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Internet Rat & Tat bei Internetproblemen |
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#1 | |
Inventarisierter Pyromane
![]() Registriert seit: 18.02.2000
Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm
Beiträge: 5.581
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![]() Zitat:
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden. Hamurabi, 1768-1686 v. Chr. |
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#2 |
Newbie
![]() Registriert seit: 20.10.2008
Beiträge: 7
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![]() Danke für die Erklärung!
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#3 |
Commander Jameson
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![]() Es gibt auch "kommentierte" Gesetesausgaben. Da kann man dann nicht nur entnehmen was verboten ist.
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Commander Jameson |
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#4 |
Inventar
![]() Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010
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![]() Das habe ich der Einfachheit unter dem allgemeinen Begriff "Schlussfolgerung" zusammen gefasst. Denn mehr als Schlussfolgerungen bzw Erklärungen zu den manchesmal trockenen, dem einfachen Volk nicht immer wirklich verständlichen, Formulierungen sollten in derartigen Kommentaren ja nicht vorkommen.
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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen. |
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#5 |
Newbie
![]() Registriert seit: 06.10.2008
Beiträge: 14
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![]() Zitat aus dem Positionspapier zur Beauskunftung des
Verbands der österrreichischen Internet Service Provider (ISPA) Stand November 2008: Die Rechtslage in anderen Mitgliedstaaten der EU, die dazu vorliegenden EuGH- Entscheidung, das Vorlageverfahren des OGH sowie die aktuellen Entwicklungen (vgl den Zusatz 138 zum Telekompaket, mit dem sich das EU- Parlament mit überwältigender Mehrheit dafür ausspricht, dass kein Internet- Nutzer ohne richterliche Kontrolle verfolgt werden darf) werfen gravierende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Beauskunftung an Privatpersonen auf. Da insofern eine Herausgabe der genannten Daten ohne richterliche Kontrolle möglicherweise nicht EU-rechtskonform ist, wird empfohlen, bis zu einer endgültigen Entscheidung des EuGH und/oder einer (zu begrüßenden) gesetzlichen Klarstellung bei Anfragen von Privatpersonen auf der Grundlage von §87 Abs 3 UrhG nicht zu beauskunften. Im Klartext: sollten sich wieder Anwälte finden und meinen mit dem Massenabmahnwahn nach deutschem Vorbild in Österreich abzocken zu können, können die vorerst mal Brausen gehen ![]() Mir tun nur die Abgemahnten leid, die sich haben einschüchtern lassen und den Blutsaugern das Geld schon in den Rachen geworfen haben... Geändert von Yahzee (15.11.2008 um 20:26 Uhr). |
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#6 |
Elite
![]() Registriert seit: 15.09.2000
Beiträge: 1.268
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![]() internetsobudsmann
bzw einfach totstellen, müssen die dir im rechtsteit vor gericht beweisen |
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#7 |
Inventar
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![]() kann man das bitte übersetzen
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hau weg - den Dreck |
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#8 |
Master
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![]() Ich bin selbst schon über eine "Downloadfalle" gestolpert. Schnell mal den Adobe Reader gebraucht, noch schneller auf der nächstbesten Seite den verlinkten Download geklickt, nicht genau hingeschaut, etc.
Jedenfalls kam Monate später eine Mahnung samt Zahlungsaufforderung über 80€ für ein angeblich abgeschlossenen "Downloadvertrag" mit einer dubiosen Firma! Insgesamt bekam ich per Mail(!) über den Zeitraum von fast 16 Monaten 7 Aufforderungen diesen Betrag, bei immer frecher werdenden Drohungen und höheren Beträgen, zu bezahlen...... Ich habe mich "tot gestellt" also überhaupt nicht reagiert...nach dem besagten Zeitraum war der Spuk auch vorbei! ;-) |
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#9 |
Commander Jameson
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![]() Wenn ich einen Thread aus dem Jahr 2008 wiederbeleben würde, na das gäbe ein Theater.
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Commander Jameson |
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#10 | |
Master
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![]() Zitat:
aus möglicherweise aktuellem Anlass bemüht ein User die "Suche", findet diesen Thread - eigentlich ja lobenswert ![]() und die Sichtweise einiger "Oberlehrer", denen man es ohnehin nie recht machen kann! ![]() |
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