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#1 |
Gesperrt
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![]() Unser Rechtsberater meint wir müssen ab 1.1.2007 bei JEDER geschäftlichen Email die Firmenbuchnummer und das Firmengericht im Footer der Email mit angeben ?
Ich finde diese Auskunft ist nicht fundiert, weil ich kann mir nicht vorstellen, daß plötzlich jeder bei jeder geschäftlichen Email eine Firmenbuchnummer und ein Firmengericht anzugeben hat ? Natürlich habe ich sofort gegoogled und folgendes gefunden: --------------------------------- http://www.eduhi.at/dl/UGB_Birnbacher.pdf Angaben auf Geschäftsbriefen, Bestellscheinen und Webseiten Inländische Zweigniederlassung: Generelle Angaben über die ausländische Hauptniederlassung u. zusätzlich Firma - Firmenbuchnummer - Firmenbuchgericht der inländ. Niederlassung Ausnahmen: .) Mitteilungen oder Berichte in einer bestehenden Geschäftsverbindung .) Vordrucke Übergangsfrist .) Übergangsfrist bis 1.1.2010 .) Außer bei Kapitalgesellschaften o) Inkrafttreten mit 1.1.2007 --------------------------------- Also ich würde das so interpretieren daß das nur für AGs und dergleichen gilt, alle anderen haben eine Übergangsfrist für 1.1.2010. Außerdem gilt das nur für neue Geschäftsanbahnungen oder für Emails an Firmen mit denen man vorher nie geschäftliche Verbindungen hatte. Also eher was für Verkäufer aber weniger was für Support-Mitarbeiter ? Ich wollte nur gerne eure Meinung hören bevor ich vor der ganzen Firma unseren Rechtsberater in rechtlichen Belangen belehre ![]() |
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#2 |
Inventar
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![]() Kapitalgesellschaften sind nicht nur AGs sondern auch Ges.m.b.H., KG u.ä.
zum Rest: frag 2 Juristen, kriegst 3 Meinungen dazu ... ![]() |
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