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| Internet Rat & Tat bei Internetproblemen |
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#11 |
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Newbie
![]() Registriert seit: 02.09.2007
Alter: 71
Beiträge: 7
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@ satan
ich habe nie behauptet, dass es korrekt ist, bilder ohne erlaubnis von web seiten zu kopieren. mir ist durchaus bewusst dass ich der täter und nicht das opfer bin. als ich als anfänger frisch fröhlich dran ging mein web zu gestalten und auch noch nicht über eine digi kamera verfügte und und über die rechtliche situation nicht bescheid wusste - unwissenheit schützt nicht, ich weiß - habe ich einige bilder kopiert und sie später durch eigene ersetzt. wie sich zeigt nicht alle. ich bin auch bereit schadenersatz zu leisten - nur will ich mich dabei nicht über den tisch ziehen lassen. und alles in allem fast 3000 euro finde ich doch etwas hoch gegriffen für 4 fotos. daher wollte ich mich mit einem fachkundigen anwalt besprechen. um diesen zu finden war meine intention, hier um hilfe zu fragen. gruß mayer |
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#12 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 21.03.2000
Alter: 61
Beiträge: 4.329
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Bitte halte uns auf dem Laufenden!
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#13 | |
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verXENt
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Zitat:
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#14 | |
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optical slave
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Zitat:
Ich mein wenn ich jetzt mal schnell ein Foto von einer Portion Erdäpfelpüree brauch, werd ich auch ned grad groß rumraunzen sondern halt eben kopieren. Was ich allerdings schon genau wie Du sehe, ist dass man den Betreiber der Ursprungwebsite wenigstens kurz mal anmailen kann. Soviel Zeit muß sein. |
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#15 |
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der da unten wohnt
![]() Registriert seit: 15.07.2000
Alter: 52
Beiträge: 11.502
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jetzt wärs halt fein wenn du eine rechtschutzversicherung hättest. IMHO steht die schadensersatzsumm in keinem verhältnis zur tat, das hat allerdings ein richter zu entscheiden und wenn er dem kläger rechtgibt wirds noch viel teuerer.
Entweder ist der webmaster der eigentümer oder der fotograph, wenn das auch noch ein und dieselbe person ist kann er doch nicht 2 mal schadenersatz fordern, das kanns doch nicht sein.
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Greetings LouCypher |
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#16 | |||
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Inventar
![]() Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010
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Zitat:
Zitat:
Meine Sicht ist die folgende: wenn ich auf meiner Website Kochrezepte veröffentliche und diese mit Bildern versehen möchte, dann gehe ICH davon aus, dass Marion die Rezepte auch selber ausprobiert hat. Und wenn das der Fall ist, dann wird es doch wohl nicht schwer sein, das eigene "Kunstwerk" zu fotografieren. Dass man keinen Fotoapparat hat, ist keine Begründung dafür, dass man jetzt auf Raubzug geht. Irgendjemand im Verwandten- oder Bekanntenkreis wird doch um Himmels Willen einen Fotoapparat sein eigen nennen? Zitat:
Mein Tipp für die Zukunft: es gibt im Netz genügend Stockfoto-Agenturen, wo man Bilder für das Internet um einen Tineff bekommt. In den USA sind die sogar um wenige Dollar pro Bild zu bekommen. Ganz legal!
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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen. |
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#17 |
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Inventarisierter Pyromane
![]() Registriert seit: 18.02.2000
Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm
Beiträge: 5.581
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Man sollte wohl auch bedenken, daß es sich hier um eine kleine private Seite handelt und nicht um eine kommerzielle Nutzung. Damit ist die Summe doch wohl weit überzogen (abgesehen davon ist ja nicht mal geklärt, ob der "Kläger" nun wirklich die Rechte besitzt).
Im übrigen gibts in D und A kein Copyright sondern ein Urheberrecht, das sind juristisch verschiedene Sachen.
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden. Hamurabi, 1768-1686 v. Chr. |
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#18 | |
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Inventar
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Zitat:
Die nicht genehmigte Verwendung seh ich ja noch ein, 260 sind aber ziemlich heftig und stehen in keinem Verhältnis zum Wert der Bilder. |
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#19 |
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Hero
Registriert seit: 30.11.2000
Ort: Klognfurt
Alter: 50
Beiträge: 840
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Als Anwalt in Österreich muss ich auch die Höhe der Honorarforderung anzweifeln. € 880,-- könnte man bei uns für diesen Brief nicht verlangen.
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Wer schenkt mir einen 635csi ? |
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#20 |
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Inventarisierter Pyromane
![]() Registriert seit: 18.02.2000
Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm
Beiträge: 5.581
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Ist nun eigentlich ein österreichisches oder ein deutsches Gericht zuständig? Einklagen müßte er es doch bei ihm in Österreich?
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden. Hamurabi, 1768-1686 v. Chr. |
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