@schichtleiter:
Kein DRM !
Digitales Wasserzeichen als Verteilkennzeichen.
Worum es geht, ist die Spezifikation der Audio DVD (96 kHz mit 24 Bit Auflösung) als Standardformat für Tonaufnahmen zu etablieren.
Das sind die Vorgaben: 1080p (HDTV) + 96kHz 24bit (ADVD) - ob jetzt verlustbehaftet komprimiert oder nicht.
Die Verstösse bei dem einzigen gegebenen Vervielfältigungsrecht (Privatkopie: Sicherheitskopie und kostenloses Teilen) beginnen unmißverständlich nach sieben Kopien (insgesamt: Eigenbedarf + Freunde,Bekannte,Verwandte).
Das schützt die Verbraucher und die Wirtschaft.
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