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#11 |
Newbie
![]() Registriert seit: 06.10.2008
Beiträge: 14
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![]() ich möchte gerne eure Meinung zu diesem hypothetischen Fall hören:
Angenommen ein Flatrate-Breitbanduser hat es wörtlich genommen und ein breites Spektrum an Dateien mit ed2k heruntergeladen. Allerdings hat sich diese "breite" Angebot zu 99%, durchaus vergleichbar dem Free-TV Angebot, im Nachhinein als Müll herausgestellt. Da ja bisher kein Geld geflossen war, ist nach Ansicht des Users dieser Müll ja auch nichts wert. Folgerichtig hat er dann das für ihn wertlose Zeug wieder gelöscht. Ich hör' jetzt schon die Kommentare aus dem Off: "Verantwortungslos! Grob fahrlässig! Unmoralisch! Unsoziales Element! Wirtschaftsschädling! Wie kann man nur! Fehlendes Unrechtsbewußtsein! Selber schuld, kein Mitleid! Also mir kann so was nie passieren! Staatsfeind! Einsperren! Aufhängen! Rübe ab! ![]() Jedenfalls flattert dem Bedauernswerten nach vielen Monaten ein Abmahnbrief ins Haus, erst da erkennt er, daß sich in der mittlerweile entleerten Mülltonne wohl das eine oder andere Goldstück befunden haben muß. Zu allem Überfluß hat er vor kurzem bei seinem Downloadrechner das Betriebssystem neu installieren müssen, da selbst der PC angesichts des ganzen Mülls den Löffel abgegeben hatte. Was jetzt? Der User kann nicht mal mehr nachvollziehen, ob er das abgemahnte Zeug überhaupt heruntergeladen hat. Die RAs werden wahrscheinlich jetzt sagen: Einfach die geforderten Summen mit 1000 multiplizieren, dann kommen wir schon hin.... Aber im Ernst, muß nicht der Kläger irgendwie die Schuld des Filesharers beweisen können, da der Verdächtige ja umgekehrt nicht das Gegenteil beweisen kann? Reichen da die paar Bytes, die die Internetschnüffler mitgeloggt haben? Bin schon mal gespannt auf eure Flames Greetz |
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