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Alt 11.09.2008, 12:30   #1
Iolaos
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Grundsätzlich will ich ja darauf hinweisen dass es einen unterschied gibt zwischen Abnmahnungen deutscher Rechtsanwaelte für die Schmidtlein Brüder (siehe google) und einer Urheberrechtsverletzung wie im vorlioegenden Fall. Siehe dazu auch http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=179910&page=4 , die Videofirma kann dich belangen wenn du ein video - ob gekauft oder nicht - für andere via filesharing zur Verfügung stellst. Ganz egal ob es sich um Heidi oder den neuesten Film mit Rocco Seyfredi handelt.
Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen !
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Alt 11.09.2008, 12:53   #2
LDIR
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Zitat:
Zitat von Iolaos Beitrag anzeigen
Grundsätzlich will ich ja darauf hinweisen dass es einen unterschied gibt zwischen Abnmahnungen deutscher Rechtsanwaelte für die Schmidtlein Brüder (siehe google) und einer Urheberrechtsverletzung wie im vorlioegenden Fall. Siehe dazu auch http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=179910&page=4 , die Videofirma kann dich belangen wenn du ein video - ob gekauft oder nicht - für andere via filesharing zur Verfügung stellst. Ganz egal ob es sich um Heidi oder den neuesten Film mit Rocco Seyfredi handelt.
Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen !
Ich vergleiche keine Äpfel mit Birnen. Die Briefchen von Gebrüder Schmidtlein (die habe ich nicht einmal erwähnt) wandern bei mir immer ungelesen in die Runde ablage. Doch diese "Anwälte" sind ein ganz anderes Kaliber gegen die man nicht unterschätzen sollte, und gegen die man vorgehen muss. Und wie ich bereits geschrieben habe, nur weil sie behaupten von der Videofirma beauftragt worden zu sein, muss man es noch längst nicht glauben.
iG0r: Leider sind auch Filmausschnitte Urheberunrechtlich geschützt (Obwohl bei Trailern und Filmausschnitten kein Hahn danach kräht), also spiel es keine Rolle ob jetzt nur ein Byte (ich weiss, ist ist ziemlicher Unsinn) oder ganzer Film hochgeladen wurde. Im grunde genommen zählt leider nur die Tatsache dass er es anderen zur verfügung gestellt hat. Die MaFIA will jetzt ihr Schutzgeld!
Ich würde zumindest über die Summe verhandeln.
"-,Don Vito Corleone, Isch h'aben kleine Bambini, brauchen Geld zum Leeben! Die Kleine, krank, husten, brauche Medizin! Prego! Nicht wegnehmen Geld für Medizin."
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Alt 11.09.2008, 13:37   #3
wolsei
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Habe mal kurz Google befragt, zu der betreffenden Firma, der SG Video Produktion.

Scheint eine beliebte Methode zu sein, Leute in Angst und Schrecken zu verstzen, wegen deren Abmahnung.

Hier das Suchergebnis von Google:
http://www.google.at/search?hl=de&q=...a=lr%3Dlang_de

Und hier ein interessanter Link von einer Rechtsanwaltskanzlei für Medienrecht in Deutschland:
http://www.anwalt24.de/rechtsanwalt/...te-filesharing
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Díc hospés Spartae nos té hic vidísse iacéntes, | dúm sanctís patriae légibus óbsequimúr
(Wanderer, kommst du nach Sparta, verkündige dorten, du habest
uns hier liegen gesehn, wie das Gesetz es befahl.)
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Alt 11.09.2008, 14:19   #4
garfield36
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Die Frage ist doch, ob der Betroffene den heruntergeladenen Porno tatsächlich weitergegeben hat, des weiteren ob er minderjährig ist.
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Alt 11.09.2008, 15:52   #5
Iolaos
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Jedenfalls darf ein österr. Anwalt nicht offen mit einer Strafanzeige drohen und gleichzeitig Geld verlangen um davon abzusehen. Ausserdem halte ich die Argumentation dass jugendliche unter 16 zugriff auf Pornos hätten für sehr dünn, glaube kaum das jemand soetwas ernst nehmen würde.
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Alt 11.09.2008, 16:27   #6
maxb
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Obwohl es ja sehr geschickt forumiert ist.

"Lediglich der Ordnung halber halten wir fest"

und

unserer Mandantschaft

wir keine Anzeige erstatten.
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www.maxb.cc
und www.bikeandbeer.info
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Alt 12.09.2008, 15:40   #7
chosen
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Beiträge: 171


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Zitat:
Zitat von Iolaos Beitrag anzeigen
Jedenfalls darf ein österr. Anwalt nicht offen mit einer Strafanzeige drohen und gleichzeitig Geld verlangen um davon abzusehen. Ausserdem halte ich die Argumentation dass jugendliche unter 16 zugriff auf Pornos hätten für sehr dünn, glaube kaum das jemand soetwas ernst nehmen würde.

Zitat:
Zitat von chosen Beitrag anzeigen
wenn ihr euch schon outet, könnt ihr auch die ak einschalten.

imho, anwälten sind abmahnungen in ö lt. ogh verboten.
(was bis zum kammerausschluss führen sollte, wida imho)
rechtskundige forumsuser mögen mich gerne evrbessern.


danke, wie immer die schöneren worte
wie stehts mit der ausschlußdrohung in so einem fall?
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Alt 11.09.2008, 19:36   #8
holzi
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Würde mich auch ganz allgemein interessieren, wie das rechtlich mit der Herausgabe von personenbezogenen Daten durch die Provider aussieht. Wenn sich nichts geändert hat, sollte das nur durch Gerichtsbeschluss erlaubt sein. Dann könntest du die TA (oder ganz allgemein, deinen Provider) verklagen.
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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Alt 11.09.2008, 19:39   #9
LouCypher
der da unten wohnt
 
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Beiträge: 11.502


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imho gibt es absolut keinen grund für die TA derartige daten rauszurücken. Das macht einfach keinen sinn, ohne rechtliche verpflichtung und ohne kostenersatz für die auskunft den eigenen ruf zu schädigen. Abgesehen davon ist eine derartige auskunft ohne richterlichen beschluss afaik illegal.

AFAIK ist es kein grosses problem die wahre identität eines users festzustellen der unbedarft genug ist mit filesharing programmen geschützte inhalte hochzuladen dazu brauchts keine mithilfe des providers.
____________________________________
Greetings
LouCypher
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Alt 11.09.2008, 21:24   #10
maxb
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Was die TA dazubewegt kann ich mir schon zusammenreimen. Lieber ein paar mal Auskunft erteilen als verpflichtet zu werden, den gesamten Datenverkehr nach Urheberrechtsverletzungen zu filtern und ev. auch noch selbstständig Kunden zu verwarnen und Anschlüsse zu sperren. Das schwebt ja alles irgendwie im Raum (siehe Frankreich, UK).

Rufschädigung für die TA ist es erst, wenn's in der futurezone, im derStandard oder auf Heise landet, aber nicht davor.

Als Betroffener würde ich all diesen Medien Auszüge des Anwaltschreiben schicken, da es sich hier um ein Bagatelldelikt ohne reale Chance auf eine strafrechtliche Verfolgung und um eine mögliche Privatanklage mit gegen null gehenden Schaden handelt.
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