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#6 |
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Veteran
![]() Registriert seit: 07.09.2000
Beiträge: 250
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*Zitat*
bzw. lassen einige KomplettsystemHersteller lt. ihren AGB sogar die Garantie verfallen beim öffnen von Gehäusen. *Zitat* Ist aber laut konsumentenschutz verboten und kann auch eingeklagt werden da eine AGB dem gültigen gesetz entsprechen muß´und wen sie das nicht tut ungültig oder klagbar wird. Hat damit zu tun das ein pc als erweiterbares gerät konzipiert ist und laut gesetz es jeder erweitern darf. Gilt aber nicht für notebooks. Da haben wir schon vor ein paar jahren ein paar händler verklagt und alle 3 prozesse gewonnen. Es gibt auch kein händlersiegel aufkleber am gehäuse *g*
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Hoffte früher das es Inteligentes Leben im All gibt. HEUTE hoffe ich nur mehr das es Inteligentes Leben auf der Erde gibt...... |
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