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Internet Rat & Tat bei Internetproblemen

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Alt 10.10.2008, 19:59   #1
colet123
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Standard Abmahnung

Hallo,

auch mich hats getroffen.
RA Längle Fussenegger Singer und Telekom Austria
Natürlich ein Pornofile.

Kann mir jemand sagen wie es wenn man nicht zahlt weitergeht?
DAnke
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Alt 10.10.2008, 21:40   #2
Perseus
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Standard

Kann ich dir zwar nicht genau sagen, nur lies dir hier alles samt zugehörigen Links gut durch, da erfährst du im Prinzip alles was du wissen musst, und kannst dann überlegen was du nun tust.

Nur, auf keinen Fall, in einem Anfall von Panki, 800€ überweisen, denn so wie ich das sehe, braucht man gar nichts zu zahlen, nur muss man ev. einige Formalitäten erledigen, wie z.B. eine umformulierte Unterlassungserklärung, die von der Anwaltskanzlei darfst du auf keinen Fall unterschreiben.


Die Sache wird immer schlimmer, merkwürdig dass man in den Medien dazu nichts hört, wozu hat der aufgeblasene ORF das Konsumentenschutz-Magazin, über dieses Thema zu berichten wäre bedeutend gesellschaftsdienlicher als ein Beitrag über Falten-Unterspritzung so wie heute.

Gruß,

Roman.
Perseus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2008, 22:07   #3
Yahzee
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Standard Erste Hilfe gibt's hier!




An alle Neuabgemahnten:

Bitte hier reinschauen und mitmachen!

http://www.abmahnwahn-dreipage.de/
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Alt 05.10.2008, 17:52   #4
Prolo
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sind also jetzt tatsächlich nur aon kunden davon betroffen??
wenn ja dann müsste man wirklich ernsthaft über eine kündigung nachdenken.

grüße
Prolo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.10.2008, 23:34   #5
Yahzee
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Längle Fussenegger Singer arbeitet offensichtlich mit der deutschen Abmahnkanzlei
Negele/Zimmmel/Kremer/Greuter zusammen, und hat einen Großteil derer Mandaten,
praktisch ausschließlich Pornoproduzenten, übernommen.
Die bisher bekanntgewordenen Fälle sind fast ausschließlich Telekom/AON Kunden, es muß
in irgendeiner Form ein Abkommen mit der Telekom/AON geschlossen worden sein.
Die offizielle Darstellung der Telekom, nach der persönliche Daten ohne richterlichen
Beschluß keinesfalls an Dritte herausgegeben werden ist eine gezielte Desinformation,
oder andersgesagt, die Telekom belügt ihre Kunden.
Auf wiederholte Nachfrage mußte die Telekom einräumen, Daten sehr wohl und noch
dazu gegen Bezahlung (102,84 Euro pro Datensatz) an Dritte herausgegeben zu haben.
Dies entspreche §87b Abs.3 des Urheberrechtes und stelle keinen Datenschutzverstoß dar.
Daß es auch anders ginge, zeigen die Erfahrungsberichte von Kunden anderer
Internetprovider. Da bekamen nämlich die Anschlußinhaber eine Benachrichtigung,
daß ihre Zugänge für fragwürdige Aktivitäten genutzt werden und wurden ersucht,
dieses Verhalten einzustellen.
Und das ganze OHNE absurde Entschädigungszahlungen /Strafen etc. einzufordern,
und OHNE die sensiblen persönlichen Daten der Kunden an dubiose Porno-Rechtsanwälte
zu verschachern!
Wie zufrieden in Zukunft Tauschbörsennutzer mir der Telekom noch sein werden , ist
wohl leicht zu erraten.
Yahzee ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.10.2008, 07:26   #6
martina102059
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Beiträge: 1


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Hallo!
Also ich habe jetzt auch 4 Schreiben von dieser Bregenzer Anwaltskanzlei erhalten und bin auch bei der TA. Aber nachdem mir vorgeworfen wurde pornografisches Material an 16 jährige zu verbreiten und mich das sauer aufstösst, werde ich es auf eine Klage seitens der Rechtsanwälte wohl ankommen lassen.

Geändert von martina102059 (07.10.2008 um 07:30 Uhr).
martina102059 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.10.2008, 11:08   #7
Perseus
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Beiträge: 696


Standard

Hallo!


