Zitat:
Zitat von Weini
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Ich denke mal, dass es ziemlich schwer werden wird, von denen tatsächlich Geld zurück zu bekommen. Immerhin steht dort auf der Webseite unter Voraussetzungen für die Rückerstattung:
Zitat:
Wenn Trägermaterial auf Handelsebene exportiert bzw. reexportiert wird. Voraussetzung dafür ist der Nachweis über den Einkauf inklusive Leerkassettenvergütung (Einkaufsrechnung) und über den Export (z.B. Ausfuhrbescheinigung)
Wenn Trägermaterial für eine Vervielfältigung auf Grund der Einwilligung des Berechtigten benutzt worden ist. Dies betrifft hauptsächlich den professionellen Bereich.
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Und wenn man sich das PDF ansieht, dann steht gleich mal ganz oben lapidar "Firma". Für mich sieht das so aus, als ob die davon ausgehen, dass das lediglich Firmen betrifft und nicht Privatpersonen. Meine Vermutung: bei Privatpersonen werden die es eher auf eine Klage ankommen lassen ...
