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Alt 15.05.2005, 16:01   #11
alfora
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Zitat:
Original geschrieben von Mabuse19
Leider darf ich dir die Karten wegen Urheberrechten nicht auf CD brennen und zuschicken.
Blödsinn! VERÖFFENTLICHEN darfst Du sie nicht.

Du darfst eine persönliche Kopie anfertigen. Hast Du ja gemacht, indem Du die Karten eingescannt hast.

Du darfst die Karten verborgen. Sie sind dann noch immer Dein Eigentum aber nicht mehr in Deinem Besitz.

Der aktuelle Besitzer darf sie kopieren/einscannen und nur für persönliche Zwecke verwenden.

Das Original gibt er wieder zurück.

Bitte lest euch einmal das Urheberrechtsgesetz durch. Da steht das alles drin.
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Alt 15.05.2005, 16:36   #12
alfora
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Beiträge: 2.954


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Der entsprechende Paragraph im öst. Urheberrechtsgestz über das Recht auf Privatkopie ist

§ 42. (1) Jedermann darf von einem Werk einzelne
Vervielfältigungsstücke auf Papier oder einem ähnlichen Träger zum
eigenen Gebrauch herstellen.
(2) Jedermann darf von einem Werk einzelne Vervielfältigungstücke
auf anderen als den in Abs. 1 genannten Trägern zum eigenen Gebrauch
zu Zwecken der Forschung herstellen, soweit dies zur Verfolgung
nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist.
(3) Jedermann darf von Werken, die im Rahmen der Berichterstattung
über Tagesereignisse veröffentlicht werden, einzelne
Vervielfältigungsstücke zum eigenen Gebrauch herstellen, sofern es
sich nur um eine analoge Nutzung handelt.
(4) Jede natürliche Person darf von einem Werk einzelne
Vervielfältigungsstücke auf anderen als den in Abs. 1 genannten
Trägern zum privaten Gebrauch und weder für unmittelbare noch
mittelbare kommerzielle Zwecke herstellen.
(5) Eine Vervielfältigung zum eigenen oder privaten Gebrauch liegt
vorbehaltlich der Abs. 6 und 7 nicht vor, wenn sie zu dem Zweck
vorgenommen wird, das Werk mit Hilfe des Vervielfältigungsstückes
der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zum eigenen oder privaten
Gebrauch hergestellte Vervielfältigungsstücke dürfen nicht dazu
verwendet werden, das Werk damit der Öffentlichkeit zugänglich zu
machen.

Abs. 6 betrifft nur Schulen und Unis. Abs. 7 betrifft nur öffentliche Einrichtungen.

§ 42 gilt übrigens nicht für Computerprogramme aber sehr wohl für Film und Musik.

Im deutschen Urheberrechtsgesetz werden sich ähnliche Paragraphen finden lassen.

Für Österreich findet man die aktuelle Fassung der Gesetze auf http://www.ris.bka.gv.at/
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Alt 15.05.2005, 16:40   #13
Michael45
Senior Member
 
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Beiträge: 138


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....zum EIGENEN Gebrauch herstellen...

In diesem Wort liegt das Problem.

Michael
Michael45 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.05.2005, 17:09   #14
alfora
Inventar
 
Registriert seit: 23.02.2001
Beiträge: 2.954


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Zitat:
Original geschrieben von Michael45
....zum EIGENEN Gebrauch herstellen...

In diesem Wort liegt das Problem.
Nein, liegt es nicht.

Plan A ist, die Originale dem anderen zu überlassen (verborgen), wie ich ja schon geschrieben habe.

Plan B ist, im Gesetz den nächsten Paragraphen zu lesen:

§ 42a. Auf Bestellung dürfen unentgeltlich einzelne
Vervielfältigungsstücke auch zum eigenen Gebrauch eines anderen
hergestellt werden. Eine solche Vervielfältigung ist jedoch auch
entgeltlich zulässig,
1. wenn die Vervielfältigung mit Hilfe reprographischer oder
ähnlicher Verfahren vorgenommen wird;
2. wenn ein Werk der Literatur oder Tonkunst durch Abschreiben
vervielfältigt wird;
3. wenn es sich um eine Vervielfältigung nach § 42 Abs. 3 handelt.

Also nur, wenn man wirklich danach gefragt wird, darf man auch eine Kopie für jemand anderen anfertigen. Man darf also nicht im Vorhinein schon Kopien machen und bei Bedarf hergeben sondern eben nur auf Bestellung.

Wie gesagt, das bezieht sich auf das österreichische Urheberrechtsgesetz. In anderen Ländern wird es ähnlich sein, aber anders.
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