Wie ich vor ein paar Wochen, ohne mich damit rühmen zu wollen, vorher gesagt habe, wird durch den Kunden-Verrat der Telekom Austria, dem WCM Forum eine hohe Anzahl an neuen Mitgliedern beschert.

Eh klar, man bekommt die Abmahnung, googelt, und findet hier zahllose Fälle und erhofft sich Hilfe.

Alle werden sich nicht die Mühe machen und sich hier extra registrieren, einige werden wohl auch nicht googlen, jedenfalls wird dieser Verrat der Telekom weiter gehen, wenn wir uns nicht wehren, wer sofort, ohne Muh und Mäh, zahlt schürt das Ganze noch, eine abgeänderte Unterlassungserklärung scheint im Moment die "Waffe" zu sein, nach einem Berich in Deutschland zu folge, wo sie das selbe Problem haben, hört man von der Anwaltskanzlei dann in der Regel nichts mehr.

Übrigens wurde dort nun das Gesetzt, dahin geändert, dass Anwälte höchstens 100€ für die Abmahnungen verlangen können, das gilt für Bagatellfälle, wie wir sie haben, und nur für Private. Und genau zumindest diese Regelung brauchen wir auch bei uns.

D.h. es muss an die Medien gelangen, dann ist der Spuckk schnell vorbei, weil sich die Telekom die ja die Stammdaten weitergibt (die verletzten Urheber, Anwälte etc. können ohne Provider hilfe ja nichts ausrichten), es sich dann einfach nicht leisten kann weiter für Geld Stammdaten heraus zu rücken.

Entweder die Telekom rechnet damit, die Kunden kommen nicht auf den Gedanken dass der eigene Provider Daten weiter gibt, ohne es zu müssen, oder sie wollen sich auf dem Weg von bestimmten Kunden die Ihnen zuviel an Datenmengen runterladen (in dem Fall rechnet die Telekom schon dass der Kunde den Zusammenhang sieht), elegant trennen. Das Ganze scheint finanziell so attraktiv zu sein, dass sie so vorgehen.

Wie auch immer, muss wie gesagt das Ganze jetzt publik werden, sonst wird das kein Ende nehmen, d.h. jeder Telekom Austria Kunde, sollte eine Nachricht an selbigen schicke, und zwar wenn er bis dato noch keine Abmahnung erhalten hat, in dem er sich über die Vorgehensweise beschwert und die Sorge zum Ausdruck bringt. Die merken natürlich, dass das Ganze langsam droht in die breite Öffentlichkeit ab zu gleiten, dann bleibt ihnen gar nichts anderes über ihr Verhalten ein zu stellen.

Weiter sollten noch Mails an diverse Medien, sprich Zeitungen und Konsumentenschutz zu dem Thema rausgehen, bei einer genügenden Anzahl, bin ich sicher, dass sich da schnell etwas tun wird.

Wenn ihr sagt, nein, keine Lust, bin zwar TA Kunde aber bin ja bisher verschont geblieben, dann braucht ihr euch nicht zu wundern, wenn ihr morgen, in einem Monat, oder auch erst in einem Jahr, ein Schreiben einer Anwaltskanzlei mit der Aufforderung zur Zahlung von 800€ im Postkasten findet.

Vor dem Internet-Zeitalter war sowas schwierig, heute dagegen ist es ein leichtes, wenn jeder eine Nachricht schreibt ist der Spuck bald beendet, also seid nicht zu faul dafür 2 Minuten eurer Zeit zu opfern.


Schönen Gruß,

Roman.

Geändert von Perseus (07.10.2008 um 11:14 Uhr).
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Alt 07.10.2008, 23:54   #8
Yahzee
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Beiträge: 14


Ausrufezeichen Crashkurs Abmahnung

Hallo an alle:

Ich möchte eine kleine Einleitung in das leidigen Thema geben
und hoffe damit ein wenig zum Nachdenken anzuregen:

Hier geht es um eine rechtliche Grauzone, die geschickt
von der Abmahnindustrie für ihre Zwecke genutzt wird.
Das hat weder mit seriöser Rechtssprechung, noch mit tatsächlichen Urheberrechts-
ansprüchen seriöser Medien zu tun.

