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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#11 | |
Elite
![]() Registriert seit: 14.11.1999
Alter: 40
Beiträge: 1.429
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#12 |
Inventar
![]() Registriert seit: 13.06.2001
Beiträge: 1.830
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![]() Neben Anwälten die auf Provisionsbasis arbeiten gibt es noch ein zweites problem: In den USA sind die Gerichtskosten vom Streitwert unabhängig. D.h. bei einem Streitwert von 1 Milliarde $ muß man mit Gerichtskosten um die 1000 $ rechnen. In Ö wären die Gerichtskosten enorm, daher ist der Streitwert meist geringer.
Jak
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Join the DNRC | Godwin\'s Law (thx@stona) Documentation is like sex: If it\'s good, it\'s very, very good. If it\'s bad, it\'s better than nothing. \"In theory, theory and practice are the same. In practice, they are not\" (Lawrence Berra) |
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#13 | |
gesperrt
Registriert seit: 23.03.2000
Beiträge: 2.724
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wenns mi im ortsgebiet aufprackt,dann kann derjenige wos daleben(egal ob grundbesitzer,hausbesorger,gemeinde) ! soll er holt aufstehen ,de faule s.. |
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#14 |
Inventar
![]() Registriert seit: 13.06.2001
Beiträge: 1.830
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![]() Nur leider findet langsam aber sicher ein Wandel in der Mentalität statt. Wenn vor 20 jahren jemand auf Eis ausgerutscht ist ist er aufgestanden und weitergegangen. Jetzt schaut man einmal "wer ist schuld".
Jak
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#15 | |
gesperrt
Registriert seit: 23.03.2000
Beiträge: 2.724
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#16 |
Inventar
![]() Registriert seit: 13.06.2001
Beiträge: 1.830
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![]() Dazu gibt es einen Calvin&Hobbes Cartoon, wo sie darüber reden das sie pleite sind und noch nicht arbeiten dürfen, die Pointe ist: "Whom do we know we could sue."
Jak
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#17 | |
Inventar
![]() Registriert seit: 04.02.2000
Beiträge: 2.488
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#18 | |
gesperrt
Registriert seit: 23.03.2000
Beiträge: 2.724
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![]() Zitat:
und diese mentalität die du meinst,ist heute aber usus. |
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#19 |
Jr. Member
![]() Registriert seit: 31.08.1999
Alter: 50
Beiträge: 65
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![]() Laut dem Link auf die Seite:
http://www.dumblaws.com Ist es in China ein Muß intelligent zu sein um zu Studieren! Find ich gut!!! Stellt euch mal die Unis in Wien vor ohne die ganzen Idioten! Ohne Berufskinder und Flüchtlingen vor der Arbeit! |
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#20 |
Jr. Member
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![]() Hier ein kleiner nachschub
http://www.sinnlose-gesetze.de/ Schaut doch mal unter deutschland: Benutzungsordnung für Toiletten in Sachsen-Anhalt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 4.Jahrgang, Magdeburg, den 01.April 1993, Nr. 15 (BoA) § 1 Definition Der Abort, umgangssprachlich auch Toilette genannt, besteht aus einem trichterförmigen Porzellanbecken zur Aufnahme der Exkremente mit einem klappbaren, auf dem Sitzrand angebrachten Sitzstück. § 2 Anwendungsbereich Diese Benutzungsordnung gilt für die Darmentleerung in allen Aborten in Behörden, Dienststellen und öffentlichen Gebäuden des Landes Sachsen-Anhalt § 3 Sitzgebot Die Toilette darf nur im Sitzen benutzt werden. Die stehende Benutzung ist nur an Urinalen erlaubt. Deren Benutzung ist in der Benutzungsordnung für Urinale (BoU) geregelt. § 4 Vorbereitungen Vor dem Hinsetzen auf das Sitzstück sind die Beinkleider bis zu den Knien herunterzuschieben. § 5 Sitzposition Der Benutzer setzt sich unter gleichzeitigem Anheben der Oberbekleidungsstücke so tief in die Hocke, bis das Gesäß in die Sitzaufnahme einrastet. Das Gewicht des Körpers ist gleichmässig, gleichseitig verteilt, der Oberkörper leicht nach vorn geneigt. Die Ellenbogen ruhen auf dem Muskelfleisch der Oberschenkel, der Blick ist frei geradeaus gerichtet. § 6 Darmentleerung Unter ruhigem Ein- und Ausatmen drängt der Benutzer unter gleichmäßigem Anspannen der Bauchmuskulatur den ausscheidungsreifen Inhalt des Mastdarms bei gleichzeitigem Entspannen des Afterschließmuskels in den dafür vorgesehenen Durchbruch des Porzellanbeckens. Die Äußerung von gutturalen Stimmlauten, umgangssprachlich auch Ächzen oder Stöhnen bezeichnet, ist auf das absolut notwendige Maß zu beschränken. § 7 Sichtkontrolle Nach beendeter Prozedur steht der Benutzer auf, macht eine Drehung um 180° nach links und nimmt eine Sichtkontrolle der Exkremente vor. Bei Auffälligkeiten ist eine Stuhlprobe sicherzustellen und an das nächstliegende Gesundheitsamt zu übersenden. § 8 Reinigung des Rektums Der dafür vorgesehenen Einrichtung sind Reinigungsfähnchen (14x10cm, einlagig) in ausreichender Stückzahl, höchstens jedoch 5, zu entnehmen. Das Reinigungsfähnchen wird mit dem Daumen und Zeigefinger der rechten Hand erfasst und von hinten der Reinigungszone, das ist der Bereich zwischen den Gesäßbacken, zugeführt. Das Reinigungsfähnchen wird unmittelbar vor den äußeren Geschlechtsorganen fest an den Körper gedrückt und mit einer ziehenden Bewegung bis unmittelbar vor das Steißbein geführt. Dieser Vorgang wird solange wiederholt, bis mindestens ein Blatt sauber erscheint, sofern dazu nicht die Verwendung von mehr als 5 Reinigungsfähnchen erforderlich ist. Im Bedarfsfall sind die Reinigungsfähnchen ![]() § 9 Reinigung des Aborts Nach Benutzung des Aborts ist zwingend die Spülung zu betätigen. Eine Delegierung dieser Tätigkeit an andere ist ausdrücklich verboten. Nach dem Spülvorgang verbleibende Exkrementanhaftungen sind mit der dafür vorgesehenen Reinigungsbürste manuell zu entfernen. § 10 Verlassen des Aborts Vor dem Verlassen der Entleerungskabine sind die Beinkleider wieder in die Ausgangsposition zu bringen. Bei Auftreten unangenehmer Gerüche ist das Öffnen einer Lüftungsklappe angezeigt. Eine abschliessende Reinigung der Handinnenflächen wird anheimgestellt. § 11 Inkrafttreten Diese Benutzungsordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft ![]() ![]() ![]() |
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