

Einfacher gehts auch, wennst .z. B. von Wien nach OÖ ziehst. Kommst von der WGKK zur OÖGKK.

Alles klar - Ciao Oliver
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