Die Sache mit den Urheberrechtsverletzungen wird bloß vorgeschoben um
schnell an möglichst viel Geld zu kommen. Daß mit dieser Abzocke irgendwelche
Rechtsverstöße geahndet bzw. verhindert werden sollen ist eine reine Verarschung.
Wenn dem so wäre, müßten zuallererst die Internetspitzel jene User ermitteln, die
die abgemahnten Dateien als erste in Umlauf bringen. Aber anscheinend schaffen die das nicht...
Macht aber nichts, man ist ja kreativ beim Ausdenken neuer Geschäftsmodelle.
"Turn Piracy into Profit" lautet das Motto einer Abmahn-Abzockfirma.
Peinlicherweise ist jetzt ein geheimer Vertrag veröffentlicht worden, der zeigt, wie
eine dieser "Internetdetekteien" direkt mit den Pornoproduzenten zusammenarbeitet.
http://www.gulli.com/news/p2p-abmahn...ed-2008-08-18/
Funktioniert so:
Die stellen rechtlich einwandfrei die Pornofilme in der Tauschbörse ein und überwachen
dann einfach, von welcher IP-Adresse zu welchem Datum/Uhrzeit auf diese Dateien zugegriffen
wird. Dabei reicht schon der reine Download, denn nach deren Argumentation stellt man
dann automatisch die Datei allen anderen Nutzern zur Verfügung.
Die Spitzel haben also zunächst nur folgendes:
Eine urheberrechtlich geschützte Datei, eine IP-Adresse von der darauf zugegriffen
wurde und eine entsprechende Uhrzeit/Datum.
Diese zunächst harmlosen Daten werden dann an die Rechtsanwaltskanzleien weiter-
gegeben. Die RA klopfen dann bei der Telekom/AON an und fragen: "Welchem ihrer
Kunden war zu dem und dem Zeitpunkt diese und jene IP-Adresse zugeordnet?
Der ist nämlich nach unseren Daten (Uhrzeit, Datei, IP-Adresse) ganz ganz böse gewesen!"
Ganz nebenbei reichen sie unter dem Tisch noch 102,80 Euro pro Datensatz rüber,
damit AON auch was vom Kuchen abbekommt.
AON empört sich daraufhin, rechtlich abgesichert, über die bösen, bösen
Tauschbörsennutzer und gibt die sensiblen persönlichen Daten ihrer eigenen Kunden
(Name, Adresse und gottweiß was sonst noch)an die Rechtsanwälte weiter.
Das widerspricht nach Meinung von AON aber nicht dem Recht auf Datenschutz,
denn die "konkretisierten Angaben, die auf eine Straftat hinweisen"
(nochmals: Uhrzeit, Datei, IP-Adresse)rechtfertigen ja die Herausgabe der Daten
an irgendwelche fragwürdige Dritte, ganz ohne richterliche Anordnung!
Damit haben die RA dann alles um dir eine schönen Abmahnbrief schicken zu können.
Genial, nicht?

Abschließend ersuche ich noch alle Betroffenen am Forum Abmahnwahn
mitzuarbeiten, http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/...a6fc873439b6af

die sind dort auf die Hilfe jedes einzelnen von uns
angewiesen!
Yahzee ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.10.2008, 12:47   #9
Shual
Newbie
 
Registriert seit: 10.09.2008
Alter: 57
Beiträge: 13


Standard

@ DonGiovanni

Ich habe Deinen Beitrag gespeichert, falls du ihn nochmal brauchst.

@ Admin


Offizielle Stellungnahme zu den Löschvorgängen hier, bitte. Und zwar eine Gute, bitte.

@ All

Nicht aufregen. Weiterposten und gar nicht erst über Sinn solcher internetzensorischen Aktionen nachdenken. Es steckt nämlich kein sinn dahinter.
Shual ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.10.2008, 16:19   #10
Joe2003
Newbie
 
Registriert seit: 30.09.2008
Beiträge: 4


Standard Rechtlich einwandfrei Pornofilme in der Tauschbörse

Yahzee sag: „ Die stellen rechtlich einwandfrei die Pornofilme in der Tauschbörse ein und überwachen dann einfach, von welcher IP-Adresse zu welchem Datum/Uhrzeit auf diese Dateien zugegriffen wird.“

1. Verstoßen damit wissentlich, im Gegensatz der meisten von uns, gegen das Pornographiegesetz.
2. Nachdem er selbst die Filme zum Download ins Internet stellt, hat er aus meiner Sicht der
Verbreitung zumindest dieser Titel zugestimmt und damit auf sein Urheberecht verzichtet.

Wie seht ihr es?

Gruß
Joe2003
Joe2003 ist offline   Mit Zitat antworten
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